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Unwiderrufliches Bezugsrecht schützt den Berechtigten in der Nachlassinsolvenz
Rechtsanwalt Guido Kluck vom 21.03.2013
- Inhalt
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- das Recht auf den Rückkaufswert ist nur eine andere Erscheinungsform des Rechts auf die
- auf Kosten des Klägers zurückgewiesen. Von Rechts wegen Tatbestand: Der Kläger ist Verwalter in dem
- Beklagte im Zeitpunkt ihrer Eheschließung mit dem Erblasser die Rechte aus dem Versicherungsvertrag
- Bedingung nicht eingetreten ist, im Insolvenzverfahren wie unbedingte Rechte zu beachten (§ 42 InsO). bb
- Berufungsgericht hat mit Recht einen Anspruch des Klägers auf Erstattung der Versicherungssumme nach der
§ 2 LogopG
- Inhalt
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- Inhaber jedoch nach dem Recht des Herkunftsmitgliedstaats erworbene Rechte nach den dort maß
- ächlichen und rechtmäßigen Ausübung des Logopädenberufs in Voll- oder Teilzeit
- ergibt,3.nicht in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufs ungeeignet ist und4.ü
- des Ausbildungsstandes gegeben ist. In die Prüfung der Gleichwertigkeit des Ausbildungsstandes
- Antragsteller haben das Recht, zwischen der Kenntnisprüfung und dem Anpassungslehrgang zu wä
KG Berlin - 1 W 366/05
Kammergericht vom 13.03.2017
- Inhalt
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- eines gegenständlich beschränkten Erbscheins nach dem Recht der ehemaligen DDR fehlt es in der Regel
- damit nach dem Recht des BGB beerbt worden. III. 15 Eine Entscheidung nach § 13a Absatz 1 FGG ist
- auf einer Verletzung des Rechts, auf die allein eine weitere Beschwerde mit Erfolg gestützt werden
- , 667). 7Der Beteiligten zu 1) ist kein auf Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte auf dem Gebiet der
- gegenständlich beschränkten Erbscheins nach dem Recht der ehemaligen DDR Leitsatz Für die Erteilung
(XXXX) WGemRefKiVtr
- Inhalt
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- Rechts der Europäischen Union das Recht auf ungehinderte Einreise in die und Ausreise aus der
- all officers, employees and immediate family members once a year. It shall indicate in each individual
- Reformierter Kirchen, Körperschaft des öffentlichen Rechts, in der Bundesrepublik
- innerstaatlichen Rechts und des Rechts der Europäischen Union frei von Zöllen und Steuern mit Ausnahme
- . Der Nachweis einer Krankenvollversicherung ist erforderlich. Der Ausweis ist mit Lichtbild und der
§ 90p IRG
Voraussetzungen der Zulässigkeit
- Inhalt
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- Recht keine gleichartigen Steuer-, Zoll- und Währungsbestimmungen enthält wie das Recht
- worden ist, gerade vollstreckt wird oder nach dem Recht des Urteilsstaates nicht mehr vollstreckt
- )die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder in der Bundesrepublik Deutschland rechtmä
- Recht, ungeachtet etwaiger Verfahrenshindernisse und gegebenenfalls bei sinngemäßer
- sich, nach Unterrichtung über die Maßnahmen, mit einer Rückkehr in die Bundesrepublik
E-Mail-Adresse reicht zur Angabe einer elektronischen Postadresse
Rechtsanwalt Frank Weiß vom 17.07.2013
- Inhalt
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- gemäß ihren AGB irisches Recht gelten soll. Mit dem Urteil wurden die Berufungen der beiden Parteien
- 666/10. Das Gericht führt aus, die Vorinstanz habe mit Recht die Klage wegen der angeblich nicht
- genügt nicht. Auch reicht es nicht aus, ein Online-Kontaktformular (mit einschränkenden Vorgaben
- Das Kammergericht (KG) in Berlin hat mit seinem Urteil vom 07.05.2013 unter dem Aktenzeichen 5 U 32
- in einem deutschsprachigen Flugbuchungsangebot im Internet darauf gesondert hinweisen muss, dass
Facebook lockert die Gewinnspielbedingungen – Rechtlich gibt es trotzdem noch einiges zu beachten
Rechtsanwalt Dr. Jan Christian Seevogel vom 28.08.2013
- Inhalt
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- associated with, Facebook.” –> Nach wie vor ist in diese Teilnahmebedingungen auch die
- additional entries” is not permitted).” –> In diesem Abschnitt steckt die eigentliche Neuerung
- . –> Wenn im Rahmen des Gewinnspiels Nutzerdaten erhoben werden, ist aus datenschutzrechtlicher
- zunächst in der englischen Fassung der Nutzungsbedingungen vorgenommen, die aber im Zweifel im Wortlaut
- participant. b. Acknowledgement that the promotion is in no way sponsored, endorsed or administered by, or
Auch 2015 findet die StockFood GmbH geklaute Fotos, die sie dann von Waldorf Frommer abmahnen lässt
Rechtsanwalt Jan Gerth vom 31.08.2015
- Inhalt
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- Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht bzw. einen Fachanwalt für IT-Recht .Rechtsanwalt Jan Gerth, Inhaber
- die Titel Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht und Fachanwalt für IT-Recht zu führen; daneben auch
