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LAG Rheinland-Pfalz - 9 Sa 684/07

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz vom 17.04.2008
Inhalt
  • -Geschäftsführer Aktenzeichen: 9 Sa 684/07 3 Ca 838/07 ArbG Trier Urteil vom 17.04.2008 Tenor: 1. Das Urteil
  • des Arbeitsgerichts Trier vom 06.09.2007, Az.: 3 Ca 838/07 wird teilweise abgeändert: Es wird
  • dem 05.06.2007 zu. Mit ihrer am 25.06.2007 beim Arbeitsgericht Trier eingegangenen Klage begehrte die
  • des Arbeitsgerichts Trier vom 06.09.2007, Az.: 3 Ca 838/07 (Bl. 24 ff d. A.). Durch das genannte
  • Arbeitsgerichts Trier vom 06.09.2007, Az.: 3 Ca 838/07 festzustellen, dass das zwischen den Parteien bestehende

Pferderecht: Sofortiger Rücktritt bei “mangelhaftem” Pferd

Rechtsanwalt Jens Ferner vom 16.06.2014
Inhalt
  • vertraglichen Sollbeschaffenheit.Etwas anderes muss aber bei einem individuellen Tier gelten, das
  • auf Grund einer individuellen Entscheidung erworben wurde:Die Kläger haben das Tier nach mehreren
  • Eindrucks von dem Tier, das sie als für ihre Tochter geeignet angesehen haben, gehandelt. Ein solches Tier

LAG Rheinland-Pfalz - 9 Ta 118/08

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz vom 28.07.2008
Inhalt
  • Erwerbstätigenfreibetrages bei Freistellung unter Vergütungsfortzahlung Aktenzeichen: 9 Ta 118/08 2 Ca 570/08 ArbG Trier
  • Arbeitsgerichts Trier vom 30.05.2008, Az.: 2 Ca 570/08 dahingehend abgeändert, dass die Klägerin aus
  • wird zugelassen. Gründe: I. Mit ihrer am 22.04.2008 beim Arbeitsgericht Trier im Ausgangsverfahren

LSG Rheinland-Pfalz - L 2 B 149/03 U

Landessozialgericht Rheinland-Pfalz vom 16.12.2003
Inhalt
  • Trier Landessozialgericht Rheinland-Pfalz L 2 B 149/03 U Auf die Beschwerde der Klägerin gegen den
  • Beschluss des Sozialgerichts Trier vom 26.06.2003 wird festgestellt, dass die Staatskasse die Kosten
  • die am 11.7.2003 beim SG Trier eingelegte Beschwerde der Klägerin, der das SG nicht abgeholfen hat

“Sittlich einwandfreie zoophile Sexualhandlungen” und Vereinseintragung

martina heck vom 10.01.2013
Inhalt
  • Kann ein Verein, der für sexuelle Handlungen zwischen Mensch und Tier wirbt, in das Vereinsregister
  • angegeben – sittlich einwandfreie Handlungen zum beiderseitigen Vergnügen denkbar. Ein Tier könne nicht als
  • erfahren. Dass ein Tier nicht als Partner gesehen werden könne, sei eine grobe Missachtung des Rechts
  • Vereins, in der Öffentlichkeit das Verständnis für die körperliche Liebe eines Menschen zu einem Tier
  • und sexuelle Handlungen eines Menschen mit einem oder an einem Tier einschließlich des

§ 12 BtMG 1981

Abgabe und Erwerb
Inhalt
  • Personenvereinigungen, die im Besitz einer Erlaubnis nach § 3 zum Erwerb sind oder eine Apotheke oder tierä
  • ;ubungsmittelna)auf Grund ärztlicher, zahnärztlicher oder tierärztlicher Verschreibung im Rahmen
  • des Betriebes einer Apotheke,b)im Rahmen des Betriebes einer tierärztlichen Hausapotheke fü
  • ;r ein vom Betreiber dieser Hausapotheke behandeltes Tier,c)durch den Arzt nach § 13 Absatz 1a

§ 33 TierImpfStV 2006

Umfang der staatlichen Chargenprüfung
Inhalt
  • Mittels für die Gesundheit von Mensch und Tier,2.die Erfordernisse der Bekämpfung von
  • Falle von Mitteln, die zur Anwendung am Tier bestimmt sind, die vom Hersteller am Mittel
  • zur Anwendung am Tier bestimmt sind, legt die zuständige Zulassungsstelle den Untersuchungsumfang
  • Antrag kann die zuständige Zulassungsstelle Mittel, die nicht zur Anwendung am Tier bestimmt

