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01.11.2013
Nachlasspflegervergütung rechtzeitig geltend machen!
Der Vergütungsanspruch eines Nachlasspflegers erlischt, wenn er nicht binnen fünfzehn Monaten ab der Entstehung beim Nachlassgericht geltend gemacht wird (§§ 1960 Abs. 1, 1915 Abs. 1 S. 1, 1836 Abs. 1 S. 3 BGB i.V.m. § 2 S. 1 VBVG). Diese Ausschlussfrist findet auch Anwendung ...