Rechtsprodukte
IT-Recht
Prüfung des Geschäftsmodells von Startups
Prüfung der rechtlichen Zulässigkeit von Startup-Geschäftsmodellen (freedom-to-operate), insbesondere im Hinblick auf regulatorische Themen (Datenschutzrecht, Finanzaufsichtsrecht, Medizinprodukte- oder Arzneimittelrecht) oder im Hinblick auf die Beziehung zu Dritten
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Beratung bei Beanstandungen und Hinweisen durch eine Datenschutzbehörde
Beratung von Unternehmen bei Aufsichtsmaßnahmen der Datenschutzbehörde nach Art. 58 DSGVO z.B. bei Hinweisen, Untersuchungen oder Überprüfungen (Audit) eines Unternehmens und ggf. Erstellung einer Stellungnahme
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