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Anlage 2 SchSV 1998
(zu § 9)Schiffszeugnisse und -bescheinigungen, Schiffsbesichtigungen
- Inhalt
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- Klassifikationsgesellschaften sind die anerkannten Organisationen im Sinne des Artikels 2 Buchstabe g der
- Chemikaliengesetzes ordnungsgemäß auf dem Markt bereitgestellt oder verwendet wird. Darüber
- .)Internationales Zeugnis über die Verhütung der Verschmutzung bei der Beförderung schä
- 6 und 8BG Verkehr(18.)Internationales Motorenzeugnis über die Verhütung der
- ). Zeugnisse nach dem Internationalen Freibord-Übereinkommen von 1966(19.)Internationales
§ 139a SGB 5
Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen
- Inhalt
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- ;geblichen Organisationen sowie der oder dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange der
- Gesundheitswesen und ist dessen Träger. Hierzu kann eine Stiftung des privaten Rechts errichtet
- internationalen Projekten zur Zusammenarbeit und Weiterentwicklung im Bereich der evidenzbasierten
- werden.(2) Die Bestellung der Institutsleitung hat im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für
- ,4.Abgabe von Empfehlungen zu Disease-Management-Programmen,5.Bewertung des Nutzens und der Kosten
§ 16 WuSolvV
Zuordnung von KSA-Positionen zu KSA-Forderungsklassen
- Inhalt
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- .(6) Der KSA-Forderungsklasse internationale Organisationen ist eine KSA-Position zuzuordnen, deren
- Erfüllung von einer internationalen Organisation nach Artikel 118 der Verordnung (EU) Nr. 575
- Stellen,4.multilaterale Entwicklungsbanken,5.internationale Organisationen,6.Institute,7.von
- Bundesrepublik Deutschland, der Deutschen Bundesbank oder einem rechtlich unselbständigen
- Sondervermögen der Bundesrepublik Deutschland,2.einer ausländischen Zentralregierung oder
§ 4 BauMaschMeistPrV
Wirtschafts-, rechts- und sozialkundlicher Teil
- Inhalt
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- )nationale und internationale Organisationen und Verbände der Wirtschaft;2.aus der
- beurteilen kann. Darüber hinaus soll er insbesondere nachweisen, daß er Organisationsprobleme
- ;ber soziologische Grundkenntnisse verfügt und soziologische Zusammenhänge auf der
- .Grundlagen des Sozialverhaltens der Menschen:a)Entwicklungsprozeß des einzelnen,b)Gruppenverhalten;2
- .Einflüsse des Betriebes und der Baustelle auf das Sozialverhalten:a)Arbeitsorganisation und
DSGVO in der Anwaltskanzlei (Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten)
Harold Treysse vom 28.02.2018
- Inhalt
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- Angabe des betreffenden Drittlands oder der betreffenden internationalen Organisation, sowie bei den in
- Empfänger in Drittländern oder internationalen Organisationen; e) gegebenenfalls Übermittlungen von
- personenbezogenen Daten an ein Drittland oder an eine internationale Organisation, einschließlich der
- Auftragsverarbeiter sowie gegebenenfalls der Vertreter des Verantwortlichen oder des Auftragsverarbeiters
- Landesdatenschutzbeauftragten der 16 Bundesländer und dem Präsidenten des Bayerischen Landesamtes für Datenschutzaufsicht. Die
Die Datenwoche im Datenschutz (Halbzeit – KW26 2013)
Dr. Sebastian Kraska vom 30.06.2013
- Inhalt
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- Steuerhinterziehung auch jedes Mittel recht – und seien es geklaute CDs. Mehr liest man in der
- -Geheimdienstes schüren Zweifel am Lieblingstrend der Technikbranche: Dem Cloud Computing. So sagt die
- löschen? Ein Gutachter des Europäischen Gerichtshofes hat das jetzt verneint – ein allgemeines “Recht
- revolutionäre Fragen und zweifeln, dass sich das Horten der Daten mit den europäischen Grundrechten verträgt
- . Deutsche Politiker gerieren sich als Kämpfer für den Datenschutz der Bürger. Dabei ist ihnen im Kampf gegen
§ 2 SGB 7
Versicherung kraft Gesetzes
- Inhalt
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- .Personen, die im Ausland bei einer amtlichen Vertretung des Bundes oder der Länder oder bei deren
- Tageseinrichtungen, deren Träger für den Betrieb der Einrichtungen der Erlaubnis nach §
- oder nach dem Unterricht von der Schule oder im Zusammenwirken mit ihr durchgeführten
- den Nummern 2 und 8 genannten Einrichtungen oder für privatrechtliche Organisationen im Auftrag
- des Zweiten oder des Dritten Buches der Meldepflicht unterliegen, wenn sie einer besonderen, an sie
Anlage 1 GrHdlKfmAusbV 2006
(zu § 5)Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Kaufmann im Groß- und Außenhandel/zur Kauffrau im Groß- und Außenhandel - Sachliche Gliederung -
- Inhalt
