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§ 17 SachenRBerG
Pfleger für Grundstückseigentümer und Inhaber dinglicher Rechte
- Inhalt
-
- , wenn 1.nach den Eintragungen im Grundbuch das Eigentum oder das dingliche Recht an der mit einem
- ;mergemeinschaften nach Bruchteilen oder gleichartigen Berechtigungen an einem dinglichen Recht unbekannt ist und
- äftigt ist, oder3.einer anderen juristischen Person des öffentlichen oder privaten Rechts
- Angelegenheiten verhindert ist,4.die Beteiligung in Gesamthandsgemeinschaften, Miteigentü
- die Bestellung des Pflegers ist das Betreuungsgericht, in dessen Bezirk das Grundstück ganz
In eigener Sache: Fussball-Recht.com jetzt auf Fussball-Geld.de
Max Rand vom 29.08.2013
- Inhalt
-
- -geld.de zu sehen sein. Auch die alten Beiträge können in der Kategorie “Recht” aufgerufen werden. Es
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§ 27 RTrAbwG
Sonstige öffentliche Rechtsträger
- Inhalt
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- Aufsicht unterstehende juristische Person des öffentlichen Rechts oder, im Einvernehmen mit der
- ;gensgegenstände, über die nach dem 8. Mai 1945 rechtswirksam verfügt worden ist. Rechte
- öffentlichen Rechts oder, im Einvernehmen mit der vorgesetzten obersten Dienstbehörde oder
- Stiftungen des öffentlichen Rechts mit Sitz im Bereich von Staaten, mit denen die Bundesrepublik
- ;ffentlichen Rechts, die ihren letzten Sitz nicht im Geltungsbereich dieses Gesetzes hatten und die vor
§ 94 StVollzG
Allgemeine Voraussetzungen
- Inhalt
-
- Vollzugs- und Sicherungsmaßnahmen rechtmäßig durchführen und der damit verfolgte
- Anstaltsbereich widerrechtlich einzudringen, oder wenn sie sich unbefugt darin aufhalten.(3) Das Recht zu
- unmittelbarer Zwang angewendet werden, wenn sie es unternehmen, Gefangene zu befreien oder in den
§ 9 GBBerG 1993
Leitungen und Anlagen für die Versorgung mit Energie und Wasser sowie die Beseitigung von Abwasser
- Inhalt
-
- Recht belasteten Grundstücks, in den Fällen des Absatzes 1 Satz 3 als Gesamtgläubiger
- Dienstbarkeit für Energieanlagen nicht mehr besteht, wenn das Recht nicht mehr ausgeübt wird, das
- Aufsichtsbehörde versehen ist und2.der Inhalt des Rechts, der Berechtigte, das belastete Grundstü
- übung des Rechts auf dem Grundstück angegeben sind.Ist in der Bescheinigung ein
- . Dezember 2010 gestellt werden. Ist das Grundstück mit einem Erbbaurecht oder einem dinglichen
OLG Stuttgart - 17 WF 15/05
Oberlandesgericht Stuttgart vom 04.03.2005
- Inhalt
-
- Rechtshängigkeit des Verfahrens. Endstichtag für die Berechnung des Zugewinns nach griechischem Recht ist der
- werden, weshalb das Amtsgericht die Bewilligung im Ergebnis zu Recht verweigert hat. 5 Nachdem das
- Leitsätze Zur Anwendung griechischen Rechts auf eine güterrechtliche Auseinandersetzung von in
- OLG Stuttgart Beschluß vom 4.3.2005, 17 WF 15/05 Zugewinn-Auskunftsanspruch nach griechischem Recht
- ,-- EUR Gründe 1 Die gemäß § 127 Abs. 2 Satz 2 ZPO zulässige Beschwerde ist in der Sache nicht
BGH - III ZR 285/11
Bundesgerichtshof vom 18.10.2012
- Inhalt
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- Treuhänder für Rechnung und im Interesse des Treugebers eingegangenen gesellschaftsrechtlichen Rechte
- Vorsitzenden Richter Schlick und die Richter Wöstmann, Hucke, Seiters und Dr. Remmert für Recht erkannt: Auf
- Gesellschafterin eines geschlossenen Immobilienfonds ausgesetzt ist. 2Der Beklagte beteiligte sich mit
- Erklärung vom 7. Dezember 1994 mit einer Einlage in Höhe von 50.000 DM zuzüglich 5 % Agio an der A. GmbH
- & Co. oHG (im Folgenden: Fondsgesellschaft), deren Gegenstand der Erwerb von Grundstücken in
§ 567 BGB
Belastung des Wohnraums durch den Vermieter
- Inhalt
-
- der Mieter durch die Ausübung des Rechts in dem vertragsgemäßen Gebrauch beschrä
- Recht eines Dritten belastet, so sind die §§ 566 bis 566e entsprechend anzuwenden, wenn durch
- die Ausübung des Rechts dem Mieter der vertragsgemäße Gebrauch entzogen wird. Wird
