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§ 7a PharmTAG
- Inhalt
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- zehn Jahre mindestens ein Jahr lang rechtmäßig ausgeübt hat, und4.eine Erklä
- äßig ausgeübt haben,dürfen als Dienstleistungserbringer im Sinne des Artikels 50 des
- entsprechenden Ausbildungsnachweises berechtigt sind und 1.die in einem Mitgliedstaat rechtmä
- ährend der vorhergehenden zehn Jahre mindestens ein Jahr im Niederlassungsmitgliedstaat rechtm
- Bescheinigung über die rechtmäßige Niederlassung im Beruf des pharmazeutisch-technischen
BGH im eigenen Fall - Keine Haftung als Störer für Betreiber eines Internetzugangs über WLAN und eines Tor-Exit-Nodes
Rechtsanwalt Jan Gerth vom 26.07.2018
- Inhalt
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- betreffenden Rechts untersagt. Sofern dies nach dem Recht eines Mitgliedstaats vorgesehen ist, werden im
- geltenden Recht zum Ersatz der Abmahnkosten verpflichtet ist, weil er als Störer für die Rechtsverletzung
- Telemediendienst von einem Nutzer in Anspruch genommen, um das Recht am geistigen Eigentum eines anderen zu
- Der Bundesgerichtshof hebt auf die Revision der IT-Kanzlei Gerth das Urteil des OLG Düsseldorf auf
- einer Störerhaftung steht es nicht entgegen, dass das im Hinweis benannte Werk nicht mit dem von der
§ 2 DiätAssG 1994
- Inhalt
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- Recht des Herkunftsmitgliedstaats erworbene Rechte nach den dort maßgeblichen Vorschriften
- ;higkeiten ausgeglichen werden, die der Antragsteller im Rahmen seiner tatsächlichen und rechtm
- Berufs ergibt,3.nicht in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufs ungeeignet ist und4
- Gleichwertigkeit des Ausbildungsstandes gegeben ist. In die Prüfung der Gleichwertigkeit des
- Berufserfahrung in der Diätassistenz im Hoheitsgebiet des Mitgliedstaats, der den Ausbildungsnachweis
§ 2 BeArbThG
- Inhalt
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- Inhaber jedoch nach dem Recht des Herkunftsmitgliedstaats erworbene Rechte nach den dort maßgeblichen
- ;chlichen und rechtmäßigen Ausübung des Ergotherapeutenberufs in Voll- oder Teilzeit oder
- Berufs ergibt,3.nicht in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufs ungeeignet ist und4.ü
- des Ausbildungsstandes gegeben ist. In die Prüfung der Gleichwertigkeit des Ausbildungsstandes
- Antragsteller haben das Recht, zwischen der Kenntnisprüfung und dem Anpassungslehrgang zu wählen
§ 2 OrthoptG
- Inhalt
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- jedoch nach dem Recht des Herkunftsmitgliedstaats erworbene Rechte nach den dort maßgeblichen
- Antragsteller im Rahmen seiner tatsächlichen und rechtmäßigen Ausübung des
- Berufs ergibt,3.nicht in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufs ungeeignet ist und4
- Gleichwertigkeit des Ausbildungsstandes gegeben ist. In die Prüfung der Gleichwertigkeit des
- abschließt. Die Antragsteller haben das Recht, zwischen der Kenntnisprüfung und dem
§ 2 PodG
- Inhalt
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- , ihrem Inhaber jedoch nach dem Recht des Herkunftsmitgliedstaats erworbene Rechte nach den dort ma
- und in Bezug auf die Aufnahme oder Ausübung des Berufs des Podologen dieselben Rechte
- Antragsteller im Rahmen seiner tatsächlichen und rechtmäßigen Ausübung des Podologenberufs
- Berufs ergibt,3.nicht in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufs ungeeignet ist und4
- Gleichwertigkeit des Ausbildungsstandes gegeben ist. In die Prüfung der Gleichwertigkeit des
Anlage I Kap II EinigVtr
