Dr. Sebastian Kraska
Datenschutz: EuGH erklärt Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung für ungültig und nennt zugleich Voraussetzungen für rechtskonforme Ausgestaltung
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat mit Urteil vom 8. April 2014 in den verbundenen Rechtssachen C-293/12 und C-594/1