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§ 106 JGG
Milderung des allgemeinen Strafrechts für Heranwachsende; Sicherungsverwahrung
- Inhalt
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- (1) Ist wegen der Straftat eines Heranwachsenden das allgemeine Strafrecht anzuwenden, so kann das
Art 12 SeeRÜbkAG
Erweiterung des Geltungsbereichs des deutschen Strafrechts
- Inhalt
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- Das deutsche Strafrecht gilt für Straftaten gegen die Umwelt in den Fällen der §
§ 2 JGG
Ziel des Jugendstrafrechts; Anwendung des allgemeinen Strafrechts
Art 1b StGBEG
Anwendbarkeit der Vorschriften des internationalen Strafrechts
- Inhalt
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- Soweit das deutsche Strafrecht auf im Ausland begangene Taten Anwendung findet und
- unterschiedliches Strafrecht im Geltungsbereich dieses Gesetzes gilt, finden diejenigen Vorschriften Anwendung, die
Art 1b StGBEG
Anwendbarkeit der Vorschriften des internationalen Strafrechts
- Inhalt
-
- Soweit das deutsche Strafrecht auf im Ausland begangene Taten Anwendung findet und
- unterschiedliches Strafrecht im Geltungsbereich dieses Gesetzes gilt, finden diejenigen Vorschriften Anwendung, die
OLG Köln - Ss 118/99
Oberlandesgericht Köln vom 27.04.1999
- Inhalt
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- der Beantragung des Visums - das deutsche Strafrecht und damit § 92 Abs. 2 Nr. 2 AuslG nicht
- anwendbar ist. 13Grundsätzlich gilt nach § 3 StGB das deutsche Strafrecht für Taten, die im Inland begangen
- Verfahrensvoraussetzung der Anwendbarkeit deutschen Strafrechts zu prüfen (OLG Köln, 3. Strafsenat, NJW 1982
- . 1 Alternative 3 StGB) scheidet als Anknüpfungspunkt für die Anwendbarkeit deutschen Strafrechts aus
Neu-Auflage: Münchener Anwaltshandbuch IT-Recht
Rechtsanwalt Jens Ferner vom 14.06.2011
- Inhalt
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- Seitenzahlen im Schnitt nahezu verdoppelt, Ausnahme ist hier das Strafrecht, mit “nur” ca. 30% Zuwachs. Neu
- ” eingeflossen. Beim letzten, nun 10. Kapitel (Strafrecht, vormals Kapitel wurde leicht umstrukturiert. Die
- Anwendbarkeit deutschen Strafrechts z.B. findet sich vorne. Dagegen wurden “elektronische
Neu-Auflage: Münchener Anwaltshandbuch IT-Recht
Rechtsanwalt Jens Ferner vom 14.06.2011
- Inhalt
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- Seitenzahlen im Schnitt nahezu verdoppelt, Ausnahme ist hier das Strafrecht, mit “nur” ca. 30% Zuwachs. Neu
- ” eingeflossen. Beim letzten, nun 10. Kapitel (Strafrecht, vormals Kapitel wurde leicht umstrukturiert. Die
- Anwendbarkeit deutschen Strafrechts z.B. findet sich vorne. Dagegen wurden “elektronische
Franziska Antonia Steffen, Strafrecht in einer multikulturellen Gesellschaft – Eine Erörterung anhand von Fallgestaltungen
Rechtsanwalt Dr. Georg Neureither vom 08.06.2015
- Inhalt
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- Kultur – Religion – Strafrecht: Auf Grund aktueller Diskussionen rückt die Frage nach der
- Berücksichtigung kultureller und religiöser Anschauungen im Strafrecht zunehmend in den Fokus der Gesellschaft. Aber dürfen bzw. müssen abweichende [...]
Täterschaft oder Teilnahme beim Rauschgifthandel; Rauschgiftkurier
Rechtsanwalt Joachim Sokolowski vom 25.09.2012
- Inhalt
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- Rechtsanwalt Strafrecht Joachim Sokolowski, Fachanwalt für Sozialrecht J. Sokolowski
- Betäubungsmittelrecht die Grundsätze des allgemeinen Strafrechts. Beschränkt sich die Beteiligung des Täters am
Stichtag Staatsexamen – Klausursachverhalte, Aufteilung und Co. (2/3)
Rechtsanwältin Jessica Große-Wortmann vom 07.06.2013
- Inhalt
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- : Freitag, 19.04.2013 – Strafrecht I Montag, 22.04.2013 – Strafrecht II Dienstag, 23.04.2013
Stichtag Staatsexamen – Ein Erfahrungsbericht – (Teil 2)
Rechtsanwältin Jessica Große-Wortmann vom 07.06.2013
- Inhalt
-
- : Freitag, 19.04.2013 – Strafrecht I Montag, 22.04.2013 – Strafrecht II Dienstag, 23.04.2013
§ 32 JGG
Mehrere Straftaten in verschiedenen Alters- und Reifestufen
- Inhalt
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- Jugendstrafrecht und teils allgemeines Strafrecht anzuwenden wäre, gilt einheitlich das Jugendstrafrecht, wenn
- dies nicht der Fall, so ist einheitlich das allgemeine Strafrecht anzuwenden.
Strafrecht: Ein Geständnis alleine reicht nicht zwingend für eine Verurteilung
Rechtsanwalt Jens Ferner vom 17.08.2016
- Inhalt
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- Auch wenn es so schön einfach klingt: Ein Geständnis alleine reicht im Strafrecht nicht pauschal
- prüfen, ob das Geständnis mit der sonstigen Beweislage in Einklang zu … „Strafrecht: Ein Geständnis
LG Düsseldorf - 4 Qs 86/08
Landgericht Düsseldorf vom 31.07.2008
- Inhalt
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- Düsseldorf, 152 Gs 1317/08 Sachgebiet: Strafrecht Tenor: Die Beschwerde wird aus den zutreffenden Gründen