Anlage I Kapitel IIGeschäftsbereich des Bundesministers des Innern
- Inhalt
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- XVIII zum Recht des öffentlichen Dienstes einschließlich des Rechts der Soldaten siehe
- (Fundstelle in der Anlage I des EinigVtr - BGBl. II 1990, 910 - 920)Zur Statistik siehe Kapitel
- Kapitel XIX Der Text des Kapitels ist in Sachgebiete und Abschnitte untergliedert.Er ist wie folgt
- abrufbar: a)kapitelbezogen (z. B. EinigVtr Anlage I Kap II) - Ausgegeben werden alle Dokumente zum Kapitel
- II der Anlage I -b)sachgebietsbezogen (z. B. EinigVtr Anlage I Kap II D) - Ausgegeben werden alle
Die Datenwoche im Datenschutz (KW51 2014)
Dr. Sebastian Kraska vom 21.12.2014
- Inhalt
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- seiner Daten in einem Bewertungsportal entstehen, wiegen nicht schwerer als das Recht auf
- , 14. Dezember 2014 5 Big Privacy Predictions for 2015. It seems like there were more companies that
- neuen Entwicklungen im Datenschutz Tragen Sie sich einfach in unseren Newsletter ein und wir
- -Themen dieser Woche (>>> Privacy Predictions 2015 >>> Pkw-Maut ohne
- Vorratsdatenspeicherung >>> Bestellung Datenschutzbeauftragter >>> BGH zu Arztbewertungsportal >
BGH - XI ZR 396/06
Bundesgerichtshof vom 23.10.2007
- Inhalt
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- . Der Passus "aus dem dem Recht zugrunde liegenden Rechtsverhältnis" in Ziffer 1.c) ergibt deshalb nur
- . Solche dingliche Rechte betreffenden Ansprüche sind bereits im ersten Satz der Ziffer 1.) erfasst
- .) Die Streitigkeiten über Ansprüche aus Bankgeschäften mit Kreditinstituten im Sinne von § 1 Abs. 1
- Ansprüche aus dem dem Recht zugrunde liegenden Rechtsverhältnis … Anders als die Beschwerde meint
- keine grundsätzliche Bedeutung hat und die Fortbildung des Rechts sowie die Sicherung einer
Rechtsanwalt Oliver Brand
anwaltskanzlei brand
Handelsrecht und Gesellschaftsrecht
Insolvenzrecht
Steuerrecht
- Das sagen andere
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- Meinung als Kollege ist Rechtsanwalt Brand absolut brillant in seinem Beruf, nicht zuletzt auf Grund
- Brand weiter, wenn ich an meine Grenzen stoße und empfehle ihn vor allem in Fällen zum Steuerstrafrecht weiter.
- Rechtsanwalt Brand ist seit dem Jahr 2012 in verschiedenen Angelegenheiten für uns tätig. Das
- , Zwangsversteigerungen, Mietvertragskündigungen und Räumungen sowie Haftungsübernahmen im Rahmen der
- stets als lösungsorientiert gezeigt und auch in schwierigen Situationen einen guten Lösungsansatz für
- Das sagt jusmeum
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- wie Insolvenzgläubiger im Zusammenhang mit einer bestehenden Insolvenzreife. Dies umfasst sowohl die
- Beratung zur Vermeidung der Begehung von Straftaten im Zusammenhang mit der Insolvenz als auch die
- Rechtsanwalt Brand ist Fachanwalt für Insolvenzrecht und Fachanwalt für Steuerrecht und seit 24
- Fortbildungsinitiative
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- Geschäftsführerhaftung in Krise und Insolvenz
- Haftung von Geschäftsführern und Gesellschaftern in der KRise und Insolvenz der GmbH – aktuelle Rechtsprechung
- Das neue Recht der Selbstanzeige ab 2015
- USt – Spezielle Liefervorgänge im grenzüberschreitenden Warenverkehr 2015 – Reihengeschäfte – Dreiecksgschäfte - Verbringensfälle
- Haftung des Steuerberaters und Wirtschaftsprüfers aufgrund von Pflichtverletzungen im Vorfeld der Insolvenzeröffnung
- Letze Fälle
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- Verteidigung eines GF im Steuerstrafverfahren wegen angeblicher Einkom-mensteuerhinterziehung
