Rechtsanwalt Roland Hoheisel-Gruler
BGH zum Rückwärtsfahrunfall: Wenn der andere steht, gibt es keinen Anscheinsbeweis
Darauf weist der Kollege Burhoff hin: Der BGH hat im BGH, Urt. v. 15.12.2015 – VI ZR 6/15 zum Rückwärtsfahren entschiede