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§ 58 TAppV

Ausbildung in der kurativen tierärztlichen Praxis
Inhalt
  • (1) Die Ausbildung in der kurativen tierärztlichen Praxis darf nur bei Tierärztinnen
  • oder Tierärzten abgeleistet werden, die 1.seit mindestens zwei Jahren eine Praxis selbständig
  • ausüben, 2.eine tierärztliche Hausapotheke betreiben und 3.in den vor Beginn der
  • Verantwortung des Praxisinhabers auf allen Gebieten des betreffenden tierärztlichen Tä

§ 2 BTÄO

Inhalt
  • (1) Wer im Geltungsbereich dieses Gesetzes den tierärztlichen Beruf ausüben will, bedarf
  • der Approbation als Tierarzt.(2) Die vorübergehende Ausübung des tierärztlichen
  • Berufs im Geltungsbereich dieses Gesetzes ist auch auf Grund einer Erlaubnis zulässig.(3) Tierä
  • den tierärztlichen Beruf im Geltungsbereich dieses Gesetzes ohne Approbation als Tierarzt oder
  • ohne Erlaubnis zur vorübergehenden und gelegentlichen Ausübung des tierärztlichen

Anlage 4 TAppV

(zu § 16 Abs. 1 und 4)
Inhalt
  • für die Tierärztliche Vorprüfung an der
  • des anatomisch-physiologischen Abschnitts der Tierärztlichen Vorprüfung (Physikum) und
  • über das Gesamtergebnis der Tierärztlichen Vorprüfung Der/Die Studierende der Veterin
  • anatomisch-physiologischen Abschnitt der Tierärztlichen Vorprüfung1.in Anatomie die Note
  • Abschnitt der Tierärztlichen Vorprüfung am ................. *) die Tierärztliche

§ 68 TAppV

Übergangsvorschriften
Inhalt
  • , bleiben gültig.(3) Für Studierende, die vor dem 1. Oktober 2006 einen Abschnitt der Tier
  • ärztlichen Prüfung nach der Approbationsordnung für Tierärztinnen und Tierä
  • 4. Dezember 2002 (BGBl. I S. 4456), bestanden haben, ist die Approbationsordnung für Tierä
  • ;rztinnen und Tierärzte vom 10. November 1999 (BGBl. I S. 2162), zuletzt geändert durch

§ 4 TiermedFAngAusbV

Ausbildungsberufsbild
Inhalt
  • und Dokumentation, 7.2Abrechnungswesen, 7.3Materialbeschaffung und -verwaltung; 8.Tierärztliche
  • Tierärztin: 9.1Assistenz bei tierärztlicher Diagnostik, 9.2Assistenz bei tierä
  • Strahlenschutz; 13.Notfallmanagement: 13.1Erste Hilfe beim Menschen, 13.2Hilfeleistungen bei Notfällen am Tier.

§ 16 TAppV

Prüfungsergebnis
Inhalt
  • ächer sowie nach Bestehen der Tierärztlichen Vorprüfung und der Tierärztlichen Pr
  • wenigstens die Prüfungsnote "ausreichend" erhalten haben.(3) Die Tierärztliche Vorprü
  • ;fung und die Tierärztliche Prüfung sind bestanden, wenn die Studierenden alle Prü
  • ;fungsfächer bestanden haben.(4) Das Gesamtergebnis der Tierärztlichen Vorprüfung und der
  • Tierärztlichen Prüfung ergibt sich jeweils aus dem Durchschnitt der in den zugehö

§ 4 NatSGSchorfhV

Schutzzweck
Inhalt
  • Lebensräume bedrohter Tier- und Pflanzenarten und der oligotroph-alkalischen Seenkette und den
  • Nr. 2 "Buchheide"-zur Erhaltung der Lebensräume bedrohter Tier- und Pflanzenarten in der
  • ;nenlandschaft bei Ringenwalde"-zur Erhaltung und Förderung der Lebensräume bedrohter Tier- und
  • "Krinertseen"-zur Erhaltung und Förderung der Lebensräume bedrohter Tier- und Pflanzenarten
  • Wiederherstellung der Lebensräume bedrohter Tier- und Pflanzenarten der sollreichen, vernäß

LAG Rheinland-Pfalz - 5 TaBV 1/10

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz vom 01.07.2010
Inhalt
  • 3 BV 23/09 ArbG Trier Entscheidung vom 01.07.2010 Tenor: Die Beschwerde des Beschwerdeführers gegen
  • den Beschluss des Arbeitsgerichts Trier vom 17.12.2009 - 3 BV 23/09 - wird zurückgewiesen. Die
  • € anzudrohen. Die Antragsgegnerin hat beantragt, die Anträge zurückzuweisen. Das Arbeitsgericht Trier hat
  • Beschwerdeführerin beantragt, der Beschluss des Arbeitsgerichts Trier vom 17.12.2009 - 3 BV 23/09 - wird

LAG Rheinland-Pfalz - 4 Sa 79/05

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz vom 21.04.2005
Inhalt
  • LAG Mainz 21.04.2005 4 Sa 79/05 Beschwer Aktenzeichen: 4 Sa 79/05 3 Ca 1412/04 ArbG Trier
  • Entscheidung vom 21.04.2005 Tenor: 1. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Trier
  • Aufhebung des Urteils des Arbeitsgerichts Trier 3 Ca 1412/04 die Klage abzuweisen oder unter Aufhebung
  • des Urteils und des Verfahrens an das Arbeitsgericht Trier zurückzuverweisen und dem

§ 1 TÄHAV

Anwendungsbereich
Inhalt
  • , die Lagerung und die Abgabe von Arzneimitteln durch Tierärzte und durch Apotheken der tierä
  • ;rztlichen Bildungsstätten sowie für die Verschreibung und Anwendung von Arzneimitteln durch Tierärzte.

Anlage 3 TAppV

(zu § 16 Abs. 1)
Inhalt
  • für die Tierärztliche Vorprüfung an der
  • das Ergebnis des naturwissenschaftlichen Abschnitts der Tierärztlichen Vorprüfung
  • ................................ hat im naturwissenschaftlichen Abschnitt der Tierärztlichen Vorpr
  • der Tierärztlichen Vorprüfung bestanden/nicht bestanden ++). Angerechnete Prüfungen

Anlage 13 TAppV

(zu § 64)
Inhalt
  • ........................................................................... erfüllt die Voraussetzungen der Bundes-Tierärzteordnung. Mit Wirkung vom
  • heutigen Tage wird ihm/ihr die Approbation als Tierarzt/Tierärztin erteilt. Die Approbation berechtigt
  • zur Führung der Berufsbezeichnung Tierarzt/Tierärztin und zur Ausübung des tierä

"Bettensteuer" und das BVerwG

Rechtsanwalt Ralf Mydlak vom 12.07.2012
Inhalt
  • Gemeinden Trier und Bingen insgesamt als unwirksam, weil sie nicht teilbar sind. Insbesondere fehlen

Art 1 MoselSchPEV 1997

Anwendungsbereich
Inhalt
  • (1) Die von der Moselkommission in Trier am 8. März 1995, 15. November 1995 sowie 13. und 29

Abmahnung im Wettbewerbsrecht: Einstweilige Verfügung der Kanzlei Diesel, Schmitt, Ammer für Onlineversand Leipzig GmbH

Rechtsanwalt Jens Ferner vom 28.07.2013
Inhalt
  • Die Kanzlei Diesel, Schmitt, Ammer aus Trier hat eine einstweilige Verfügung für die Onlienversand