Beratung nach Kündigung eines Arbeitsverhältnisses
Angebot
Haben sie von Ihrem Arbeitgeber eine Kündigung erhalten, sollte deren Wirksamkeit umgehend durch einen Rechtsanwalt überprüft werden. Soll die Kündigung wegen fehlender sozialer Rechtfertigung angegriffen werden, so muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht erhoben werden. Im Falle einer erfolgreichen Kündigungsschutzklage stellt das Arbeitsgericht fest, dass das Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer weiterhin besteht. Häufig werden arbeitsgerichtliche Verfahren allerdings auch durch einen Vergleich mit einer Abfindung beendet.
Lassen sie sich daher unverzüglich nach Zugang einer Kündigung von einem Rechtsanwalt beraten, wie die Erfolgsaussichten zur Abwehr der ihnen gegenüber ausgesprochener Kündigung sind.
Ablauf der Rechtsberatung
1. Wählen sie die Beratungsanfrage beim Anwalt ihrer Wahl und wir leiten die Anfrage an den ausgewählten Anwalt weiter.
2. Der ausgewählte Anwalt wird ihre Anfrage prüfen. Anschließend wird er mit ihnen Kontakt aufnehmen und sie über das weitere Vorgehen sowie die zu erwartenden Kosten informieren.
3. In der Regel wird der Anwalt die für die Beratung erforderlichen Unterlagen bei ihnen anfordern und ihnen einen Beratungstermin anbieten.
4. Nach der Beratung wird der Anwalt (bei Beauftragung) die erforderlichen Schritte einleiten, die für ihre Rechtsvertretung erforderlich sind.
5. Bei Bedarf erhalten sie Gelegenheit zu Rückfragen und können ihre Vorstellungen von dem vorzubringenden Geschehensablauf und den Argumenten mit ihrem Anwalt besprechen und die erforderlichen Schritte auf ihre Bedürfnisse weiter anpassen lassen.
Ergänzungen
Sie haben von Ihrem Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag angeboten bekommen und möchten
- die optimale Abfindung erhalten
- Steuervorteile nutzen
- Boni und Gratifikationen sichern
- eine schnelle Freistellung bei voller Gehaltszahlung
- Flexibilität beim Beendigungstermin
- ein sehr gutes Arbeitszeugnis
- Sperrfrist beim Arbeitslosengeld vermeiden
- Ihre Betriebsrente erhalten
- gelassen bleiben und die Verhandlungen einem Experten anvertrauen
Warum Sie mit mir sprechen sollten?
KOMPETENZ:
Ich bin Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht, zertifizierter Verhandlungsexperte nach dem Harvard®-Konzept und und Autor zahlreicher Fachbeiträge zu den Themen Aufhebungsvertrag und Kündigung, die Sie auf meiner Webseite finden.
https://www.advo-law.de/blog
Bereits während der Erstberatung werden Sie das Gefühl haben, in guten Händen zu sein und nach Abschluss Ihres Falles wissen, das Richtige getan zu haben, wie unzählige meiner Mandanten vor Ihnen.
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ERFAHRUNG:
Ich habe für meine Mandanten hunderte Verhandlungen mit den bekanntesten deutschen und vielen renommierten internationalen Unternehmen geführt und erfolgreich abgeschlossen.
https://www.advo-law.de/gegnerliste/
Daher weiß ich, welche Ergebnisse in den Verhandlungen mit Ihrem Arbeitgeber möglich sind. Gemeinsam definieren wir realisierbare Ziele, die ich für Sie umsetze.
EMPATHIE:
Ich höre Ihnen zu, um Ihre Situation zu verstehen und zu erfahren, welche Erwartungen, Wünsche und Ziele Sie haben. Nach einer Analyse Ihrer Situation erhalten Sie ein ganz auf Ihre persönlichen Bedürfnisse zugeschnittenes Lösungskonzept. Das Verhältnis zwischen Mandant und Anwalt bei ADVOLAW basiert auf den Prinzipien Wertschätzung, Fairness und Respekt.
Sie möchten auf das Angebot Ihres Arbeitgeber zum Abschluss eines Aufhebungsvertrages souverän und gelassen reagieren?
Rufen Sie mich an: +49 8151-26 85 938 oder schildern Sie mir Ihren Fall per Mail: kanzlei@advo-law.de
Ich berate Sie persönlich in meiner Kanzlei, sehr gerne auch digital per Video-Call, am Telefon oder per E-Mail.
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Falls Rückfagen entstehen melden wir uns bei Ihnen - Der Anwalt kann nun direkt mit Ihnen in Kontakt treten
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