§ 10 TierNebG

Aufbewahrungspflicht
Inhalt
  • nicht, soweit 1.die zuständige Behörde oder2.Tierärztinnen und Tierärzte, denen
  • Handlungen vornehmen. Eine Genehmigung nach Satz 1 Nummer 2 darf nur erteilt werden, soweit 1.die Tierä
  • ;rztinnen und Tierärzte die erforderliche Sachkunde zur Vornahme einer der in Absatz 1 Satz 2

§ 17 TierSchVersV

Schmerzlinderung und Betäubung
Inhalt
  • verwendeten Tier auf das geringstmögliche Maß vermindert werden.(2) Versuche an Wirbeltieren
  • ;ubung) durchgeführt werden. Satz 1 gilt nicht, wenn 1.die für das jeweilige Tier mit der
  • ßt und der Versuch bei dem jeweiligen Tier nicht zu schweren Verletzungen führt.Die Bet
  • Schmerzen auftreten, so muss das Tier rechtzeitig mit schmerzlindernden Mitteln oder Verfahren behandelt

§ 3 TierSeuchErV

Erlaubnisfreies Arbeiten, Erwerben oder Abgeben
Inhalt
  • vorgeschriebenen Ausbildung die bakteriologische Fleischuntersuchung in tierärztlich geleiteten amtlichen
  • Tierseuchenerregern oder zum Erwerben oder Abgeben dieser Tierseuchenerreger bedürfen nicht 1.Tier
  • therapeutische Maßnahmen in ihrem Arbeitsbereich unter tierärztlicher oder ä
  • ;rztlicher Leitung,3.tierärztlich oder ärztlich geleitete staatliche oder kommunale Veterinär

§ 2 TierImpfStV 2006

Zuständige Behörden
Inhalt
  • Anwendung am Tier bestimmt sind,2.das Friedrich-Loeffler-Institut für die Zulassung und
  • Chargenprüfung von Mitteln, die nicht zur Anwendung am Tier bestimmt sind.

Inhaltsverzeichnis TierImpfStV 2006

Inhalt
  • Mittels, das zur Anwendung am Tier bestimmt ist§ 29Änderung der Zulassung eines Mittels, das
  • nicht zur Anwendung am Tier bestimmt ist§ 29aErfassen und Auswerten von Risiken§
  • Tierhalter§ 44Vorrätighalten von Mitteln§ 45Befugnisse tierärztlicher Bildungsstä

§ 14 BtMG 1981

Kennzeichnung und Werbung
Inhalt
  • Apotheken und tierärztlichen Hausapotheken.(4) Die Absätze 1 und 2 gelten sinngemäß
  • oder eine tierärztliche Hausapotheke betreiben, geworben werden, für in Anlage III
  • bezeichnete Betäubungsmittel auch bei Ärzten, Zahnärzten und Tierärzten.

LAG Rheinland-Pfalz - 2 Sa 427/09

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz vom 10.12.2009
Inhalt
  • Aktenzeichen: 2 Sa 427/09 4 Ca 1606/08 ArbG Trier Urteil vom 10.12.2009 Tenor: 1. Die Berufung der Beklagten
  • gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Trier vom 06.05.2009 - 4 Ca 1606/08 - wird auf ihre Kosten
  • verlängert worden war. Die Beklagte greift das Urteil des Arbeitsgerichts Trier im Wesentlichen mit
  • Trier vom 06.05.2009 - 4 Ca 1606/08 - abzuändern und die Klage abzuweisen. Der Kläger beantragt, die

LAG Rheinland-Pfalz - 4 Sa 785/03

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz vom 09.10.2003
Inhalt
  • LAG Mainz 09.10.2003 4 Sa 785/03 Aktenzeichen: 4 Sa 785/03 3 Ca 1974/02 TR ArbG Trier Verkündet am
  • : 09.10.2003 Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Trier vom 01.04.2003 - 3
  • Instanz wird auf den Tatbestand des Urteils des Arbeitsgerichts Trier vom 01.04.2003 verwiesen. Das
  • keinen Erfolg. II. Im Ergebnis und in der Begründung zutreffend hat das Arbeitsgericht Trier mit dem