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VG Wiesbaden - 5 E 1329/06

Verwaltungsgericht Wiesbaden vom 20.03.2007
Inhalt
  • in derselben Höhe leistet. Tatbestand 1Die Klägerin ist eine nach britischem Recht organisierte
  • Gesellschaft mit Firmensitz in C.. Sie ist im Besitz einer Buchmacherlizenz aus Großbritannien. 2Die
  • Rechtslage in Deutschland mit Verfassungsrecht, insbesondere mit dem Recht der Berufsfreiheit, in
  • Geltungsbereich. 28 Außerdem gebe das in Großbritannien für Buchmacher geltende Recht nicht die
  • ist in vollem Umfang mit der Kostenfolge aus § 154 Abs. 1 VwGO abzuweisen. 57 Der Ausspruch über die

Keine Feststellung einer Vaterschaft nach Deutschem Recht für Embryonen im Ausland

Malte Winter vom 06.08.2015
Inhalt
  • die Feststellung seiner Vaterschaft nach Deutschem Recht an neun Embryonen begehrt, die sich
  • Das Oberlandegericht Düsseldorf hat eine Beschwerde zurückgewiesen, mit der der Beschwerdeführer
  • eingefroren in einer Fortpflanzungsklinik in Kalifornien/USA befinden. Die Embryonen ...

Die Definition der Massenentlassung im spanischen Recht verstößt gegen das Unionsrecht

Malte Winter vom 24.06.2015
Inhalt
  • Die spanische Regelung sieht als einzige Referenzeinheit das „Unternehmen“ vor. Dies kann das im

Iranische Ehefrau wird nach iranischem Recht mit dem Ausspruch des „Talaq“ geschieden

Malte Winter vom 13.06.2013
Inhalt
  • Eine Ehefrau kann nach iranischem Recht mit dem Ausspruch des „Talaq“ geschieden werden, wenn die
  • iranischen Eheleute dies in der Heiratsurkunde vereinbart haben. Das hat der 3. Senat für

OLG Frankfurt - 20 VA 10/08

Oberlandesgericht Frankfurt am Main vom 17.12.2008
Inhalt
  • Rechtsprechung handelt oder aber um einen Justizverwaltungsakt im Sinne des § 23 Abs. 1 EGGVG, ist in
  • EGGVG Rz. 12). 22 Die Antragstellerin weist in diesem Zusammenhang zu Recht auf die Vorschrift des
  • Antragstellerin nach ihrem eigenen Vorbringen zur Überzeugung des Senats ein solches Recht nicht für sich in
  • EGGVG ist das Bestehen eines subjektiven Rechts des jeweiligen Antragstellers Voraussetzung, der nur
  • Nichtverfahrensbeteiligten die Befugnis zustünde, entsprechende Rechte im Verfahren nach den §§ 23 ff EGGVG

Virales Marketing & Recht – Dos and Donts für rechtssichere Werbung im Web 2.0 (Teil 2)

Rechtsanwalt Dr. Carsten Ulbricht vom 15.07.2009
Inhalt
  • Nachdem ich mich im ersten Beitrag dieser Reihe den rechtlichen Implikationen bei der Verbreitung von viralen Videospots auseinandergesetzt [...]

Virales Marketing & Recht – Dos and Donts für rechtssichere Werbung im Web 2.0 (Teil 1)

Rechtsanwalt Dr. Carsten Ulbricht vom 22.06.2009
Inhalt
  • Das sogenannte Web 2.0 mit all den Social Communities und den diversen User Generated Content Plattformen hat nicht nur in der [...]

PR 2.0 und Recht - Do´s and Dont´s in der modernen Unternehmenskommunikation

Rechtsanwalt Dr. Carsten Ulbricht vom 10.09.2009
Inhalt
  • Über die Optionen die das Web 2.0 als sogenanntes Mitmachweb auch und gerade für die Öffentlichkeitsarbeit eines Unternehmens bieten, ist [...]

OVG Nordrhein-Westfalen - 20 D 180/97.AK

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 04.03.2003
Inhalt
  • und der Akten der DFS Bezug genommen. Entscheidungsgründe Die Klage ist - mit dem im
  • Lärmschutzaspekts im Rahmen einer konkreten Festlegung von Flugverfahren verbleiben, ist mit dem Mittel der
  • materiellen Recht eigenständigen Gewicht zugunsten von Drittbetroffenen zu fordern, wie dies im Atomrecht
  • subjektiven Recht auf gerechte Abwägung verletzt. Dazu ist zunächst festzustellen, dass weder ein
  • Recht auf fehlerfreie Abwägung verletzen: Die Beklagte hat mit der Zusammenlegung der ursprünglich

