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LAG Rheinland-Pfalz - 9 Sa 684/07
Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz vom 17.04.2008
- Inhalt
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- -Geschäftsführer Aktenzeichen: 9 Sa 684/07 3 Ca 838/07 ArbG Trier Urteil vom 17.04.2008 Tenor: 1. Das Urteil
- des Arbeitsgerichts Trier vom 06.09.2007, Az.: 3 Ca 838/07 wird teilweise abgeändert: Es wird
- dem 05.06.2007 zu. Mit ihrer am 25.06.2007 beim Arbeitsgericht Trier eingegangenen Klage begehrte die
- des Arbeitsgerichts Trier vom 06.09.2007, Az.: 3 Ca 838/07 (Bl. 24 ff d. A.). Durch das genannte
- Arbeitsgerichts Trier vom 06.09.2007, Az.: 3 Ca 838/07 festzustellen, dass das zwischen den Parteien bestehende
Pferderecht: Sofortiger Rücktritt bei “mangelhaftem” Pferd
Rechtsanwalt Jens Ferner vom 16.06.2014
- Inhalt
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- vertraglichen Sollbeschaffenheit.Etwas anderes muss aber bei einem individuellen Tier gelten, das
- auf Grund einer individuellen Entscheidung erworben wurde:Die Kläger haben das Tier nach mehreren
- Eindrucks von dem Tier, das sie als für ihre Tochter geeignet angesehen haben, gehandelt. Ein solches Tier
LAG Rheinland-Pfalz - 9 Ta 118/08
Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz vom 28.07.2008
- Inhalt
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- Erwerbstätigenfreibetrages bei Freistellung unter Vergütungsfortzahlung Aktenzeichen: 9 Ta 118/08 2 Ca 570/08 ArbG Trier
- Arbeitsgerichts Trier vom 30.05.2008, Az.: 2 Ca 570/08 dahingehend abgeändert, dass die Klägerin aus
- wird zugelassen. Gründe: I. Mit ihrer am 22.04.2008 beim Arbeitsgericht Trier im Ausgangsverfahren
LSG Rheinland-Pfalz - L 2 B 149/03 U
Landessozialgericht Rheinland-Pfalz vom 16.12.2003
- Inhalt
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- Trier Landessozialgericht Rheinland-Pfalz L 2 B 149/03 U Auf die Beschwerde der Klägerin gegen den
- Beschluss des Sozialgerichts Trier vom 26.06.2003 wird festgestellt, dass die Staatskasse die Kosten
- die am 11.7.2003 beim SG Trier eingelegte Beschwerde der Klägerin, der das SG nicht abgeholfen hat
“Sittlich einwandfreie zoophile Sexualhandlungen” und Vereinseintragung
martina heck vom 10.01.2013
- Inhalt
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- Kann ein Verein, der für sexuelle Handlungen zwischen Mensch und Tier wirbt, in das Vereinsregister
- angegeben – sittlich einwandfreie Handlungen zum beiderseitigen Vergnügen denkbar. Ein Tier könne nicht als
- erfahren. Dass ein Tier nicht als Partner gesehen werden könne, sei eine grobe Missachtung des Rechts
- Vereins, in der Öffentlichkeit das Verständnis für die körperliche Liebe eines Menschen zu einem Tier
- und sexuelle Handlungen eines Menschen mit einem oder an einem Tier einschließlich des
§ 12 BtMG 1981
Abgabe und Erwerb
- Inhalt
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- Personenvereinigungen, die im Besitz einer Erlaubnis nach § 3 zum Erwerb sind oder eine Apotheke oder tierä
- ;ubungsmittelna)auf Grund ärztlicher, zahnärztlicher oder tierärztlicher Verschreibung im Rahmen
- des Betriebes einer Apotheke,b)im Rahmen des Betriebes einer tierärztlichen Hausapotheke fü
- ;r ein vom Betreiber dieser Hausapotheke behandeltes Tier,c)durch den Arzt nach § 13 Absatz 1a
§ 33 TierImpfStV 2006
Umfang der staatlichen Chargenprüfung
- Inhalt
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- Mittels für die Gesundheit von Mensch und Tier,2.die Erfordernisse der Bekämpfung von
- Falle von Mitteln, die zur Anwendung am Tier bestimmt sind, die vom Hersteller am Mittel
