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§ 1 KorbmMstrV
Berufsbild
- Inhalt
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- von Körben und Korbwaren aus natürlichen und synthetischen Flechtwerkstoffen, insbesondere
- aus Weiden, Rattan und Spänen, 2.Gestaltung, Fertigung und Reparatur von Korbmöbeln
- , insbesondere aus Weiden und Rattan, 3.Ausführung und Reparatur von Flechtarbeiten an Möbeln
- ihrer Anwendung, 3.Kenntnisse der Konstruktion von Rattan- und Korbmöbeln sowie des Zusammenbaus
- ürfen, 12.Messen, Einteilen und Berechnen, insbesondere von Rahmengeflechten, 13.Herstellen von
OVG Berlin-Brandenburg - 12 M 67.10
Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg vom 15.10.2010
- Inhalt
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- entsprechenden Antrag bei dem Beklagten gestellt hat (§ 13 IFG Bln). Ausweislich der an den Beklagten gerichteten
- (vgl. zum Sach- und Streitstand FG des Saarlandes, Urteil vom 17. Dezember 2009 – 1 K 1598/08 -, juris
- Münster, Urteil vom 17. September 2009 – 3 K 1514/08 AO -, juris). Der Beklagte kann sich insoweit
- Berliner Informationsfreiheitsgesetzes (IFG Bln) steht entgegen, dass der Kläger zuvor keinen
- gegenüber den Berliner Finanzämtern als Behörden im Sinne von § 2 Abs. 1 Satz 1 IFG Bln ein Anspruch
§ 1 VergMstrV
Berufsbild
- Inhalt
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- , Farb- und Weißfassung von Figuren, Altären, Rahmen, Möbeln, Inneneinrichtungen
- Dokumentationen, 12.Freilegen und Retuschieren, 13.Anfertigen von Rahmen, 14.Ausführen von Holzschutzarbeiten
- .Ausführen von Farb- und Weißfassungen, 22.Marmorieren, 23.Ausführen von Brokat- und
- , 33.Aufspannen und Einrahmen von Bildern sowie Aufziehen auf Pappe, Holz und Kunststoff, 34
Aludiebstahl: Mit Auto hin, zu Fuß weg…
Rechtsanwalt Joachim Sokolowski vom 06.10.2010
- Inhalt
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- Leichtmetallmöbeln beladene Kleinlaster, davon einer mit französischem Kennzeichen. Im Zuge
- vom Grundstück eines Unternehmens in der Rowentastraße in Offenbach Bordschränke f
- Wissen des Besitzer als Schrott verkaufen. Zurück ließen die Verdächtigen zwei mit
OVG Berlin-Brandenburg - 3 S 71.07
Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg vom 20.09.2005
- Inhalt
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- § 55 Abs. 3 Satz 2 Nr. 3 SchulG Bln sind solche Bindungen, die sich über einen längeren Zeitraum
- das Kriterium des § 55 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 SchulG Bln (Profilwunsch), so dass sie lediglich – ohne
- Erfolg – an einem Losverfahren um einen Schulplatz (§ 55 Abs. 3 Satz 3 SchulG Bln) teilnehmen konnten
- anderen Kindern“ i. S. v. § 55 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 SchulG Bln bei der Tochter der Antragsteller
- . Senat an die insoweit gleich lautende Vorgängerregelung des § 8 Abs. 3 Satz 3 Nr. 1 SchulG Bln a.F
OVG Berlin-Brandenburg - 10 S 9.07
Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg vom 05.04.2007
- Inhalt
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- , sondern - wie das Gericht zu Recht anmerkt - nachvollziehbar, „dass die dichte Bebauung am Z.-K.-D
- Rechtsgrundlage für die angefochtene Anordnung auf § 17 Abs. 1 ASOG i.V.m. § 7 Abs. 1 BauO Bln (2005) und
- § 19 Abs. 2 Anordnung auf § 17 Abs. 1 ASOG i.V.m. § 7 Abs. 1 BauO Bln (2005) und § 19 Abs. 2 BauGB
- verwiesen. Aus dem Umstand, dass § 7 Abs. 1 BauO Bln 2005 - anders als die frühere Regelung - keine
- allgemeinen Eingriffsbefugnisse ausreichen (Drs. 15/3926, S. 71). Die Neufassung des § 7 BauO Bln
§ 4 HolzMAusbV 2006
Ausbildungsberufsbild
- Inhalt
