Beratung nach Kündigung eines Arbeitsverhältnisses
Beratung von Arbeitsnehmer zu den Ansprüchen und Möglichkeiten nach Erhalt einer Kündigung im Rahmen des Arbeitsverhältnisses (Kündigungsschutz und Abfindung)
Angebot
Arbeitnehmer werden vor unberechtigten Kündigungen durch das Kündigungsschutzgesetz geschützt, sofern dieses im Unternehmen anwendbar ist. Findet das Kündigungsschutzgesetz Anwendung, muss für eine wirksame Kündigung ein Grund vorliegen. Eine außerordentliche Kündigung kann unabhängig von der Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes ausgesprochen werden.
Haben sie von Ihrem Arbeitgeber eine Kündigung erhalten, sollte deren Wirksamkeit umgehend durch einen Rechtsanwalt überprüft werden. Soll die Kündigung wegen fehlender sozialer Rechtfertigung angegriffen werden, so muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht erhoben werden. Im Falle einer erfolgreichen Kündigungsschutzklage stellt das Arbeitsgericht fest, dass das Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer weiterhin besteht. Häufig werden arbeitsgerichtliche Verfahren allerdings auch durch einen Vergleich mit einer Abfindung beendet.
Lassen sie sich daher unverzüglich nach Zugang einer Kündigung von einem Rechtsanwalt beraten, wie die Erfolgsaussichten zur Abwehr der ihnen gegenüber ausgesprochener Kündigung sind.
Haben sie von Ihrem Arbeitgeber eine Kündigung erhalten, sollte deren Wirksamkeit umgehend durch einen Rechtsanwalt überprüft werden. Soll die Kündigung wegen fehlender sozialer Rechtfertigung angegriffen werden, so muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht erhoben werden. Im Falle einer erfolgreichen Kündigungsschutzklage stellt das Arbeitsgericht fest, dass das Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer weiterhin besteht. Häufig werden arbeitsgerichtliche Verfahren allerdings auch durch einen Vergleich mit einer Abfindung beendet.
Lassen sie sich daher unverzüglich nach Zugang einer Kündigung von einem Rechtsanwalt beraten, wie die Erfolgsaussichten zur Abwehr der ihnen gegenüber ausgesprochener Kündigung sind.
Ablauf der Beauftragung
1. Wählen sie die Beratungsanfrage beim Anwalt ihrer Wahl und wir leiten die Anfrage an den ausgewählten Anwalt weiter.
2. Der ausgewählte Anwalt wird ihre Anfrage prüfen. Anschließend wird er mit ihnen Kontakt aufnehmen und sie über das weitere Vorgehen sowie die zu erwartenden Kosten informieren.
3. In der Regel wird der Anwalt die für die Beratung erforderlichen Unterlagen bei ihnen anfordern und ihnen einen Beratungstermin anbieten.
4. Nach der Beratung wird der Anwalt (bei Beauftragung) die erforderlichen Schritte einleiten, die für ihre Rechtsvertretung erforderlich sind.
5. Bei Bedarf erhalten sie Gelegenheit zu Rückfragen und können ihre Vorstellungen von dem vorzubringenden Geschehensablauf und den Argumenten mit ihrem Anwalt besprechen und die erforderlichen Schritte auf ihre Bedürfnisse weiter anpassen lassen.
2. Der ausgewählte Anwalt wird ihre Anfrage prüfen. Anschließend wird er mit ihnen Kontakt aufnehmen und sie über das weitere Vorgehen sowie die zu erwartenden Kosten informieren.
3. In der Regel wird der Anwalt die für die Beratung erforderlichen Unterlagen bei ihnen anfordern und ihnen einen Beratungstermin anbieten.
4. Nach der Beratung wird der Anwalt (bei Beauftragung) die erforderlichen Schritte einleiten, die für ihre Rechtsvertretung erforderlich sind.
5. Bei Bedarf erhalten sie Gelegenheit zu Rückfragen und können ihre Vorstellungen von dem vorzubringenden Geschehensablauf und den Argumenten mit ihrem Anwalt besprechen und die erforderlichen Schritte auf ihre Bedürfnisse weiter anpassen lassen.
Dienstleister zu diesem Angebot

Rechtsanwalt Andreas Feller
Feller Rechtsanwaltskanzlei
60316
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Rechtsanwalt Torsten Jannack
Torsten Jannack | Rechtsanwalt | Fachanwalt für Arbeitsrecht
44135
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Rechtsanwalt Andreas Wecks
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Rechtsanwalt Engin Özcan
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42551
Velbert

Rechtsanwalt Georg Gradl
ADVOLAW - KANZLEI FÜR ARBEITSRECHT
82319
Starnberg

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Rechtsanwalt seit 2001
34117
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Nach meinen Examania mit vollbefriedigend (Prädikat) und befriedigend bin ich seit 1999 als freiberuflicher Anwalt tätig.
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Rechtsanwalt Arnd Potratz
Fachanwalt für Arbeitsrecht Arnd Potratz Studium an der Rheinischen Friedrich-Wilhelm-Universität zu Bonn 1. Staatsexamen mit Wahlfach Arbeitsrecht (1989) Referendariat (1990 – 1992) 2. Staatsexamen (1993) Tätigkeit in arbeits- und wirtschaftsrechtlich au