- Wird der vermietete Wohnraum nach der Überlassung an den Mieter von dem Vermieter mit dem
- ;nkt, so ist der Dritte dem Mieter gegenüber verpflichtet, die Ausübung zu unterlassen
§ 875 BGB
Aufhebung eines Rechts
- Inhalt
-
- des Rechts im Grundbuch erforderlich. Die Erklärung ist dem Grundbuchamt oder demjenigen gegen
- (1) Zur Aufhebung eines Rechts an einem Grundstück ist, soweit nicht das Gesetz ein anderes
- vorschreibt, die Erklärung des Berechtigten, dass er das Recht aufgebe, und die Löschung
- über abzugeben, zu dessen Gunsten sie erfolgt.(2) Vor der Löschung ist der Berechtigte an
Rechtsanwalt Christian Mische
IT-Recht
Urheberrecht und Medienrecht
Gewerblicher Rechtsschutz
- Qualifikation
-
- Fachanwalt für IT-Recht
- Organisationen
-
- Anwaltverein Arbeitsgemeinschaft IT-Recht im DAV AGEM - Geistiges Eigentum & Medien im DAV
Der Staatsanwalt kann Rechtsbrecher, der Rechtsanwalt aber kein Winkeladvokat sein
Rechtsanwalt Jens Ferner vom 27.08.2012
- Inhalt
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- noch im Rahmen des geltenden Rechts bewegt, aber dessen Grenzen in bedenklichem Maße austestet. Ein so
- gegen das Recht verstoßen. Das muss ein Bürger im Rahmen rechtlicher Auseinandersetzungen, wie sie
- „herauszuholen“. Dabei ist dem Rechtsanwalt jeder „Winkelzug“ recht, um das für seinen Mandanten günstige
- unbestritten der Meinung war es würde vorsätzlich gegen das Recht verstossen, muss diese Äußerung
- hier im Zusammenhang mit der Durchsuchung der Wohnung des Angeklagten stattfanden, ungestraft sagen
BGH - V ZR 48/05
Bundesgerichtshof vom 02.02.2005
- Inhalt
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- Rechte und Pflichten das bis zu diesem Zeitpunkt geltende Recht maßgebend. Das spricht dafür, dass
- Rechts in das Grundbuch herbeigeführt hat. 183. Eine schuldrechtliche Pflicht der Kläger, die
- -Räntsch, die Richterin Dr. Stresemann und den Richter Dr. Czub für Recht erkannt: Auf die Revision der
- Eigentümer benachbarter Grundstücke in Chemnitz. Mit schriftlicher Vereinbarung vom 19. Februar 1934
- dem Grundbuch eingetragen sei. Nach Art. 233 § 5 Abs. 1 EGBGB gelte es als Recht an dem belasteten
§ 27 WiPrPrüfV
Prüfungsgebiete
- Inhalt
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- ist, mit Ausnahme des Familienrechts und des Erbrechts,b)Grundzüge des Handelsrechts
- Kapitalgesellschaften, Recht der verbundenen Unternehmen) und Corporate Governance,d)Umwandlungsrecht;2.Steuerrecht
- ;fungsgegenstand, als sie nicht durch Richtlinien des Rates angeglichen worden sind oder das Recht der
- Bundesrepublik Deutschland, insbesondere auf Grund von in den Richtlinien eingeräumten Wahlmöglichkeiten, Besonderheiten enthält.
- .Wirtschaftsrecht a)Grundzüge des Bürgerlichen Rechts einschließlich Grundzüge des
§ 15 WPapBerSchlG
- Inhalt
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- des Bundes, wenn sein Recht im Wertpapierbereinigungsverfahren anerkannt worden wäre. Bei
- Recht nach den für Wiederanmeldungen geltenden Vorschriften im Wertpapierbereinigungsverfahren
- Nachanmeldung des Rechts erst nach dem Schlußtag rechtskräftig abgelehnt worden ist.(3) Eine
- eines Rechts verhindert oder daß ihm eine rechtzeitige Nachanmeldung nicht zumutbar war, hat bis
- zu einer anderweitigen gesetzlichen Regelung Anspruch auf Entschädigung in Geld aus Mitteln
§ 10 GGV
Nutzungsrecht, Gebäudeeigentum oder Recht zum
Besitz auf nicht bestimmten Grundstücken oder
Grundstücksteilen
- Inhalt
-
- (1) Besteht ein dingliches Nutzungsrecht, ein Gebäudeeigentum oder ein Recht zum Besitz an
- ücken das dingliche Nutzungsrecht, das Gebäudeeigentum oder das Recht zum Besitz lastet
- , so fordert das Grundbuchamt den Inhaber des Rechts auf, den räumlichen Umfang seines Rechts
- einem oder mehreren nicht grundbuchmäßig bestimmten Grundstücken oder an Teilen hiervon
- die in Absatz 1 genannten Nachweise nicht vorgelegt werden können und der Berechtigte dies gegen