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§ 17 SachenRBerG

Pfleger für Grundstückseigentümer und Inhaber dinglicher Rechte
Inhalt
  • , wenn 1.nach den Eintragungen im Grundbuch das Eigentum oder das dingliche Recht an der mit einem
  • ;mergemeinschaften nach Bruchteilen oder gleichartigen Berechtigungen an einem dinglichen Recht unbekannt ist und
  • äftigt ist, oder3.einer anderen juristischen Person des öffentlichen oder privaten Rechts
  • Angelegenheiten verhindert ist,4.die Beteiligung in Gesamthandsgemeinschaften, Miteigentü
  • die Bestellung des Pflegers ist das Betreuungsgericht, in dessen Bezirk das Grundstück ganz

In eigener Sache: Fussball-Recht.com jetzt auf Fussball-Geld.de

Max Rand vom 29.08.2013
Inhalt
  • -geld.de zu sehen sein. Auch die alten Beiträge können in der Kategorie “Recht” aufgerufen werden. Es
  • beiden FB-Seiten Fussball-Geld und Fussball-Recht zusammengelegt. Bei der Zussamnführung ist es jedoch zu
  • Artikel lesen möchte kann diesen unter http://fussball-geld.de/recht/feed/ abonieren. Fussball-Recht.com
  • Problemen gekommen, sodass die Gemeinschaftsseite Fussball-Recht anstatt Fussball-Geld heisst. Dies
  • eigener Sache: Fussball-Recht.com jetzt auf Fussball-Geld.de Related posts:Fussball-Recht News

§ 27 RTrAbwG

Sonstige öffentliche Rechtsträger
Inhalt
  • Aufsicht unterstehende juristische Person des öffentlichen Rechts oder, im Einvernehmen mit der
  • ;gensgegenstände, über die nach dem 8. Mai 1945 rechtswirksam verfügt worden ist. Rechte
  • öffentlichen Rechts oder, im Einvernehmen mit der vorgesetzten obersten Dienstbehörde oder
  • Stiftungen des öffentlichen Rechts mit Sitz im Bereich von Staaten, mit denen die Bundesrepublik
  • ;ffentlichen Rechts, die ihren letzten Sitz nicht im Geltungsbereich dieses Gesetzes hatten und die vor

§ 94 StVollzG

Allgemeine Voraussetzungen
Inhalt
  • Vollzugs- und Sicherungsmaßnahmen rechtmäßig durchführen und der damit verfolgte
  • Anstaltsbereich widerrechtlich einzudringen, oder wenn sie sich unbefugt darin aufhalten.(3) Das Recht zu
  • unmittelbarer Zwang angewendet werden, wenn sie es unternehmen, Gefangene zu befreien oder in den

§ 9 GBBerG 1993

Leitungen und Anlagen für die Versorgung mit Energie und Wasser sowie die Beseitigung von Abwasser
Inhalt
  • Recht belasteten Grundstücks, in den Fällen des Absatzes 1 Satz 3 als Gesamtgläubiger
  • Dienstbarkeit für Energieanlagen nicht mehr besteht, wenn das Recht nicht mehr ausgeübt wird, das
  • Aufsichtsbehörde versehen ist und2.der Inhalt des Rechts, der Berechtigte, das belastete Grundstü
  • übung des Rechts auf dem Grundstück angegeben sind.Ist in der Bescheinigung ein
  • . Dezember 2010 gestellt werden. Ist das Grundstück mit einem Erbbaurecht oder einem dinglichen

OLG Stuttgart - 17 WF 15/05

Oberlandesgericht Stuttgart vom 04.03.2005
Inhalt
  • Rechtshängigkeit des Verfahrens. Endstichtag für die Berechnung des Zugewinns nach griechischem Recht ist der
  • werden, weshalb das Amtsgericht die Bewilligung im Ergebnis zu Recht verweigert hat. 5 Nachdem das
  • Leitsätze Zur Anwendung griechischen Rechts auf eine güterrechtliche Auseinandersetzung von in
  • OLG Stuttgart Beschluß vom 4.3.2005, 17 WF 15/05 Zugewinn-Auskunftsanspruch nach griechischem Recht
  • ,-- EUR Gründe 1 Die gemäß § 127 Abs. 2 Satz 2 ZPO zulässige Beschwerde ist in der Sache nicht

BGH - III ZR 285/11

Bundesgerichtshof vom 18.10.2012
Inhalt
  • Treuhänder für Rechnung und im Interesse des Treugebers eingegangenen gesellschaftsrechtlichen Rechte
  • Vorsitzenden Richter Schlick und die Richter Wöstmann, Hucke, Seiters und Dr. Remmert für Recht erkannt: Auf
  • Gesellschafterin eines geschlossenen Immobilienfonds ausgesetzt ist. 2Der Beklagte beteiligte sich mit
  • Erklärung vom 7. Dezember 1994 mit einer Einlage in Höhe von 50.000 DM zuzüglich 5 % Agio an der A. GmbH
  • & Co. oHG (im Folgenden: Fondsgesellschaft), deren Gegenstand der Erwerb von Grundstücken in