- zur Anwendung am Tier bestimmt sind, legt die zuständige Zulassungsstelle den Untersuchungsumfang
- Antrag kann die zuständige Zulassungsstelle Mittel, die nicht zur Anwendung am Tier bestimmt
§ 10 TierNebG
Aufbewahrungspflicht
- Inhalt
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- nicht, soweit 1.die zuständige Behörde oder2.Tierärztinnen und Tierärzte, denen
- Handlungen vornehmen. Eine Genehmigung nach Satz 1 Nummer 2 darf nur erteilt werden, soweit 1.die Tierä
- ;rztinnen und Tierärzte die erforderliche Sachkunde zur Vornahme einer der in Absatz 1 Satz 2
§ 17 TierSchVersV
Schmerzlinderung und Betäubung
- Inhalt
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- verwendeten Tier auf das geringstmögliche Maß vermindert werden.(2) Versuche an Wirbeltieren
- ;ubung) durchgeführt werden. Satz 1 gilt nicht, wenn 1.die für das jeweilige Tier mit der
- ßt und der Versuch bei dem jeweiligen Tier nicht zu schweren Verletzungen führt.Die Bet
- Schmerzen auftreten, so muss das Tier rechtzeitig mit schmerzlindernden Mitteln oder Verfahren behandelt
§ 3 TierSeuchErV
Erlaubnisfreies Arbeiten, Erwerben oder Abgeben
- Inhalt
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- vorgeschriebenen Ausbildung die bakteriologische Fleischuntersuchung in tierärztlich geleiteten amtlichen
- Tierseuchenerregern oder zum Erwerben oder Abgeben dieser Tierseuchenerreger bedürfen nicht 1.Tier
- therapeutische Maßnahmen in ihrem Arbeitsbereich unter tierärztlicher oder ä
- ;rztlicher Leitung,3.tierärztlich oder ärztlich geleitete staatliche oder kommunale Veterinär
§ 2 TierImpfStV 2006
Zuständige Behörden
- Inhalt
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- Anwendung am Tier bestimmt sind,2.das Friedrich-Loeffler-Institut für die Zulassung und
- Chargenprüfung von Mitteln, die nicht zur Anwendung am Tier bestimmt sind.
Inhaltsverzeichnis TierImpfStV 2006
- Inhalt
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- Mittels, das zur Anwendung am Tier bestimmt ist§ 29Änderung der Zulassung eines Mittels, das
- nicht zur Anwendung am Tier bestimmt ist§ 29aErfassen und Auswerten von Risiken§
- Tierhalter§ 44Vorrätighalten von Mitteln§ 45Befugnisse tierärztlicher Bildungsstä
§ 14 BtMG 1981
Kennzeichnung und Werbung
- Inhalt
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- Apotheken und tierärztlichen Hausapotheken.(4) Die Absätze 1 und 2 gelten sinngemäß
- oder eine tierärztliche Hausapotheke betreiben, geworben werden, für in Anlage III
- bezeichnete Betäubungsmittel auch bei Ärzten, Zahnärzten und Tierärzten.
LAG Rheinland-Pfalz - 2 Sa 427/09
Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz vom 10.12.2009
- Inhalt
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- Aktenzeichen: 2 Sa 427/09 4 Ca 1606/08 ArbG Trier Urteil vom 10.12.2009 Tenor: 1. Die Berufung der Beklagten
- gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Trier vom 06.05.2009 - 4 Ca 1606/08 - wird auf ihre Kosten
- verlängert worden war. Die Beklagte greift das Urteil des Arbeitsgerichts Trier im Wesentlichen mit
- Trier vom 06.05.2009 - 4 Ca 1606/08 - abzuändern und die Klage abzuweisen. Der Kläger beantragt, die
LAG Rheinland-Pfalz - 4 Sa 785/03
Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz vom 09.10.2003
- Inhalt
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- LAG Mainz 09.10.2003 4 Sa 785/03 Aktenzeichen: 4 Sa 785/03 3 Ca 1974/02 TR ArbG Trier Verkündet am
- : 09.10.2003 Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Trier vom 01.04.2003 - 3
- Instanz wird auf den Tatbestand des Urteils des Arbeitsgerichts Trier vom 01.04.2003 verwiesen. Das
- keinen Erfolg. II. Im Ergebnis und in der Begründung zutreffend hat das Arbeitsgericht Trier mit dem