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LAG Rheinland-Pfalz - 4 Sa 335/06

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz vom 28.09.2006
Inhalt
  • ArbG Trier Entscheidung vom 28.09.2006 Tenor: 1. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des
  • Arbeitsgerichts Trier vom 08.02.2006 - 4 Ca 1588/05 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen. 2. Die
  • beantragt, das Urteil des Arbeitsgerichts Trier vom 08.02.2006 - AZ: 4 Ca 1588/05 - abzuändern und die

OVG Rheinland-Pfalz - 8 A 11055/08.OVG

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz vom 28.01.2009
Inhalt
  • Dienstleistungsdirektion, vertreten durch den Präsidenten, Willy-Brandt-Platz 3, 54290 Trier, - Klägerin und
  • . August 2008 ergangene Urteil des Verwaltungsgerichts Trier wird zurückgewiesen. Die Klägerin trägt
  • hervorgehe. Die Klägerin beantragt, unter Abänderung des Urteils des Verwaltungsgerichts Trier vom 27

§ 35 TierImpfStV 2006

Kennzeichnung
Inhalt
  • "verschreibungspflichtig" oder "nur auf tierärztliche Verschreibung abzugeben", 12.der Inhalt
  • Tier bestimmt sind, gilt Absatz 1 Nr. 7, 8, 10 und 11 nicht.(4) Für bestandsspezifische

Anlage 1 TierSchVersV

Kenntnisse und Fähigkeiten, die für die Pflege oder das Töten von Tieren oder die Planung oder die Durchführung von Tierversuchen erforderlich sind
Inhalt
  • sind, in Tierversuchen verwendet zu werden.2.Ethik in Bezug auf die Beziehung zwischen Mensch und Tier
  • ;hrung von Tierversuchen.2.Ethik in Bezug auf die Beziehung zwischen Mensch und Tier, intrinsischer

Bürohund: Dürfen Beschäftigte ihren Vierbeiner mit zur Arbeit bringen?

Rechtsanwalt Thorsten Blaufelder vom 09.04.2019
Inhalt
  • heißt es: „Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen
  • verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem

§ 47 AMG 1976

Vertriebsweg
Inhalt
  • für Arzneimittel,6.Tierärzte im Rahmen des Betriebes einer tierärztlichen
  • über Art und Menge der von ihnen im vorangegangenen Kalenderjahr an Tierärzte abgegebenen
  • Arzneimittels nach den ersten beiden Ziffern der Postleitzahl der Anschrift der Tierärzte aufzuschlü
  • abgeben oder abgeben lassen an 1.Ärzte, Zahnärzte oder Tierärzte,2.andere Personen, die

§ 13 AMG 1976

Herstellungserlaubnis
Inhalt
  • tierärztlichen Hausapotheke füra)das Umfüllen, Abpacken oder Kennzeichnen von
  • ;r Tierärzte im Rahmen des Betriebes einer tierärztlichen Hausapotheke für die

§ 17c ViehSeuchG

Inhalt
  • erkennen zu lassen oder der Erkennung übertragbarer Krankheiten beim Tier zu dienen, undb)für
  • Antigene,die in Kliniken und Instituten der tierärztlichen Lehranstalten oder anderen der
  • Gefährdung der Gesundheit von Mensch oder Tier nicht zu befürchten ist.(5) Die zustä

Umsatzsteuer: Sportpferde sind gewöhnlich nicht zur Zubereitung von Nahrungsmitteln bestimmt

martina heck vom 03.11.2014
Inhalt
  • werden, ohne dass dies für jedes einzelne Tier geprüft werden muss. Bei Pferden ist die Situation in
  • Vorschrift nur ein lebendes Tier ist, das gewöhnlich und allgemein für die Zubereitung von Nahrungs- oder
  • bestimmtes Tier ist. Allein die richtlinienkonforme Auslegung im vorgenannten Sinne, die weder über Wortlaut

SozG Berlin - S 165 SF 15/09 E

Sozialgericht Berlin vom 26.01.2009
Inhalt
  • , Beschluss vom 19. Dezember 2006 – 1 BvR 2091/06. Die Gegenmeinung des SG Trier, Beschluss vom 25. Januar
  • Gesetzgebers). Diese letzten Argumente des SG Trier sind aus den bereits oben genannten Gründen abzulehnen

OVG Saarland - 1 Q 90/04

Oberverwaltungsgericht des Saarlandes vom 30.06.2005
Inhalt
  • Versetzung von der Zweigstelle A-Stadt zur Hauptstelle Trier wegen Verletzung der Fürsorgepflicht
  • 1.10.1997 verfügte Versetzung zur Hauptstelle Trier für einen Zeitraum von 30 Monaten durchaus Sinn

OLG Koblenz - 9 UF 82/07

Oberlandesgericht Koblenz vom 26.04.2007
Inhalt
  • . Geschäftsnummer: 9 UF 82/07 10 F 455/06 AG Trier OBERLANDESGERICHT KOBLENZ BESCHLUSS in der Familiensache I
  • – Familiengericht – Trier vom 11. Januar 2007 wird kostenpflichtig zurückgewiesen. Der Wert des

§ 19 BtMG 1981

Durchführende Behörde
Inhalt
  • ;ubungsmittelverkehr bei Ärzten, Zahnärzten und Tierärzten, pharmazeutischen Unternehmern im Falle der
  • zwischen Apotheken, tierärztlichen Hausapotheken, Krankenhäusern und Tierkliniken unterliegt

§ 18 HufBeschlV

Prüfung
Inhalt
  • hat der Prüfling ein Tier - vorrangig ein Pferd - unter Berücksichtigung des tierä

§ 22 PflSchG 2012

Weitergehende Länderbefugnisse
Inhalt
  • ) Die Genehmigung ist mit1.den erforderlichen Auflagen zum Schutz der Gesundheit von Mensch und Tier und
  • Gesundheit von Mensch und Tier sowie für den Naturhaushalt.