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§ 5 AusglLeistG
Rückgabe beweglicher Sachen
- Inhalt
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- (1) Bewegliche, nicht in einen Einheitswert einbezogene Sachen sind zurückzuübertragen
Titel 1 BGB
Pfandrecht an beweglichen Sachen
§ 983 BGB
Unanbringbare Sachen bei Behörden
§ 947 BGB
Verbindung mit beweglichen Sachen
- Inhalt
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- (1) Werden bewegliche Sachen miteinander dergestalt verbunden, dass sie wesentliche Bestandteile
- Sache; die Anteile bestimmen sich nach dem Verhältnis des Wertes, den die Sachen zur Zeit der
- Verbindung haben.(2) Ist eine der Sachen als die Hauptsache anzusehen, so erwirbt ihr Eigentümer das Alleineigentum.
Nachlasspflegervergütung rechtzeitig geltend machen!
Malte Winter vom 01.11.2013
Polizeibeamten machen keine Fehler…
Rechtsanwalt Jürgen Frese vom 04.12.2012
- Inhalt
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- der Gerichte der “Wir-machen-nie-Fehler-und-schon-gar-nicht-bei-Lasermessungen
- manches richterliches Stirnrunzeln. Polizisten sind aber auch nur Menschen und machen als solche Fehler
- Rechtsanwaltsvergütung so alles falsch machen kann… Mietwagen: AG Essen verurteilt auf Schwacke-Basis, keine
Untertitel 1 BGB
Nießbrauch an Sachen
§ 1222 BGB
Pfandrecht an mehreren Sachen
- Inhalt
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- Besteht das Pfandrecht an mehreren Sachen, so haftet jede für die ganze Forderung.
§ 286 AO 1977
Vollstreckung in Sachen
- Inhalt
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- (1) Sachen, die im Gewahrsam des Vollstreckungsschuldners sind, pfändet der
- Vollziehungsbeamte dadurch, dass er sie in Besitz nimmt.(2) Andere Sachen als Geld, Kostbarkeiten und Wertpapiere
- ährdet wird. Bleiben die Sachen im Gewahrsam des Vollstreckungsschuldners, so ist die Pfändung
- Vorschriften gelten auch für die Pfändung von Sachen im Gewahrsam eines Dritten, der zu ihrer Herausgabe bereit ist.
Dritter Abschnitt BGSVVermG
Bewegliche Sachen,
Forderungen, Verbindlichkeiten
§ 11 BefBedV
Beförderung von Sachen
- Inhalt
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- (1) Ein Anspruch auf Beförderung von Sachen besteht nicht. Handgepäck und sonstige
- Sachen werden bei gleichzeitiger Mitfahrt des Fahrgasts und nur dann befördert, wenn dadurch die
- , radioaktive, übelriechende oder ätzende Stoffe, 2.unverpackte oder ungeschützte Sachen
- Sachen so unterzubringen und zu beaufsichtigen, daß die Sicherheit und Ordnung des Betriebs
- Betriebspersonal entscheidet im Einzelfall, ob Sachen zur Beförderung zugelassen werden und an welcher Stelle sie unterzubringen sind.
§ 172 InsO
Sonstige Verwendung beweglicher Sachen
Schuldenruf in Sachen Envion
Rechtsanwalt Istvan Cocron vom 28.10.2019
Unterhalt rückwirkend geltend machen?
Malte Winter vom 02.01.2014
#99fotografen machen #99blogparaden
Karsten Socher vom 02.08.2015
- Inhalt
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- Beitrag #99fotografen machen #99blogparaden erschien zuerst auf Karsten Socher Fotografie - Fotograf und Bildjournalist in Kassel.