Rechtsanwalt Ralf Mydlak

Ruge-Mydlak
10627, Berlin
Rechtsgebiete
Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht Arbeitsrecht Zivilrecht
12.07.2012

"Bettensteuer" und das BVerwG

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Bereits im Februar 2012 hatte ich in diesem Blog über die auch als "Bettensteuer" bekannte "Kultur- und Tourismusförderabgabe" verschiedener Gemeinden berichtet (hier). Die bisherige Rechtsprechung sieht diese Abgaben überweigend als rechtmäßig an. Dies sieht das Bundesverwaltungsgericht teilweise anders.


Die Leipziger Richter haben gestern entschieden, dass Gemeinden Steuern nur auf privat veranlasste entgeltliche Übernachtungen erheben dürfen, nicht aber auf beruflich zwingend erforderliche. Ungeachtet dieser Differenzuierung erachteten die Bundesrichter die angegriffenen Satzungen der Gemeinden Trier und Bingen insgesamt als unwirksam, weil sie nicht teilbar sind. Insbesondere fehlen Regelungen, wie berufliche von privaten Übernachtungen zu unterscheiden sind und wie die entsprechendne Angaben kontrolliert werden sollen.

Quelle: PM Nr. 71/12 des BVerwG
dass Gemeinden Steuern nur auf privat veranlasste entgeltliche Übernachtungen erheben dürfen, nicht aber auf solche, die beruflich zwingend erforderlich sind.
Gemeinden Steuern nur auf privat veranlasste entgeltliche Übernachtungen erheben dürfen, nicht aber auf solche, die beruflich zwingend erforderlich sind.
Gemeinden Steuern nur auf privat veranlasste entgeltliche Übernachtungen erheben dürfen, nicht aber auf solche, die beruflich zwingend erforderlich sind.