Rechtsanwalt Boris Arendt

20 Jahre Erfahrung im Datenschutz- und IT-Recht
10961, Berlin
Rechtsgebiete
Compliance Datenschutzrecht IT-Recht

Rechtsprodukte

Venture Capital und Startups

Prüfung des Geschäftsmodells von Startups

Prüfung der rechtlichen Zulässigkeit von Startup-Geschäftsmodellen (freedom-to-operate), insbesondere im Hinblick auf regulatorische Themen (Datenschutzrecht, Finanzaufsichtsrecht, Medizinprodukte- oder Arzneimittelrecht) oder im Hinblick auf die Beziehung zu Dritten
IT-Recht Venture Capital und Startups