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- ;nderungen der Bedingungen auf nationalen und internationalen Märkten und deren Auswirkungen
- der Gesamtwirtschaft beschreibenb)Zielsetzung und Tätigkeitsfelder des Ausbildungsunternehmens
- ;erhalb der Europäischen Union darstellend)Art und Rechtsform des Ausbildungsunternehmens
- feststellen und Aufgaben der Beteiligten im dualen System beschreibenb)den betrieblichen Ausbildungsplan mit
- Berücksichtigung der Umsatz- und Bestandsentwicklung sowie der Absatzchancen ermittelnb
Anlage 3 MTA-APrV
(zu § 1 Abs. 1 Nr. 3)
- Inhalt
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- Gesundheitswesen einschließlich der Gesundheitsprogramme internationaler Organisationen wie
- 1.2Das Gesundheitswesen in der Bundesrepublik Deutschland und internationale Zusammenarbeit im
- 7.5Grundlagen des Datenschutzes und der Datensicherung 8Anatomie608.1Einführung
- Technik in der Medizin 15.3Technische Grundlagen diagnostischer und therapeutischer Geräte in
- 19.5Ultraschalluntersuchungen des Herzens und der Gefäße 19.5.1Echokardiografie
§ 31a WpHG
Kunden
- Inhalt
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- Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum, die nach dem Recht des Herkunftsmitgliedstaates
- vergleichbare internationale Organisationen; 5.andere nicht im Sinne der Nummer 1 zulassungs- oder
- einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des
- dem 1. November 2007 Bestand. Diese Kunden sind über die Voraussetzungen der Einstufung nach
- Änderung oder Beibehaltung der Einstufung nach den Absätzen 6 und 7. Das Bundesministerium der
„Datenschutz sichert und schafft Werte“
Dr. Sebastian Kraska vom 05.07.2019
- Inhalt
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- aus München, führte dazu mit Dr. Sebastian Kraska am 13. Juni 2019 in den Geschäftsräumen der IITR
- datenschutzkonform verarbeiten. Das hat den Dokumentationsaufwand seit Einführung der DSGVO im Mai 2018
- Praktikant bei einer internationalen Kanzlei auch mit Fragen des Datenschutzes in Kontakt kam. Die
- Kanzlei widmete sich damals, Anfang der 2000er Jahre schon intensiv dem Datenschutz und war in das
- Angestellte beschäftigen, und an Einzelunternehmer, Dienstleister, Vereine oder Organisationen. Für knapp
§ 3 SeeEigensichV
Anerkannte Stelle zur Gefahrenabwehr
- Inhalt
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- 4 der Richtlinie 94/57/EG des Rates vom 22. November 1994 über gemeinsame Vorschriften und
- genannten Voraussetzungen zur Erteilung des Internationalen Zeugnisses über die Gefahrenabwehr an
- Anhang 1 der vom Schiffssicherheitsausschuss der Internationalen Seeschifffahrts-Organisation
- ;fung der konkreten Umsetzung dieses Plans an Bord des Schiffes gemäß Teil A Abschnitt 19 des
- ISPS-Codes der Hilfe einer nach Regel 1 Absatz 1.16 des Kapitels XI-2 der Anlage des SOLAS-Ü
§ 56 SGB 6
Kindererziehungszeiten
- Inhalt
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- ;berstaatlichen Rechts oder einer für Bedienstete internationaler Organisationen getroffenen Regelung (§
- ührt. Für die Abgabe der Erklärung gilt § 16 des Ersten Buches über die
- unmittelbar vor der Geburt des Kindes wegen einer dort ausgeübten Beschäftigung oder selbstä
- Ehegatten oder Lebenspartnern im Ausland auch, wenn der Ehegatte oder Lebenspartner des erziehenden
- vor der Geburt des Kindes eine Beschäftigung oder selbständige Tätigkeit im Gebiet
BVerwG - 6 C 4.12
Bundesverwaltungsgericht vom 26.06.2013
- Inhalt
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- die Aufnahme des Klägers in die Verfassungsschutzberichte der Jahre 2008, 2009 und 2010 unter den
- oder Unkenntlichmachung der Passagen über den Kläger sowie auf Richtigstellung im nächsten
- der heutigen Praxis, wie sie zum Beispiel in den jährlichen Verfassungsschutzberichten des
- Ergebnisse der Arbeit des Bundesamtes für Verfassungsschutz im Jahr 1989 zusammen. Er ... ist als
- werde. Sämtliche von der Berichterstattung betroffene Organisationen würden unterschiedslos als „im
VG Trier - 5 L 330/09.TR
Verwaltungsgericht Trier vom 17.07.2009
- Inhalt
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- Verwirklichung eines Rechts der Antragsteller vereitelt oder wesentlich erschwert werden könnte. Nach
- auf den Zustand der Umwelt auswirken oder auswirken könnten. Nach § 3 Abs. 1 UIG sind vielmehr alle
- umweltrelevante technische Beschreibungen dar, die den Antragstellern zugänglich zu machen sind. Entgegen der
- ernsthaften, konkreten Gefährdung der Funktionsfähigkeit des Staates oder der Schutzgüter Leben und
- einer Weise sichern darf, dass die Antragsteller bei einem Obsiegen in der Hauptsache ihr Recht noch