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12.02.2016
Heizkosten falsch berechnet – 15 % abziehen!
Wenn der Vermieter die Kosten für Heizung und Warmwasser nicht ordentlich nach Verbrauch abgerechnet hat, kann der Mieter 15 % von den Heizkosten abziehen. Das steht zwar schon in der Heizkostenverordnung, umstritten war aber, aus was die 15 Prozent zu berechnen sind. Der BGH hat diese Frage nun entschieden: Der Abzug errechnet sich aus dem Betrag, der […]