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LAG Rheinland-Pfalz - 4 Sa 335/06
Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz vom 28.09.2006
- Inhalt
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- ArbG Trier Entscheidung vom 28.09.2006 Tenor: 1. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des
- Arbeitsgerichts Trier vom 08.02.2006 - 4 Ca 1588/05 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen. 2. Die
- beantragt, das Urteil des Arbeitsgerichts Trier vom 08.02.2006 - AZ: 4 Ca 1588/05 - abzuändern und die
OVG Rheinland-Pfalz - 8 A 11055/08.OVG
Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz vom 28.01.2009
- Inhalt
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- Dienstleistungsdirektion, vertreten durch den Präsidenten, Willy-Brandt-Platz 3, 54290 Trier, - Klägerin und
- . August 2008 ergangene Urteil des Verwaltungsgerichts Trier wird zurückgewiesen. Die Klägerin trägt
- hervorgehe. Die Klägerin beantragt, unter Abänderung des Urteils des Verwaltungsgerichts Trier vom 27
§ 35 TierImpfStV 2006
Kennzeichnung
- Inhalt
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- "verschreibungspflichtig" oder "nur auf tierärztliche Verschreibung abzugeben", 12.der Inhalt
- Tier bestimmt sind, gilt Absatz 1 Nr. 7, 8, 10 und 11 nicht.(4) Für bestandsspezifische
Anlage 1 TierSchVersV
Kenntnisse und Fähigkeiten, die für die Pflege oder das Töten von Tieren oder die Planung oder die Durchführung von Tierversuchen erforderlich sind
- Inhalt
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- sind, in Tierversuchen verwendet zu werden.2.Ethik in Bezug auf die Beziehung zwischen Mensch und Tier
- ;hrung von Tierversuchen.2.Ethik in Bezug auf die Beziehung zwischen Mensch und Tier, intrinsischer
Bürohund: Dürfen Beschäftigte ihren Vierbeiner mit zur Arbeit bringen?
Rechtsanwalt Thorsten Blaufelder vom 09.04.2019
- Inhalt
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- heißt es: „Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen
- verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem
§ 47 AMG 1976
Vertriebsweg
- Inhalt
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- für Arzneimittel,6.Tierärzte im Rahmen des Betriebes einer tierärztlichen
- über Art und Menge der von ihnen im vorangegangenen Kalenderjahr an Tierärzte abgegebenen
- Arzneimittels nach den ersten beiden Ziffern der Postleitzahl der Anschrift der Tierärzte aufzuschlü
- abgeben oder abgeben lassen an 1.Ärzte, Zahnärzte oder Tierärzte,2.andere Personen, die
§ 13 AMG 1976
Herstellungserlaubnis
- Inhalt
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- tierärztlichen Hausapotheke füra)das Umfüllen, Abpacken oder Kennzeichnen von
- ;r Tierärzte im Rahmen des Betriebes einer tierärztlichen Hausapotheke für die
§ 17c ViehSeuchG
- Inhalt
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- erkennen zu lassen oder der Erkennung übertragbarer Krankheiten beim Tier zu dienen, undb)für
- Antigene,die in Kliniken und Instituten der tierärztlichen Lehranstalten oder anderen der
- Gefährdung der Gesundheit von Mensch oder Tier nicht zu befürchten ist.(5) Die zustä
Umsatzsteuer: Sportpferde sind gewöhnlich nicht zur Zubereitung von Nahrungsmitteln bestimmt
martina heck vom 03.11.2014
- Inhalt
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- werden, ohne dass dies für jedes einzelne Tier geprüft werden muss. Bei Pferden ist die Situation in
- Vorschrift nur ein lebendes Tier ist, das gewöhnlich und allgemein für die Zubereitung von Nahrungs- oder
- bestimmtes Tier ist. Allein die richtlinienkonforme Auslegung im vorgenannten Sinne, die weder über Wortlaut
SozG Berlin - S 165 SF 15/09 E
Sozialgericht Berlin vom 26.01.2009
- Inhalt
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- , Beschluss vom 19. Dezember 2006 – 1 BvR 2091/06. Die Gegenmeinung des SG Trier, Beschluss vom 25. Januar
- Gesetzgebers). Diese letzten Argumente des SG Trier sind aus den bereits oben genannten Gründen abzulehnen
OVG Saarland - 1 Q 90/04
Oberverwaltungsgericht des Saarlandes vom 30.06.2005
- Inhalt
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- Versetzung von der Zweigstelle A-Stadt zur Hauptstelle Trier wegen Verletzung der Fürsorgepflicht
- 1.10.1997 verfügte Versetzung zur Hauptstelle Trier für einen Zeitraum von 30 Monaten durchaus Sinn
OLG Koblenz - 9 UF 82/07
Oberlandesgericht Koblenz vom 26.04.2007
- Inhalt
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- . Geschäftsnummer: 9 UF 82/07 10 F 455/06 AG Trier OBERLANDESGERICHT KOBLENZ BESCHLUSS in der Familiensache I
- – Familiengericht – Trier vom 11. Januar 2007 wird kostenpflichtig zurückgewiesen. Der Wert des
§ 19 BtMG 1981
Durchführende Behörde
- Inhalt
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- ;ubungsmittelverkehr bei Ärzten, Zahnärzten und Tierärzten, pharmazeutischen Unternehmern im Falle der
- zwischen Apotheken, tierärztlichen Hausapotheken, Krankenhäusern und Tierkliniken unterliegt
§ 18 HufBeschlV
Prüfung
- Inhalt
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- hat der Prüfling ein Tier - vorrangig ein Pferd - unter Berücksichtigung des tierä
§ 22 PflSchG 2012
Weitergehende Länderbefugnisse
- Inhalt
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- ) Die Genehmigung ist mit1.den erforderlichen Auflagen zum Schutz der Gesundheit von Mensch und Tier und
- Gesundheit von Mensch und Tier sowie für den Naturhaushalt.