
Malte Winter
Keine Anrechnung von Tätigkeiten im Beamtenverhältnis als Beschäftigungszeiten iSv. § 34 Abs. 3 TV-L
Es verstößt nicht gegen höherrangiges Recht, dass Beamtenverhältnisse nicht in die Beschäftigungszeit des § 34 Abs. 3 TV