- in der Spreche der Abmahner: Kanzlei zum Schutz der Rechte an Bildern im Internet.Den Vorwurf der
- der IT-Kanzlei Gerth verfügt über alle beide hier relevanten Fachanwaltstitel. Er ist berechtigt
- , in welcher Form, mit welchem Risiko und mit welchen Erfolgsaussichten in Ihrem Fall vorgegangen
Bildabmahnung: Denecke Priess & Partner mahnt für Vincent Peters Photography ab
Rechtsanwalt Jan Gerth vom 11.03.2016
- Inhalt
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- bzw. einenFachanwalt für IT-Recht .Rechtsanwalt Jan Gerth, Inhaber der IT-Kanzlei Gerth verfügt über
- - und Medienrecht und Fachanwalt für IT-Recht zu führen; daneben auch noch den Titel des Fachanwaltes
- Top- Kanzleien für Bildabmahnungen oder in der Sprache der Abmahner: Kanzlei zum Schutz der Rechte an
- wird ein Betrag in Höhe von 1.069,50 € angesetzt. Dieser Lizenzschaden wird zusätzlich mit einem
- Sie sich bei mir unverbindlich telefonisch informieren können, in welcher Form, mit welchem Risiko
Fotorecht: Zum Fest noch ne Abmahnung von Rechtsanwalt Lutz Schroeder für den Verband zum Schutz geistigen Eigentums (VSGE)
Rechtsanwalt Jan Gerth vom 21.12.2016
- Inhalt
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- berechtigt die Titel Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht und Fachanwalt für IT-Recht zu führen
- Gerth, Inhaber der IT-Kanzlei Gerth verfügt über alle beide hier relevanten Fachanwaltstitel. Er ist
- ). Hintergrund ist, dass in einer urheberrechtlichen Abmahnung mit beigefügter
- Der Kieler Rechtsanwalt Lutz Schroeder verschickt auch im Dezember mit Fristsetzung 23.12.2016
- Quellenangabe vornehmen. In den mir vorliegenden Abmahnungen ist jeweils ein entsprechender Vertrag
Widerruf von Bankdarlehen – Keine Verwirkung des Widerrufsrechts
Rechtsanwalt Jens Ferner vom 28.11.2014
- Inhalt
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- ihm seine Rechte deutlich macht, in Textform mitgeteilt worden ist. Nach der Rechtsprechung des BGH
- zurückbezahlt worden ist. Dies gilt erst recht, wenn man berücksichtigt, dass die Beklagte ohne weiteres
- Berechtigte ein Recht längere Zeit nicht geltend gemacht hat, obwohl er dazu in der Lage gewesen wäre, der
- eingerichtet hat, dass dieser sein Recht auch in Zukunft nicht geltend machen werde, und die verspätete
- Widerrufsfrist nicht begonnen hatte (§ 355 II 1 BGB).Die Widerrufsfrist beginnt nach § 355 II 1 BGB mit dem
§ 5 PKGrG
Befugnisse des Kontrollgremiums, Amtshilfe
- Inhalt
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- (1) Soweit sein Recht auf Kontrolle reicht, kann das Parlamentarische Kontrollgremium von der
- Verwahrung befindliche Schriftstücke, gegebenenfalls auch im Original, herauszugeben und in
- Bundesregierung unverzüglich zu entsprechen.(4) Gerichte und Behörden sind zur Rechts- und
- Bundesregierung und den in § 1 genannten Behörden verlangen, Akten oder andere in amtlicher
- Dateien gespeicherte Daten zu übermitteln. Ihm ist jederzeit Zutritt zu sämtlichen
§ 19 AKG
Ansprüche aus dinglichen Rechten und aus der Beeinträchtigung
dieser Rechte
- Inhalt
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- Verletzung des Eigentums oder anderer Rechte an einer Sache oder an einem Recht beruhen, sind nur dann zu erf
- Rechten an einer Sache oder an einem Recht sind zu erfüllen. Dies gilt nicht für Ansprü
- soll den gemeinen Wert der Sache oder des Rechts nicht übersteigen, den diese ohne Beeinträ
- Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs über Ansprüche aus dem Eigentum mit der Ma
- ßgabe Anwendung, daß bis zum Ablauf der in § 20 Abs. 1 bezeichneten Fristen die in
Opensource-Software & Copyleft: Auf Linux-Kernel basierendes Softwarepaket unterliegt als Sammelwerk der GPL
Rechtsanwalt Jens Ferner vom 21.06.2013
- Inhalt
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- , insbesondere im Bereich des SOftware-Rechts. Im Lexikon IT-Recht wird der Abschnitt zur Opensource-Software von ihm bearbeitet.
- GPL unterliegen (Determann, GRUR Int 2006, 645, 648 f. m.w.N.). Hintergrund dieser Regelung ist
- die GPLv2 abgestellt wird.Hinweis: Rechtsanwalt Jens Ferner bearbeitet IT-Vertragliche Mandate
- Das Landgericht Berlin (16 O 255/10) hatte sich mit einer Software (Firmware) zu beschäftigen, die
- in einem DSL-Router zum Einsatz kam und als Kern auf den Linux-Kernel aufsetzte. Diese Firmware
BFH - VII R 22/09
Bundesfinanzhof vom 30.03.2010
- Inhalt
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- Duldung des Vorrangs seiner Rechte in der Zwangsvollstreckung . Tatbestand 1I. Nachdem im Jahre 2000
- . Oktober 1996 VII R 35/96, BFHE 181, 268, BStBl II 1997, 17, m.w.N.). Im Streitfall steht dem FA der mit
- auf Fälle anwenden lasse, in denen ein Recht an dem bisher dem Schuldner gehörenden Grundstück zu
- 1 AnfG wieder herstellen. 404. Das FA hat die Klägerin mit dem Duldungsbescheid zu Recht
- Anfechtungsgegners, dem Recht des Anfechtungsgläubigers in entsprechender Anwendung des § 880 BGB den