- Verteidigung eines GF im Steuerstrafverfahren wegen angeblicher Umsastzterhinterziehung
- Verteidigung eines GF im Steuerstrafverfahren wegen angeblicher Einkommensteuer und Umsatzsteuerhinterziehung nicht erklärte Privatentnahmen
- Vertretung einer GmbH gegen eine Anfechtungsklage des abberufenen Geschäftsführers verbunden mit Widerklage wegen Untreue
- Restrukturierung eines Familienunternehmens durch Vergleichsverhandlungen mit Bank
OLG Celle - 4 W 176/04
Oberlandesgericht Celle vom 04.11.2004
- Inhalt
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- verstößt damit gegen § 13 WEG und ist deshalb vom Landgericht mit Recht aufgehoben worden. Es handelt
- oder Rechte Dritter entgegenstehen - mit dem Sondereigentum nach seinem Gutdünken verfahren. Er ist
- mit der Teilungserklärung auseinandergesetzt und mit Recht entschieden, dass die notwendige
- , mit mehr als 750 EUR zu bewerten ist. In der Sache hat die sofortige weitere Beschwerde jedoch
- Gewerbeordnung oder eines freien Berufes in der Anlage ist nach der Teilungserklärung mit schriftlicher
§ 9 RSiedlG
- Inhalt
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- , so kann derjenige, dem ein im Grundbuch eingetragenes oder durch Vormerkung gesichertes Recht
- , so steht der Anspruch demjenigen zu, dessen Recht den Vorrang hatte. Ist kein Berechtigter der
- genannten Art vorhanden, so kann der Käufer, in dessen Rechte das Siedlungsunternehmen in Ausü
- zustand, das nach § 5 erloschen ist, verlangen, daß ihm das Grundstück zu dem in dem fr
- ;bung seines Vorkaufsrechts eingetreten ist, die Übereignung zu dem in Satz 1 bezeichneten
BGH - III ZR 172/03
Bundesgerichtshof vom 04.11.2004
- Inhalt
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- Rechts als Geschäftsstatut ausgegangen sind, ist das auf den Vertrag anzuwendende Recht nach Art
- des Beklagten in Deutschland ebenfalls dem deutschen Recht zu unterstellen. Allerdings ist zu
- EGBGB Rn. 2) übernommen. Nach dieser Grundregel ist deutsches Recht heranzuziehen, da das in Frage
- Recht eines anderen Staates, die nach Maßgabe des Art. 41 EGBGB beachtlich sein könnte, ist in diesem
- ist in Übereinstimmung mit dem Landgericht davon ausgegangen, daß auf die in Rede stehenden Ansprüche
Corona Überbrückungshilfe II
Rechtsanwalt Udo Schwerd vom 12.11.2020
- Inhalt
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- Überbrückungshilfe II Die Corona-Überbrückungshilfe II ist das Nachfolgemodell der Corona-Überbrückungshilfe I
- (gegenüber Vorjahr)Höhe der Überbrückungshilfe IImindestens 70 % in 2 zusammenhängenden Monaten im
- Fixkostenmindestens 50 % in 2 zusammenhängenden Monaten im Zeitraum 04/2020 bis 08/2020 ggü. den jeweiligen
- Vorjahresmonaten60 % der förderfähigen Fixkostenmindestens 30 % im Durchschnitt in den 04/2020 bis 08
„Jeder hat nur so viel Recht, wie sein Anwalt gut ist“ Deshalb gilt gerade im Strafrecht, egal ob Täter oder Opfer, immer zum Fachanwalt!
Rechtsanwalt Dr. Alexander Stevens vom 10.11.2013
- Inhalt
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- es gerade bei Opfern von Gewalt- und Sexualverbrechen essentiell wichtig, über seine Rechte im
- ist, verurteilt er ihn zu Geld- oder Freiheitsstrafe. Im Vergleich zu allen anderen
- kleiner Diebstahl oder Mord: Nirgends ist das gesprochene Wort so gefährlich und weittragend, wie im
- hiergegen einlegen. In diesem Zusammenhang ist übrigens anzumerken, dass schätzungsweise mehr als die
- schnell wieder im Gleichgewicht. Nicht selten ist also die Arbeit des Anwaltes im