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HessVGH - 12 UE 2784/87

Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 02.05.1990
Inhalt
  • auf eine Verfolgung des abgegrenzten Kreises der wehrpflichtigen Christen und erst recht nicht auf
  • Flüchtlinge vom 12. Mai 1926 (zit. nach Kimminich, Der internationale Rechtsstatus des Flüchtlings
  • terre des hommes "Religionsverfolgte aus der Türkei -- politische Verfolgte oder Scheinasylanten" 74
  • GG). 27 Dem Erfolg der Berufung steht insbesondere nicht entgegen, daß die Klage namens des Klägers
  • des inhaltlichen Charakters der Verfolgung nach deren erkennbarem Zweck und nicht nach den subjektiven

OVG Nordrhein-Westfalen - 13 A 2775/07

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 24.06.2010
Inhalt
  • und Empfehlungen der internationalen zuständigen Organisationen. Sie lege Maßnahmen zur Verhütung
  • Rechte durch Gestaltungs- oder Leistungsklage verfolgen kann. Der Klägerin ist nicht zuzumuten, ihr
  • Vereinbarkeit des Verbots mit dem Gemeinschaftsrecht. Der Beklagte erwiderte, das Ministerium für Umwelt
  • Verordnung diene dem Gesundheitsschutz. Im Gesundheitsbereich komme den Mitgliedstaaten neben der
  • Mitgliedstaaten oder in ihren Gebieten der BSE-Statusklasse 5 (d. h. gemäß Kapitel C des Anhangs II zur

LSG Berlin-Brandenburg - L 11 V 25/08

Landessozialgericht Berlin-Brandenburg vom 11.12.2008
Inhalt
  • Berentung sind den Feststellungen des Dr. S nicht zu entnehmen. Dem folgend hat der Beklagte die
  • hat im angefochtenen Urteil zu Recht darauf hingewiesen, dass nach den Feststellungen der Dr. A/B im
  • festzustellen ist. Dies ergibt sich zur Überzeugung des Senats u. a. aus dem Gutachten der Dr. B vom 25
  • Verschlimmerungsantrages, den er mit dem nunmehr erfolgten operativen Klappenersatz begründet hatte. Weiter hatte der
  • des Prof. Dr. S mit den Feststellungen der Dr. A/B in deren Gutachten für die BfA, in welchem

VG Saarlouis - 5 K 97/05.A

Verwaltungsgericht des Saarlandes vom 24.11.2006
Inhalt
  • durch den Heimatstaat eine politische Verfolgung unter dem Gesichtspunkt der Aussperrung oder
  • den Wegfall des Schutzes oder Beistandes ankommt, dann der Fall, wenn die UNRWA ihre Tätigkeit
  • Visum habe der Pass nicht enthalten. Beim Aussteigen aus dem LFZ habe er den Polizeibeamten gegenüber
  • palästinensischen Reisepass habe er während des Fluges auf der Flugzeugtoilette vernichtet, den ukrainischen
  • den israelischen Soldaten, der Hamas oder anderen Bewegungen nicht bedroht oder verfolgt worden. Zu

Anhang ProMechG

Bericht der Konferenz der Vertragsparteien über ihre siebte Tagung in Marrakesch vom 29. Oktober bis 10. November 2001 Addendum Teil Zwei Von der Konferenz der Vertragsparteien ergriffene Maßnahmen Band II
Inhalt
  • , CER, AAU und/oder RMU in Höhe der zu viel ausgestellten CER nach den Feststellungen des
  • Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen oder anderen internationalen Organisationen
  • Projektteilnehmer und/oder Prüfeinrichtungen und berichtet der COP/MOP darüber; o)er erarbeitet
  • "Gutschrift aus Senken" oder "RMU" eine nach den einschlägigen Bestimmungen der Anlage des
  • (ISO 3166) oder im Fall des Zwischenkontos und eines Kontos zur Verwaltung der dem Teil der Erlö

OVG Nordrhein-Westfalen - 25 A 1284/96.A

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 28.10.1998
Inhalt
  • Ausreise des Klägers aus der Türkei nicht statt. Insoweit folgt der Senat den Feststellungen in dem ins
  • Manifestationen der Identität des kurdischen Volkes erfolgen, so wenn z.B. Fahnen oder Tücher mit den kurdischen
  • Staatsanwaltschaft oder den Sicherheitsbehörden des Registrierungs- und Heimatortes sowie bei der Behörde zur
  • Verwandten reicht es daher nicht aus, daß der Angehörige, von dem er sie herleitet, als Asylberechtigter
  • , daß gegen den Betreffenden ermittelt oder er gesucht wird. Anlaß der Befragung ist lediglich der

OVG Nordrhein-Westfalen - 4 A 3366/95.A

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 17.12.2002
Inhalt
  • Selbstverständnis her einen radikalen Bruch mit der Mobutu-Tradition dar. 65Vgl. Stellungnahme des Instituts
  • entspricht, den der Ausländer bei Vorliegen eines Erlasses nach § 54 AuslG hätte oder den er bei Anwendung
  • werden, dass er auch in einen anderen Staat abgeschoben werden kann, in den er einreisen darf oder der
  • Menschenrechtscharta, in der umfassend die den Kongolesen und im Kongo lebenden Ausländern zustehenden Rechte
  • Gerichtetheit der Maßnahme selbst zu beurteilen, nicht aber nach den subjektiven Gründen oder Motiven