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03.02.2016
Sachmängel: Wer schnell klagt, trägt das Kostenrisiko
Der Deubner-Verlag weist hier: Quelle: Sachmängel: Kostenrisiko bei sofortiger Klage – Deubner Verlag auf eine Entscheidung des OLG Hamm hin, das durchaus praktische Relevanz hat, wenn es um Mängelbeseitigungsansprüche bei einem Gebrauchtwagenkauf geht. Im vorliegenden Falle hatte der Käufer ein selbständiges Beweisverfahren eingeleitet, obwohl der Händler sich bereit erklärt hatte, das Auto zu untersuchen und gegebenenfalls […]