CLLB beantwortet die wichtigsten Fragen für Anleger des Envion ICO und Inhaber von EVN Token
München, Berlin, den 28.10.2019
Nach Informationen der Schweizer Kanzlei Wenger und Plattner soll nunmehr am kommenden Montag, den 28.10.2019 der von Seiten der enttäuschten Anleger des Envion ICO lang ersehnte Schuldenruf erfolgen.
Im Rahmen des Schuldenrufs können innerhalb einer Frist von einem Monat sämtliche Gläubiger der Envion AG ihre Forderungen beim zuständigen Konkursamt anmelden. Die Anmeldung erfolgt dabei über eine vom Konkursamt bereit gestellte Webseite, auf der die entsprechenden Forderungen belegt und mittels Unterschrift bestätigt werden müssen.
Wichtig ist, dass nur diejenigen Anleger bei der Verteilung der liquiden Vermögenswerte der Envion AG beteiligt werden, deren Forderungen form- und fristgerecht beim Schweizer Konkursamt angemeldet wurden.
CLLB Rechtsanwälte unterstützt die von ihr vertretenen Anleger und übernimmt für diese die formalen Anmeldungen in der Schweiz gemeinsam mit einer Schweizer Kooperationskanzlei.
Welche Forderungen können angemeldet werden?
Nach derzeitigem Stand der Sach- und Rechtslage, werden von der Kanzlei CLLB für die Anleger aus dem Envion ICO und EVN Tokenholder folgende Forderungen angemeldet:
· Pro EVN Token eine Forderung in Höhe von 1 USD, unabhängig davon, ob im Rahmen des Envion ICO erworben, oder später auf Kryptobörsen, oder über Dritte.
· Anwalts- und Gerichtskosten eines möglichen Klageverfahrens gegen die Envion AG vor dem LG Berlin.
· Anwaltskosten für die Forderungsanmeldung zum Liquidationsverfahren
Was ist mit Anlegern, die derzeit noch ein Klageverfahren gegen die Trado GmbH und/oder Organe der Envion AG führen? Können diese auch am Liquidationsverfahren teilnehmen?
Definitiv, ja. Auch derzeit noch klagende Anleger können ihre Forderungen gegen die Envion AG im Liquidationsverfahren anmelden.
Sollten die Klageverfahren gegen die Trado GmbH und/oder Organe der Envion AG gewonnen und erfolgreich vollstreckt werden, müssten die Ansprüche aus dem Liquidationsverfahren an die Prozessgegner Trado und/oder Organe der Envion abgetreten werden. Dies deshalb, da der den Envion Anlegern entstandene Schaden denklogisch nur einmal ersetzt verlangt werden kann.
Zur möglichst starken Absicherung ihrer Rechtsposition sollten daher auch Anleger, die derzeit noch Klageverfahren gegen die Trado GmbH und/oder Organe der Envion AG führen, ihre Ansprüche auch im Liquidationsverfahren in der Schweiz anmelden.
Sofern Anleger der Envion AG in der Schweiz über keine Domiziladresse verfügen, werden diese über den weiteren Verlauf des Liquidationsverfahrens nicht weiter informiert.
Aus diesem Grund arbeitet CLLB mit einer Schweizer Kooperationskanzlei zusammen, die gleichzeitig für die von CLLB vertretenen Anleger auch die Domiziladresse für das weitere Verfahren stellt, so dass der direkte Informationsfluss über den weiteren Verlauf des Liquidationsverfahrens sichergestellt ist.
Sofern Anlegern der Envion AG von Seiten Dritter Angebote gemacht werden, ihre rechtlichen Interessen im Liquidationsverfahren zu vertreten, so sollten interessierte Anlegern unbedingt vorab prüfen lassen, ob diese Anbieter über die in der Schweiz ggf. erforderlichen Zulassungen verfügen, um Rechte Dritter im Liquidationsverfahren zu vertreten.
Liegt eine solche Zulassung nicht vor und verstößt die Anmeldung gegen geltendes Schweizer Recht, muss damit gerechnet werden, dass diese Anmeldungen als formalrechtswidrig zurückgewiesen und die Forderungen im weiteren Lauf der Verteilung des Liquidationserlöses nicht berücksichtigt werden, erklärt Rechtsanwalt Cocron, von der Kanzlei CLLB.
Mehr Informationen: https://www.cllb.de/
Pressekontakt: CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz, Sittner Partnerschaftsgesellschaft mbB, Liebigstr. 21, 80538 München, Fon: 089 552 999 50, Fax: 089 552 999 90; Mail: cocron@cllb.de Web: www.cllb.de