Beratung nach Kündigung eines Arbeitsverhältnisses
Angebot
Haben sie von Ihrem Arbeitgeber eine Kündigung erhalten, sollte deren Wirksamkeit umgehend durch einen Rechtsanwalt überprüft werden. Soll die Kündigung wegen fehlender sozialer Rechtfertigung angegriffen werden, so muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht erhoben werden. Im Falle einer erfolgreichen Kündigungsschutzklage stellt das Arbeitsgericht fest, dass das Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer weiterhin besteht. Häufig werden arbeitsgerichtliche Verfahren allerdings auch durch einen Vergleich mit einer Abfindung beendet.
Lassen sie sich daher unverzüglich nach Zugang einer Kündigung von einem Rechtsanwalt beraten, wie die Erfolgsaussichten zur Abwehr der ihnen gegenüber ausgesprochener Kündigung sind.
Ablauf der Rechtsberatung
1. Wählen sie die Beratungsanfrage beim Anwalt ihrer Wahl und wir leiten die Anfrage an den ausgewählten Anwalt weiter.
2. Der ausgewählte Anwalt wird ihre Anfrage prüfen. Anschließend wird er mit ihnen Kontakt aufnehmen und sie über das weitere Vorgehen sowie die zu erwartenden Kosten informieren.
3. In der Regel wird der Anwalt die für die Beratung erforderlichen Unterlagen bei ihnen anfordern und ihnen einen Beratungstermin anbieten.
4. Nach der Beratung wird der Anwalt (bei Beauftragung) die erforderlichen Schritte einleiten, die für ihre Rechtsvertretung erforderlich sind.
5. Bei Bedarf erhalten sie Gelegenheit zu Rückfragen und können ihre Vorstellungen von dem vorzubringenden Geschehensablauf und den Argumenten mit ihrem Anwalt besprechen und die erforderlichen Schritte auf ihre Bedürfnisse weiter anpassen lassen.
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Falls Rückfagen entstehen melden wir uns bei Ihnen - Der Anwalt kann nun direkt mit Ihnen in Kontakt treten
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