BVerwG - 4 C 3.12

Bundesverwaltungsgericht vom 10.04.2013
Inhalt
  • , ist auch mit § 34 BNatSchG unvereinbar. Formelles und materielles Recht sind im Rahmen des § 34
  • Zuständigkeitskonzentration im jeweiligen fachrechtlichen Trägerverfahren ist in § 34 BNatSchG zwar nicht
  • gebotene Abwägung eingestellt und nicht unverhältnismäßig zurückgesetzt hat. 16 Zu Recht ist das
  • technische Sicherheitsrecht, sondern in dem überkommenen Sinne zu verstehen ist, den er im Allgemeinen
  • Klägers in Stellung gebracht hat, stehen mit Bundesrecht ebenfalls nicht im Einklang. 22 Das

Art 316f StGBEG

Übergangsvorschrift zum Gesetz zur bundesrechtlichen Umsetzung des Abstandsgebotes im Recht der Sicherungsverwahrung
Inhalt
  • zur bundesrechtlichen Umsetzung des Abstandsgebotes im Recht der Sicherungsverwahrung vom 5. Dezember
  • begangen worden ist.(2) In allen anderen Fällen sind, soweit Absatz 3 nichts anderes bestimmt, die
  • Störung vorliegt und aus konkreten Umständen in seiner Person oder seinem Verhalten eine
  • hochgradige Gefahr abzuleiten ist, dass er infolge dieser Störung schwerste Gewalt- oder
  • , wenn beim Betroffenen eine psychische Störung vorliegt und die in Satz 2 genannte Gefahr

Anlage I Kap III E II EinigVtr

Anlage I Kapitel III Sachgebiet E - Gewerblicher Rechtsschutz, Recht gegen den unlauteren Wettbewerb, Urheberrecht Abschnitt II
Inhalt
  • Wirksamwerden des Beitritts ist eine angemessene Vergütung zu zahlen.(2) Rechte, die ü
  • nach Ablauf der bisher bestimmten Schutzdauer zur Verfügung stellt.(3) Rechte, die ü
  • Schutzrechte.§ 2 (1) War eine Nutzung, die nach dem Urheberrechtsgesetz unzulässig ist
  • , bisher zulässig, so darf die vor dem 1. Juli 1990 begonnene Nutzung in dem vorgesehenen Rahmen
  • fortgesetzt werden, es sei denn, daß sie nicht üblich ist. Für die Nutzung ab dem

Anlage I Kap XIX B II EinigVtr

Anlage I Kapitel XIX Sachgebiet B - Recht der Soldaten Abschnitt II
Inhalt
  • Recht der Deutschen Demokratischen Republik bestehenden soldatischen Rechte und Pflichten der
  • ;rgerliche und politische Rechte vom 19. Dezember 1966 gewährleisteten Menschenrechte oder die in
  • des Gesetzes vom 26. Juni 1990 (BGBl. I S. 1211)a)In der Inhaltsübersicht wird im Sechsten
  • zu erlassen ist, mit Zustimmung des Bundesrates für die Soldatenversorgung Ü
  • Wehrdienstverhältnis nach dem Soldatengesetz in Verbindung mit dem Wehrpflichtgesetz. 2.Für Soldaten

Anlage II Kap XIX B III EinigVtr

Anlage II Kapitel XIX Sachgebiet B - Recht der Soldaten Abschnitt III
Inhalt
  • Folgendes Recht der Deutschen Demokratischen Republik bleibt in Kraft: 1.§ 29 Abs. 1 Satz 1
  • Volksarmee; die Regelung findet nur auf den in Anlage I Kapitel XIX Sachgebiet B, Recht der
  • ) in Verbindung mit dem Beschluß über die Musterung und Einberufung zum Wehrdienst sowie die
  • Entlassung aus dem Wehrdienst im 1. Halbjahr 1990 vom 8. Februar 1990 (GBl. I Nr. 8 S. 44)mit
  • Angemessenheit im Verhältnis zu den Regelungen in anderen Bereichen des öffentlichen

Anlage II Kap V D III EinigVtr

Anlage II Kapitel V Sachgebiet D - Recht des Bergbaus und der Versorgungswirtschaft Abschnitt III
Inhalt
  • Folgendes Recht der Deutschen Demokratischen Republik bleibt mit folgenden Maßgaben in Kraft
  • Berlin, in dem das Grundgesetz bisher nicht galt, mit der Maßgabe weiter, daß an die
  • . Februar 1990 (BGBl. I S. 215), erlassen werden können, gelten als Verordnungen im Sinne des
  • § 176 Abs. 3 des Bundesberggesetzesmit folgenden Maßgaben:aa)In § 176 Abs. 3 Satz 2 des
  • Bundesberggesetzes tritt neben § 68 Abs. 1 der § 64 Abs. 3, bb)in § 176 Abs. 3 Satz 3