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G8 Schlusserklärung greift Datenschutz auf
Dr. Sebastian Kraska vom 31.05.2011
- Inhalt
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- Thema Datenschutz auf der Agenda. Wenngleich die Formulierungen in der Abschlusserklärung recht
- privacy on the Internet is essential to earn users’ trust. It is a matter for all stakeholders: the
- and innovation. Broadband Internet access is an essential infrastructure for participation in today’s
- neuen Entwicklungen im Datenschutz Tragen Sie sich einfach in unseren Newsletter ein und wir
- allgemein gehalten sind ist dennoch beachtlich, dass sich die teilnehmenden Staaten Frankreich
§ 20b UrhG
Kabelweitersendung
- Inhalt
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- (1) Das Recht, ein gesendetes Werk im Rahmen eines zeitgleich, unverändert und vollstä
- für Rechte, die ein Sendeunternehmen in Bezug auf seine Sendungen geltend macht.(2) Hat der
- Urheber das Recht der Kabelweitersendung einem Sendeunternehmen oder einem Tonträger- oder
- verzichtet werden. Er kann im voraus nur an eine Verwertungsgesellschaft abgetreten und nur durch eine
§ 8 BBergG
Bewilligung
- Inhalt
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- (1) Die Bewilligung gewährt das ausschließliche Recht, nach den Vorschriften dieses
- . (2) Auf das Recht aus der Bewilligung sind, soweit dieses Gesetz nichts anderes bestimmt, die f
- ür Ansprüche aus dem Eigentum geltenden Vorschriften des bürgerlichen Rechts
- Gesetzes 1.in einem bestimmten Feld (Bewilligungsfeld) die in der Bewilligung bezeichneten Bodenschä
- Einrichtungen im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 3 zu errichten und zu betreiben, 4.Grundabtretung zu verlangen
Pressestimmen zur EU-Datenschutz-Grundverordnung
Dr. Sebastian Kraska vom 27.12.2015
- Inhalt
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- erhalten mehr Rechte beim Datenschutz, Andreas Krämeron, tixio.de… *** EU: einheitlicher Datenschutz im
- , ob die Datenschutz-Kontrolle das neue Recht auch durchsetzen kann. Christiane Schulzki-Hadoutti
- Datenschutz in der digitalen Welt. Wichtigstes Ziel ist es, den Nutzern mehr Macht gegenüber Google
- und bekommen das „Recht auf Vergessenwerden“. Von 2018 an gilt die Reform. Aber es gibt auch Kritik
- . So die OTZ.de… *** Ausschuss im Europaparlament bestätigte Vorlage mit großer Mehrheit Das neue EU
§ 8 BSchuWG
Öffentlicher Glaube des Bundesschuldbuchs
- Inhalt
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- mit dem Recht einer dritten Person belastet war.(3) Wer als Inhaber eines durch Rechtsgeschäft
- eingetragen wird, erwirbt das Recht auch, soweit die Einzelschuldbuchforderung dem eingetragenen Glä
- ;ubiger nicht zustand. Rechte Dritter an der Forderung sowie Verfügungsbeschränkungen des
- gegenüber dem Schuldner der Eintragung in das Bundesschuldbuch.(2) Wird eine
- Einzelschuldbuchforderung auf Grund eines Antrags eines Berechtigten im Sinne von § 7 Abs. 4 auf einen anderen Gl
BSG - S 6 LW 4/98
Bundessozialgericht vom 11.12.2003
- Inhalt
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- . Der Bund hat zu Recht seine Beitragszahlungen mit Ablauf des Monats Dezember 1994 eingestellt, da
- ausgefallen ist, als er es nach altem Recht erwarten konnte. Vorliegend ist der - vom LSG unangegriffen
- 718,54 DM belaufen hatte. In dieses Recht wurde durch die Neuregelung auch nicht eingegriffen. Darauf
- angefochtene Urteil. II Die Revision des Klägers ist unbegründet. Der Bescheid der Beklagten vom 20
- Altersrente ab dem 1. Dezember 1997 entspricht dem geltenden Recht. Auf der Grundlage der
EuGH: Generalanwalt Szpunar gegen Verschlüsselung offener WLANs
Rechtsanwalt Jan Gerth vom 05.05.2016
- Inhalt
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- unternehmerischen Freiheit einerseits und des Rechts des geistigen Eigentums andererseits gewahrt ist. Im Übrigen
- die Frage auf, ob Herr Mc Fadden tatsächlich ein Anbieter von Diensten im Sinne der Richtlinie ist. In
- , für das Sony die Rechte innehat, rechtswidrig zum Herunterladen angeboten. Das mit dem Rechtsstreit