§ 567 BGB

Belastung des Wohnraums durch den Vermieter
Inhalt
  • der Mieter durch die Ausübung des Rechts in dem vertragsgemäßen Gebrauch beschrä
  • Recht eines Dritten belastet, so sind die §§ 566 bis 566e entsprechend anzuwenden, wenn durch
  • die Ausübung des Rechts dem Mieter der vertragsgemäße Gebrauch entzogen wird. Wird
  • Wird der vermietete Wohnraum nach der Überlassung an den Mieter von dem Vermieter mit dem
  • ;nkt, so ist der Dritte dem Mieter gegenüber verpflichtet, die Ausübung zu unterlassen

§ 875 BGB

Aufhebung eines Rechts
Inhalt
  • des Rechts im Grundbuch erforderlich. Die Erklärung ist dem Grundbuchamt oder demjenigen gegen
  • (1) Zur Aufhebung eines Rechts an einem Grundstück ist, soweit nicht das Gesetz ein anderes
  • vorschreibt, die Erklärung des Berechtigten, dass er das Recht aufgebe, und die Löschung
  • über abzugeben, zu dessen Gunsten sie erfolgt.(2) Vor der Löschung ist der Berechtigte an

Rechtsanwalt Christian Mische

IT-Recht Urheberrecht und Medienrecht Gewerblicher Rechtsschutz
Qualifikation
  • Fachanwalt für IT-Recht
Organisationen
  • Anwaltverein Arbeitsgemeinschaft IT-Recht im DAV AGEM - Geistiges Eigentum & Medien im DAV

Der Staatsanwalt kann Rechtsbrecher, der Rechtsanwalt aber kein Winkeladvokat sein

Rechtsanwalt Jens Ferner vom 27.08.2012
Inhalt
  • noch im Rahmen des geltenden Rechts bewegt, aber dessen Grenzen in bedenklichem Maße austestet. Ein so
  • gegen das Recht verstoßen. Das muss ein Bürger im Rahmen rechtlicher Auseinandersetzungen, wie sie
  • „herauszuholen“. Dabei ist dem Rechtsanwalt jeder „Winkelzug“ recht, um das für seinen Mandanten günstige
  • unbestritten der Meinung war es würde vorsätzlich gegen das Recht verstossen, muss diese Äußerung
  • hier im Zusammenhang mit der Durchsuchung der Wohnung des Angeklagten stattfanden, ungestraft sagen

BGH - V ZR 48/05

Bundesgerichtshof vom 02.02.2005
Inhalt
  • Rechte und Pflichten das bis zu diesem Zeitpunkt geltende Recht maßgebend. Das spricht dafür, dass
  • Rechts in das Grundbuch herbeigeführt hat. 183. Eine schuldrechtliche Pflicht der Kläger, die
  • -Räntsch, die Richterin Dr. Stresemann und den Richter Dr. Czub für Recht erkannt: Auf die Revision der
  • Eigentümer benachbarter Grundstücke in Chemnitz. Mit schriftlicher Vereinbarung vom 19. Februar 1934
  • dem Grundbuch eingetragen sei. Nach Art. 233 § 5 Abs. 1 EGBGB gelte es als Recht an dem belasteten

§ 27 WiPrPrüfV

Prüfungsgebiete
Inhalt
  • ist, mit Ausnahme des Familienrechts und des Erbrechts,b)Grundzüge des Handelsrechts
  • Kapitalgesellschaften, Recht der verbundenen Unternehmen) und Corporate Governance,d)Umwandlungsrecht;2.Steuerrecht
  • ;fungsgegenstand, als sie nicht durch Richtlinien des Rates angeglichen worden sind oder das Recht der
  • Bundesrepublik Deutschland, insbesondere auf Grund von in den Richtlinien eingeräumten Wahlmöglichkeiten, Besonderheiten enthält.
  • .Wirtschaftsrecht a)Grundzüge des Bürgerlichen Rechts einschließlich Grundzüge des

§ 15 WPapBerSchlG

Inhalt
  • des Bundes, wenn sein Recht im Wertpapierbereinigungsverfahren anerkannt worden wäre. Bei
  • Recht nach den für Wiederanmeldungen geltenden Vorschriften im Wertpapierbereinigungsverfahren
  • Nachanmeldung des Rechts erst nach dem Schlußtag rechtskräftig abgelehnt worden ist.(3) Eine
  • eines Rechts verhindert oder daß ihm eine rechtzeitige Nachanmeldung nicht zumutbar war, hat bis
  • zu einer anderweitigen gesetzlichen Regelung Anspruch auf Entschädigung in Geld aus Mitteln

§ 10 GGV

Nutzungsrecht, Gebäudeeigentum oder Recht zum Besitz auf nicht bestimmten Grundstücken oder Grundstücksteilen
Inhalt
  • (1) Besteht ein dingliches Nutzungsrecht, ein Gebäudeeigentum oder ein Recht zum Besitz an
  • ücken das dingliche Nutzungsrecht, das Gebäudeeigentum oder das Recht zum Besitz lastet
  • , so fordert das Grundbuchamt den Inhaber des Rechts auf, den räumlichen Umfang seines Rechts
  • einem oder mehreren nicht grundbuchmäßig bestimmten Grundstücken oder an Teilen hiervon
  • die in Absatz 1 genannten Nachweise nicht vorgelegt werden können und der Berechtigte dies gegen