Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
16.03.2017

Fahrradfahrer und der bellende Hund

Grundsätzlich haftet der Halter eines Tieres gem. § 833 BGB für die Schäden, die durch sein Tier verursacht werden. Auch bei einer gewöhnlichen Schreckreaktion ist der Schaden durch das Tier verursacht. Deswegen kann allen Tierhaltern eine ...