Rechtsanwalt Jürgen Frese

Rechtsanwälte Busch und Kollegen
52525, Heinsberg
06.03.2012

Gerichtskosten ab Zahlung zu verzinsen ?

Eine kreative Idee ist auf Captain HUK in diesem Beitrag veröffentlicht worden. Der Kläger hat es in dem Verfahren AG Dietz, Az. 8 C 233/11, erfolgreich geschafft, sich die eingezahlten Gerichtskosten nicht ab dem Datum des Eingangs des Kostenfestsetzungsantrags verzinsen zu lassen (§104 Abs. 1 ZPO), sondern ab Zahlung an die Gerichtskasse. Bei langwierigen Streitigkeiten ist das sicherlich nicht zu vernachlässigen.  Leider ist die Begründung in der Klageschrift, auf die das Gericht Bezug nimmt, nicht wiedergegeben. Vielleicht spielt es auch eine Rolle, dass es sich um ein nicht berufungsfähiges Urteil handelt….Es wäre daher interessant zu erfahren, wie der Anspruch begründet wurde. Wenn ich das recht sehe, wurde dafür ein eigenes (?) Verfahren eingeleitet.

Die im Urteil genannte Entscheidung des AG Trier, JurBüro 2010, 264, enthält auch keine tragfähige Begründung.

 

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