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§ 106 JGG

Milderung des allgemeinen Strafrechts für Heranwachsende; Sicherungsverwahrung
Inhalt
  • (1) Ist wegen der Straftat eines Heranwachsenden das allgemeine Strafrecht anzuwenden, so kann das

Art 12 SeeRÜbkAG

Erweiterung des Geltungsbereichs des deutschen Strafrechts
Inhalt
  • Das deutsche Strafrecht gilt für Straftaten gegen die Umwelt in den Fällen der §

§ 2 JGG

Ziel des Jugendstrafrechts; Anwendung des allgemeinen Strafrechts

Art 1b StGBEG

Anwendbarkeit der Vorschriften des internationalen Strafrechts
Inhalt
  • Soweit das deutsche Strafrecht auf im Ausland begangene Taten Anwendung findet und
  • unterschiedliches Strafrecht im Geltungsbereich dieses Gesetzes gilt, finden diejenigen Vorschriften Anwendung, die

Art 1b StGBEG

Anwendbarkeit der Vorschriften des internationalen Strafrechts
Inhalt
  • Soweit das deutsche Strafrecht auf im Ausland begangene Taten Anwendung findet und
  • unterschiedliches Strafrecht im Geltungsbereich dieses Gesetzes gilt, finden diejenigen Vorschriften Anwendung, die

OLG Köln - Ss 118/99

Oberlandesgericht Köln vom 27.04.1999
Inhalt
  • der Beantragung des Visums - das deutsche Strafrecht und damit § 92 Abs. 2 Nr. 2 AuslG nicht
  • anwendbar ist. 13Grundsätzlich gilt nach § 3 StGB das deutsche Strafrecht für Taten, die im Inland begangen
  • Verfahrensvoraussetzung der Anwendbarkeit deutschen Strafrechts zu prüfen (OLG Köln, 3. Strafsenat, NJW 1982
  • . 1 Alternative 3 StGB) scheidet als Anknüpfungspunkt für die Anwendbarkeit deutschen Strafrechts aus

Neu-Auflage: Münchener Anwaltshandbuch IT-Recht

Rechtsanwalt Jens Ferner vom 14.06.2011
Inhalt
  • Seitenzahlen im Schnitt nahezu verdoppelt, Ausnahme ist hier das Strafrecht, mit “nur” ca. 30% Zuwachs. Neu
  • ” eingeflossen. Beim letzten, nun 10. Kapitel (Strafrecht, vormals Kapitel wurde leicht umstrukturiert. Die
  • Anwendbarkeit deutschen Strafrechts z.B. findet sich vorne. Dagegen wurden “elektronische

Neu-Auflage: Münchener Anwaltshandbuch IT-Recht

Rechtsanwalt Jens Ferner vom 14.06.2011
Inhalt
  • Seitenzahlen im Schnitt nahezu verdoppelt, Ausnahme ist hier das Strafrecht, mit “nur” ca. 30% Zuwachs. Neu
  • ” eingeflossen. Beim letzten, nun 10. Kapitel (Strafrecht, vormals Kapitel wurde leicht umstrukturiert. Die
  • Anwendbarkeit deutschen Strafrechts z.B. findet sich vorne. Dagegen wurden “elektronische

Franziska Antonia Steffen, Strafrecht in einer multikulturellen Gesellschaft – Eine Erörterung anhand von Fallgestaltungen

Rechtsanwalt Dr. Georg Neureither vom 08.06.2015
Inhalt
  • Kultur – Religion – Strafrecht: Auf Grund aktueller Diskussionen rückt die Frage nach der
  • Berücksichtigung kultureller und religiöser Anschauungen im Strafrecht zunehmend in den Fokus der Gesellschaft. Aber dürfen bzw. müssen abweichende [...]

Täterschaft oder Teilnahme beim Rauschgifthandel; Rauschgiftkurier

Rechtsanwalt Joachim Sokolowski vom 25.09.2012
Inhalt
  • Rechtsanwalt Strafrecht Joachim Sokolowski, Fachanwalt für Sozialrecht J. Sokolowski
  • Betäubungsmittelrecht die Grundsätze des allgemeinen Strafrechts. Beschränkt sich die Beteiligung des Täters am

Stichtag Staatsexamen – Klausursachverhalte, Aufteilung und Co. (2/3)

Rechtsanwältin Jessica Große-Wortmann vom 07.06.2013
Inhalt
  • : Freitag, 19.04.2013 – Strafrecht I Montag, 22.04.2013 – Strafrecht II Dienstag, 23.04.2013

Stichtag Staatsexamen – Ein Erfahrungsbericht – (Teil 2)

Rechtsanwältin Jessica Große-Wortmann vom 07.06.2013
Inhalt
  • : Freitag, 19.04.2013 – Strafrecht I Montag, 22.04.2013 – Strafrecht II Dienstag, 23.04.2013

§ 32 JGG

Mehrere Straftaten in verschiedenen Alters- und Reifestufen
Inhalt
  • Jugendstrafrecht und teils allgemeines Strafrecht anzuwenden wäre, gilt einheitlich das Jugendstrafrecht, wenn
  • dies nicht der Fall, so ist einheitlich das allgemeine Strafrecht anzuwenden.

Strafrecht: Ein Geständnis alleine reicht nicht zwingend für eine Verurteilung

Rechtsanwalt Jens Ferner vom 17.08.2016
Inhalt
  • Auch wenn es so schön einfach klingt: Ein Geständnis alleine reicht im Strafrecht nicht pauschal
  • prüfen, ob das Geständnis mit der sonstigen Beweislage in Einklang zu … „Strafrecht: Ein Geständnis

LG Düsseldorf - 4 Qs 86/08

Landgericht Düsseldorf vom 31.07.2008
Inhalt
  • Düsseldorf, 152 Gs 1317/08 Sachgebiet: Strafrecht Tenor: Die Beschwerde wird aus den zutreffenden Gründen