- Richtlinie auch auf den Betrieb eines frei zugänglichen WLAN-Netzes anwendbar ist, der in keinem
- seiner Verurteilung zur Tragung der Abmahnkosten und der gerichtlichen Kosten im Zusammenhang mit der
BGH - XI ZR 60/09
Bundesgerichtshof vom 30.01.2009
- Inhalt
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- €. Von Rechts wegen Gründe: 1Der Kläger hat gegen die Nichtzulassung der Revision in dem seine
- Dispositionsmaxime der Parteien folgt, dass - soweit die Dispositionsbefugnis reicht - in jeder Lage
- BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES ANERKENNTNISURTEIL XI ZR 60/09 in dem Rechtsstreit Der XI
- Richter Dr. Joeres, die Richterin Mayen und die Richter Dr. Ellenberger und Dr. Matthias für Recht
- Anspruch mit Schriftsatz vom 4. Februar 2010 unter voller Kostenübernahme anerkannt. 2Die Beklagte ist
§ 1 DWG
Rechtsform
- Inhalt
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- hat das Recht der Selbstverwaltung im Rahmen der folgenden Bestimmungen.(3) Die Deutsche Welle gibt
- öffentlichen Rechts für den Auslandsrundfunk.(2) Die Deutsche Welle ist rechtsfähig und
- (1) Die Rundfunkanstalt des Bundesrechts Deutsche Welle ist eine gemeinnützige Anstalt des
§ 48 SchRG
- Inhalt
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- Eigentümer, wer im Schiffsregister als Eigentümer eingetragen ist. Das Recht des nicht
- Bei der Verfolgung des Rechts aus der Schiffshypothek gilt zugunsten des Gläubigers als
§ 92a StGB
Nebenfolgen
- Inhalt
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- , Rechte aus öffentlichen Wahlen zu erlangen, und das Recht, in öffentlichen
Verkehrsunfall: Erstattungsfähigkeit und Erforderlichkeit von Sachverständigenkosten
Rechtsanwalt Jens Ferner vom 03.04.2016
- Inhalt
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- Eigentlich ist es recht einfach, aber dennoch kann es problematisch sein: Die Erstattung von
- reicht, … “Verkehrsunfall: Erstattungsfähigkeit und Erforderlichkeit von Sachverständigenkosten” weiterlesen
- im Prozess vorgelegt wird, wie auch nochmal das Landgericht Aachen betont hat; andererseits zeigt das
- Landgericht Wuppertal, dass man hier mit Überraschungen rechnen muss. LG Aachen: Rechnungsvorlage
KG Berlin - 5 Ws 102/06
Kammergericht vom 18.01.2006
- Inhalt
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- : Recht des Strafgefangenen auf Einsicht in ein kriminologisch-prognostisches Gutachten Leitsatz Zum
- Recht eines Strafgefangenen auf Einsicht in ein kriminologisch-prognostisches Gutachten einer Dipl
- grundsätzlich dem Recht des sich in Freiheit befindenden Bürgers als Patienten anzugleichen. Der sich
- in Freiheit befindende Bürger hat ein Recht auf Aktenauskunft und auch auf Akteneinsicht
- Rechtsbeschwerde des Strafgefangenen, mit der er die Verletzung sachlichen Rechts rügt, hat Erfolg. 51
SozG Köln - S 19 KA 25/02 ER
Sozialgericht Köln vom 19.08.2002
- Inhalt
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- politischen Auffassungen mit dem höherrangigen Recht des SGB V in Übereinstimmung bringen lassen. Dabei
- öffentlichen Rechts (vgl. BSG, Urteil vom 20.03.1996 - 6 RKa 62/94 - in: BSGE 78, 70, 80 f) ist er eine
- Recht und Gesetz beschränkt ist, sind die Möglichkeiten der Antragsgegnerin auf politische Erwägungen
- inhaltlich geltendem Recht widerspreche, ist vom Antragsteller nicht schlüssig begründet. Gleiches
- Recht der opiatabhängigen gesetzlich Krankenversicherten auf eine Therapie, die - wenn auch mit
§ 28 OWiG 1968
Entschädigung
- Inhalt
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- ist, 2.der Dritte den Gegenstand oder das Recht an dem Gegenstand in Kenntnis der Umstände
- Entscheidung über die Einziehung einem Dritten zu oder war der Gegenstand mit dem Recht eines Dritten
- , auf die das Eigentum an der Sache oder das eingezogene Recht übergegangen ist.(2) Eine Entsch
- (1) Stand das Eigentum an der Sache oder das eingezogene Recht zur Zeit der Rechtskraft der
- , daß die Sache oder das Recht Mittel oder Gegenstand der Handlung oder ihrer Vorbereitung gewesen