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§ 2 TÄHAV
Verantwortlichkeit des Tierarztes
- Inhalt
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- (1) Der Tierarzt, der den Betrieb der tierärztlichen Hausapotheke nach § 67 Abs. 1 des
- den ordnungsgemäßen Betrieb der tierärztlichen Hausapotheke Sorge zu tragen. Darü
- ;ber hinaus hat jeder Tierarzt, der beim Betrieb einer tierärztlichen Hausapotheke tätig
§ 3 BTÄO
- Inhalt
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- Die Berufsbezeichnung "Tierarzt" oder "Tierärztin" darf nur führen, wer als Tierarzt
- approbiert oder nach § 2 Abs. 2, 3 oder 4 zur vorübergehenden Ausübung des tierärztlichen Berufs befugt ist.
Fahrradfahrer und der bellende Hund
Malte Winter vom 16.03.2017
- Inhalt
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- Grundsätzlich haftet der Halter eines Tieres gem. § 833 BGB für die Schäden, die durch sein Tier
- verursacht werden. Auch bei einer gewöhnlichen Schreckreaktion ist der Schaden durch das Tier verursacht. Deswegen kann allen Tierhaltern eine ...
Wildunfall auf der Autobahn
Malte Winter vom 01.02.2016
- Inhalt
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- kollidiert. Grundsätzlich muss der Fahrzeugführer das Tier kenntlich machen und beseitigen, wenn das Tier infolge der Kollision auf der Fahrbahn ...
§ 57 TAppV
Ausbildungsstätten, Dauer
- Inhalt
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- (1) Der erste Abschnitt der Ausbildung, die in der kurativen tierärztlichen Praxis oder in
- Stunden innerhalb von mindestens vier Wochen. Er darf nicht vor Bestehen der Tierärztlichen
- Vorprüfung abgeleistet werden.(2) Der zweite Abschnitt der Ausbildung, die in der kurativen tier
Tierhalterhaftung auch gegenüber dem gewerblichen Dogsitter
martina heck vom 23.04.2014
- Inhalt
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- die Herrschaft über das Tier, mithin die unmittelbare Einwirkungsmöglichkeit für mehrere Tage
- ein anderer durch das Tier in einem der in dieser Vorschrift genannten Rechtsgüter verletzt wird. Der
- ein, wenn ein Tieraufseher im Rahmen seiner Aufsichtsführung durch das betreute Tier verletzt wird
- vorübergehend aussetzen, ohne dabei die vollständige Herrschaft über das Tier zu übernehmen, wird ein
- Verletzung durch das Tier übernehme. Denn es entspreche weder der Interessenlage noch den
Dreibeiniger Hund Kaya “verliert” auch vor dem LAG Düsseldorf
Thorsten Blaufelder vom 25.03.2014
- Inhalt
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- mit ins Büro nehmen. Der Arbeitgeber hat dem Tier wegen eines vorgebrachten „gefährlichen sozialen
- wurde das Tier zumindest für einige Kollegen offenbar nicht. Der Geschäftsführer und weitere
- Arbeitgeber einen Schlussstrich und sprach ein Hausverbot für den Hund aus. Das Tier störe die Arbeitsabläufe
- Arbeitgeber mit seinem Direktionsrecht der Klägerin untersagen durfte, das Tier weiter mit ins Büro
Urteil: Hund darf während der Arbeitszeit nicht im Auto gehalten werden
Rechtsanwalt Jens Ferner vom 02.11.2013
- Inhalt
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- Wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat, muss nach dem Tierschutzgesetz das Tier seiner Art
- (Az.: 4 K 2822/13).Nach § 2 Nr. 1 des Tierschutzgesetzes muss, wer ein Tier hält, betreut oder zu
- betreuen hat, das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen
Gerichtskosten ab Zahlung zu verzinsen ?
Rechtsanwalt Jürgen Frese vom 06.03.2012
- Inhalt
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- Entscheidung des AG Trier, JurBüro 2010, 264, enthält auch keine tragfähige Begründung. (C) Vorschaubild
BGH - 2 StR 182/03
Bundesgerichtshof vom 20.12.2002
- Inhalt
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- Revisionen der Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Trier vom 20. Dezember 2002 werden als
§ 4 BTÄO
- Inhalt
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- gemacht hat, aus dem sich die Unwürdigkeit oder Unzuverlässigkeit zur Ausübung des tier
- auf die praktische Ausbildung entfallen müssen, die Tierärztliche Prüfung im
- entsprechenden Rechtsanspruch eingeräumt haben, abgeschlossene tierärztliche Ausbildung gilt
- örde dieses Mitgliedstaats beigefügt ist, dass sein Inhaber den tierärztlichen Beruf
- ;higkeiten ausgeglichen werden, die im Rahmen einer tierärztlichen Berufspraxis erworben worden
§ 49 TAppV
Innere Medizin
- Inhalt
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- ein an einer Hautkrankheit leidendes Tier oder mehrere solcher Tiere zu untersuchen, die Diagnose
- Befundprotokoll über ein untersuchtes Tier zu erstellen. Sie haben ferner ihre Kenntnisse in der
§ 59 TAppV
Ausbildung in der Tierklinik
- Inhalt
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- anderen unter tierärztlicher Leitung stehenden Kliniken abgeleistet werden, die von der zustä
- ;ndigen Tierärztekammer als Tierklinik anerkannt sind.(2) Während der Ausbildung nach Absatz 1
§ 833 BGB
Haftung des Tierhalters
- Inhalt
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- Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines
- Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält
LAG Rheinland-Pfalz - 4 Sa 239/05
Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz vom 14.07.2005
- Inhalt
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- LAG Mainz 14.07.2005 4 Sa 239/05 Bertriebsgröße Aktenzeichen: 4 Sa 239/05 2 Ca 1660/04 ArbG Trier
- Trier vom 01.02.2005 - 2 Ca 1660/04 - wird auf seine Kosten verwiesen. 2. Die Revision wird nicht
- wird auf den Tatbestand des Urteils des Arbeitsgerichts Trier vom 01.02.2005 verwiesen. Das
- Arbeitsgerichts Trier vom 01.02.2005 wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die
- Arbeitsgericht Trier mangels Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes und da sonstige