Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
01.11.2013

Nachlasspflegervergütung rechtzeitig geltend machen!

Der Vergütungsanspruch eines Nachlasspflegers erlischt, wenn er nicht binnen fünfzehn Monaten ab der Entstehung beim Nachlassgericht geltend gemacht wird (§§ 1960 Abs. 1, 1915 Abs. 1 S. 1, 1836 Abs. 1 S. 3 BGB i.V.m. § 2 S. 1 VBVG). Diese Ausschlussfrist findet auch Anwendung ...