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§ 9 BetrWHwOPrV

Durchführung der Prüfung im Prüfungsteil „Unternehmensführung“
Inhalt
  • ) Wurde eine mangelhafte Prüfungsleistung erbracht, ist eine mündliche Ergänzungsprü

§ 10 BWFSPrV

Vornoten
Inhalt
  • (1) Aus den Leistungen, die während des Prüfungshalbjahrs in einem Fach erbracht worden

§ 4 BGebG

Entstehung der Gebührenschuld
Inhalt
  • erbracht werden kann oder abgebrochen werden muss, im Zeitpunkt des für die Erbringung der

§ 83 BVG

Inhalt
  • üllung eines Rechtsanspruchs oder freiwillig erbracht werden.

§ 67 LuftVZO

Antrag auf Erteilung der Genehmigung
Inhalt
  • ;ndigen Luftfahrtbehörde dieses Staates erbracht.(2) Die Genehmigungsbehörde kann weitere

Art 2 NSOEBGG

Rentenberechnung bei Bezug einer Entschädigungsrente
Inhalt
  • Buches Sozialgesetzbuch auch für Zeiten vor dem 1. Januar 1992, aber nicht für Zeiten vor dem 3. Oktober 1990, erbracht.

§ 37 SGB 9

Dauer von Leistungen
Inhalt
  • (1) Leistungen werden für die Zeit erbracht, die vorgeschrieben oder allgemein üblich

§ 94 SAG

Ausgleichsbeiträge des Restrukturierungsfonds
Inhalt
  • Restrukturierungsfonds erbracht werden.(2) Unter außergewöhnlichen Umständen kann die

§ 91 SGB 10

Erstattung von Aufwendungen
Inhalt
  • besteht nicht, soweit Sozialleistungen zu Unrecht erbracht worden sind und den Beauftragten hierfür

§ 112 SGB 3

Teilhabe am Arbeitsleben
Inhalt
  • Arbeitsleben erbracht werden, um ihre Erwerbsfähigkeit zu erhalten, zu verbessern, herzustellen oder

§ 85a SVG

Inhalt
  • Geldleistungen können erbracht werden, wenn über den Grad der Schädigungsfolgen noch

§ 90 SVG

Inhalt
  • desselben Schadens von anderer Seite erbracht werden. Hierzu gehören insbesondere Geldleistungen, die

§ 6 SchließPrV

Bewertung und Bestehen der Prüfung
Inhalt
  • nach § 4 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 jeweils mindestens ausreichende Leistungen erbracht wurden.(3

§ 8 BuchBIndMstrV

Wiederholung der Prüfung
Inhalt
  • mindestens ausreichende Leistungen erbracht hat und er sich innerhalb von zwei Jahren, gerechnet vom Tage

§ 22 HG 2012

Stelleneinsparung auf Grund der Verlängerung der Wochenarbeitszeit für Beamtinnen und Beamte
Inhalt
  • Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erbracht werden.(2) Das Bundesministerium der Finanzen wird ermä