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Auch schlafende Hunde können zur Gefährdungshaftung führen

martina heck vom 14.10.2013
Inhalt
  • die dem Tier typischerweise anhaftende Gefahr verwirklicht, indem der Schaden auf der
  • . Dies ist nach der Rechtsprechung auch der Fall, wenn ein Tier ein gefährliches Verkehrshindernis
  • Boden lag und schlief, sondern darauf, wie das Tier in seine Lage gelangt ist. Der Hund hat sich nicht
  • Hinausgehen, bei dem man den Blick -über das Tier hinweg- nach vorne geradeaus richtet bzw. kurz

Wie tickt der eigene Rechtsanwalt? – eine Gebrauchsanleitung hierfür…

Thorsten Blaufelder vom 12.10.2013
Inhalt
  • Lampe bearbeitet Niederspannung 24v. Es ist kein Schinken zum Menschen & Tier.” Alles verstanden

Wie tickt der eigene Rechtsanwalt? – eine Gebrauchsanleitung hierfür…

Rechtsanwalt Thorsten Blaufelder vom 12.10.2013
Inhalt
  • Lampe bearbeitet Niederspannung 24v. Es ist kein Schinken zum Menschen & Tier.” Alles verstanden

Ist es denn so schwer?! – Hundehaltung im Auto verstösst gegen das Tierschutzgesetz

martina heck vom 10.10.2013
Inhalt
  • Tierhalter bestätigt. Wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat, muss nach dem Tierschutzgesetz das
  • Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und
  • . Nach § 2 Nr. 1 des Tierschutzgesetzes muss, wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat, das
  • Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und

“Gefährlicher Hund”: ja oder nein? – effektiver Rechtsschutz geht anders

martina heck vom 19.09.2013
Inhalt
  • bleiben, ersichtlich das Interesse der Antragstellerin, das Tier einstweilen, möglicherweise bis
  • . Handelt es sich bei dem Tier um einen Kampfhund i.S. von § 1 Abs. 1 Kampfhundeverordnung, so wird

Leinen- und Maulkorbzwang bei Halterwechsel

martina heck vom 17.09.2013
Inhalt
  • ausgehenden Gefahr bestandskräftig angeordnet worden ist, die Zustandsverantwortlichkeit für das Tier
  • öffentlichen Verkehrsraum nur von Personen führen zu lassen, die körperlich geeignet sind, das Tier, wie

Hundesteuer verstößt nicht gegen die Europäische Menschenrechtskonvention

martina heck vom 12.09.2013
Inhalt
  • Gesichtspunkt „soziale Menschenwürde und Schutz der Mensch-Tier-Beziehung“ rügen will, liegt

Reiten aus Gefälligkeit ist nicht unfallversichert

Rechtsanwalt Thorsten Blaufelder vom 11.09.2013
Inhalt
  • Dressurreiterin desselben Vereins erklärte sich bereit, das Tier regelmäßig zu bewegen. Im Gegenzug

Reiten aus Gefälligkeit ist nicht unfallversichert

Thorsten Blaufelder vom 11.09.2013
Inhalt
  • Dressurreiterin desselben Vereins erklärte sich bereit, das Tier regelmäßig zu bewegen. Im Gegenzug

Durch Polizeihund zum Sonderopfer

martina heck vom 03.09.2013
Inhalt
  • werde, dass der schützende Maulkorb dem einzelnen Tier gut angepasst werde und jeweils fest sitze; der

Ein Stacheldrahtzaun hat auf einer Pferdeweide nichts zu suchen

martina heck vom 13.08.2013
Inhalt
  • TierSchG erforderlichen Maßnahmen treffen (Satz 2 Nr. 1). Nach § 2 Nr. 1 TierSchG muss, wer ein Tier
  • beschaffen sein, dass größtmögliche Sicherheit für Mensch und Tier gewährleistet ist. Dabei sind die

Abmahnung im Wettbewerbsrecht: Einstweilige Verfügung der Kanzlei Diesel, Schmitt, Ammer für Onlineversand Leipzig GmbH

Rechtsanwalt Jens Ferner vom 28.07.2013
Inhalt
  • Die Kanzlei Diesel, Schmitt, Ammer aus Trier hat eine einstweilige Verfügung für die Onlienversand

380.000 € Bußgeld für einen pensionierten Lehrer sind nicht schlecht

Rechtsanwalt Gerfried Braune vom 24.07.2013
Inhalt
  • Gymnasiallehrer reiste aus Luxemburg kommend nach Deutschland ein und wurde im Raum Trier von einer [...]

Kreuzung vs. Einkreuzung: Bin ich nun ein gefährlicher Hund oder nicht?

martina heck vom 19.07.2013
Inhalt
  • Kampfbereitschaft, Angriffslust, Schärfe oder einer anderen in ihrer Wirkung vergleichbaren, Mensch oder Tier
  • Aussehen bei einem Tier zu beobachten ist, nicht aber an der durch den Verordnungsgeber gewollten

Genug ist genug – zweimal Beißen reicht

martina heck vom 11.07.2013
Inhalt
  • Verwaltungsgericht Trier. Die Verbandsgemeinde Kell am See hatte einem Hundehalter nach Hinweisen aus der
  • wandte sich der Hundehalter vor dem Verwaltungsgericht Trier im Rahmen eines einstweiligen
  • Diensthundeführers des Polizeipräsidiums Trier zu dem Ergebnis gekommen sei, dass es sich nicht um
  • nicht in jeder Situation sicher zu beherrschen scheine. Das Verwaltungsgericht Trier bestätigte die
  • alleine nur bedingt geeignet, da auch der angeleinte Hund zubeißen oder sich losreißen könne. Verwaltungsgericht Trier, Beschluss vom 23.05.2013 – 1 L 593/13.TR