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- öbeln oder Innenausbauten, c)Prüfen von Produkten; 2.in der Fachrichtung Bauelemente
- , Vormontieren und Zusammenbauen von Teilen, 13.Behandeln von Oberflächen, 14.Verpacken und Lagern von
Anlage GDtWahlVDVtrG
(zu Artikel 2 Nr. 3)
- Inhalt
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- - Köpenick - Lichtenberg IIStadtbezirk Köpenick vom Stadtbezirk Lichtenberg die
- ;terbog - Königs WusterhausenLandkreis Luckenwalde Landkreis Zossen Landkreis Jüterbog
- Landkreis Königs Wusterhausen279Frankfurt/Oder - Eisenhüttenstadt - BeeskowStadtkreis Frankfurt
- Stadtgebiete: Ost, Süd, West292Halle-Neustadt - Saalkreis - Köthenvom Stadtkreis Halle das
- Stadtgebiet Halle-Neustadt Landkreis Saalkreis Landkreis Köthen293Merseburg - Querfurt - Wei
§ 1 KlaCbMstrV
Berufsbild
- Inhalt
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- durch Schrauben, Stiften, Dübeln, Leimen und Kleben, 19.Anfertigen und Bearbeiten von
- Tasteninstrumenten mit Saiten, 12.Kenntnisse der berufsbezogenen Vorschriften, insbesondere des Umweltschutzes, 13
- Vorstimmen, 23.Umleimen und Einpassen der Gehäuseteile, 24.Anschlagen von Scharnieren und Beschl
(XXXX) BesatzReglVtrTeil5Bek
- Inhalt
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- , a)nach Schmucksachen, Silberwaren und antiken Möbeln sowie nach Kulturgütern zu forschen
- am 23. Oktober 1954 in Paris unterzeichneten Protokoll über die Beendigung des
- Homburg v.d.H., Louisenstraße 63. Für das Verfahren für die Anmeldung und Bearbeitung
§ 4 RaumAAusbV 2004
Ausbildungsberufsbild
- Inhalt
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- ächen, 15.Gestalten und Verlegen von Bodenbelägen, 16.Instandsetzen von Polstermöbeln
- und Bearbeiten von Untergründen, 13.Be- und Verarbeiten von Profilen, 14.Behandeln von Oberfl
§ 2a TLMV
Lufttemperaturmessung
- Inhalt
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- sicherzustellen. Das Thermometer muss bei offenen Tiefkühlmöbeln die Lufttemperatur auf der
- . EU Nr. L 10 S. 18, Nr. L 153 S. 43) so häufig und in regelmäßigen Zeitabständen
§ 1 HolzbhMstrV
Berufsbild
- Inhalt
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- , Ausführung, Oberflächenbehandlung, Rekonstruierung und Restaurierung handwerklicher und k
- chemischen Eigenschaften von Holz, Stein, Metall und Kunststoff, 2.Kenntnisse über den Kö
- , insbesondere der Holzarten sowie der natürlichen und künstlichen Steine, Metalle
- Formen in Beton, 19.Be- und Verarbeiten sowie Formgeben von Hölzern, natürlichen und kü
- und Restaurierung von bildhauerisch gearbeiteten sakralen und profanen Plastiken, Möbeln
Rechtsanwältin für Familienrecht Simone Huckert
Familienrecht
Erbrecht
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- Yelp: https://www.yelp.de/biz/rechtsanw%C3%A4ltin-f%C3%BCr-familienrecht-simone-huckert-k%C3%B6ln
- Kontaktadresse
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- Telefon: 0221 277 827 53
OVG Berlin-Brandenburg - 10 S 20.10
Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg vom 10.12.2009
- Inhalt
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- vorverhandelte Mietverträge mit der K...GmbH und der T....KG betroffen wären. 5Der Antragsteller beantragt
- im Sinne einer mutwilligen Herbeiführung der Eilbedürftigkeit voraussetzen (vgl. hierzu OVG Bln-Bbg
- mit großer Wahrscheinlichkeit Erfolg haben würde (vgl. OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 14. Juni 2010
- offensichtlich unwirksam. Auf Folgenabwägung kommt es deshalb nicht mehr an (vgl. OVG Bln-Bbg, Beschluss vom
- den notwendigen Rückschluss auf das maßgebende Plangebiet eher erschwert (vgl. OVG Bln-Bbg, Urteil