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ArbG Köln - 1 Ca 14243/03

Arbeitsgericht Köln vom 18.11.2004
Inhalt
  • rechtfertigen. Ein Recht ist nur dann verwirkt, wenn der Berechtigte mit der Geltendmachung seines Rechts
  • deshalb mehr dafür, dass nur Rechte aus dem fingierten Arbeitsverhältnis, aber nicht das Recht selbst
  • sein Recht, sich hierauf zu berufen, nicht verwirkt. 161. Der Kläger ist der Rechtsvorgängerin der
  • Recht, sich auf ein seit dem 2. November 1984 mit der Beklagten und ihrer Rechtsvorgängerin bestehendes
  • von Werkverträgen mit der Wartung und Instandsetzung von Anlagen beauftragt worden. In wieder

§ 79 AO 1977

Handlungsfähigkeit
Inhalt
  • ;rgerlichem Recht in der Geschäftsfähigkeit beschränkt sind, soweit sie für den
  • ürgerlichem Recht geschäftsfähig sind, 2.natürliche Personen, die nach bü
  • Gegenstand des Verfahrens durch Vorschriften des bürgerlichen Rechts als geschäftsfähig
  • oder durch Vorschriften des öffentlichen Rechts als handlungsfähig anerkannt sind, 3
  • Verfahrenshandlungen fähig, als er nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechts ohne

§ 12 VwVfG

Handlungsfähigkeit
Inhalt
  • ;rgerlichem Recht in der Geschäftsfähigkeit beschränkt sind, soweit sie für den
  • ürgerlichem Recht geschäftsfähig sind, 2.natürliche Personen, die nach bü
  • Gegenstand des Verfahrens durch Vorschriften des bürgerlichen Rechts als geschäftsfähig
  • oder durch Vorschriften des öffentlichen Rechts als handlungsfähig anerkannt sind, 3
  • Verfahrenshandlungen fähig, als er nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechts ohne Einwilligung des

EuGH - C-466/98

Europäischer Gerichtshof vom 05.11.2002
Inhalt
  • , dass im Wesentlichen gleiche Rechte und Pflichten ohne Bruch in ein neues Abkommen überführt worden
  • , wonach sich „[j]ede Vertragspartei ... das Recht [vorbehält], die Inanspruchnahme der im Anhang dieses
  • der Bermuda-Abkommen (im Folgenden: Abkommen Bermuda II), mit Wirkung vom 23. Juli 1977, dem Tag
  • sei. Das beanstandete Recht, das den Vereinigten Staaten von Amerika nach dem Abkommen Bermuda II
  • nach Inkrafttreten des EWG-Vertrags im Vereinigten Königreich, geschlossen worden, doch sei das Recht

BGH - VI ZR 202/13

Bundesgerichtshof vom 19.11.2013
Inhalt
  • gemachten Beschwerden nicht führen. Wie die Nichtzulassungsbeschwerde mit Recht beanstandet, hat die
  • vegetative Erschöpfung mit Schweißausbrüchen". Die Klägerin hatte bereits im Jahr 1989 einen
  • Gehör in entscheidungserheblicher Weise verletzt. 51. Das Berufungsgericht ist unter
  • . Sie hatte an einer Kreuzung angehalten und war wieder angefahren, um nach rechts abzubiegen. Dann
  • : "Halswirbelsäulenschleudertrauma (mittlere Schwere), Thoraxkompression durch Sicherheitsgurt, Prellung rechte Schulter, deutliche

LG Bonn - 6 T 101/05

Landgericht Bonn vom 26.04.2005
Inhalt
  • ückbelastungen des Vorerben im Grundbuch Normen: BGB § 2113, GBO §§ 22, 51 Sachgebiet: Recht
  • Grundstücks im Grundbuch eingetragen. In der zweiten Abteilung des Grundbuches ist vermerkt: "Vorerbin ist T
  • (allgemein - und (Rechts-) Wissenschaften Leitsätze: 1. Eine Verfügung des Vorerben i.S.v. § 2113 BGB ist
  • Erbschaft, aber anders als der in erster Linie berufene Nacherbe noch keine Rechte und Pflichten in Bezug
  • , in diesem Fall jedoch nicht vor dem 14. Dezember 1994, andernfalls mit dem Tod der Vorerbin." 7Mit

§ 244 InsO

Erforderliche Mehrheiten
Inhalt
  • deren Rechte bis zum Eintritt des Eröffnungsgrunds ein einheitliches Recht gebildet haben
  • abstimmenden Gläubiger beträgt.(2) Gläubiger, denen ein Recht gemeinschaftlich zusteht oder
  • (1) Zur Annahme des Insolvenzplans durch die Gläubiger ist erforderlich, daß in jeder
  • , werden bei der Abstimmung als ein Gläubiger gerechnet. Entsprechendes gilt, wenn an einem Recht
  • gilt Absatz 1 Nummer 2 entsprechend mit der Maßgabe, dass an die Stelle der Summe der Ansprüche die Summe der Beteiligungen tritt.

§ 6 KARG

Inhalt
  • Grundstück oder dem Recht in unmittelbarem wirtschaftlichem Zusammenhang stehen. Im ü
  • oder ein Recht an einem Grundstück übergeht, die Verbindlichkeiten zu tragen, die mit dem
  • werden, abgesehen von der Änderung in der Person des Schuldners, die Rechte des Gläubigers
  • , insbesondere seine Ansprüche gegen einen Bürgen, sowie seine Rechte aus einem Pfandrecht
  • über. In ihrem Verhältnis untereinander hat diejenige Vereinigung, auf die ein Grundstück

§ 111 BHO

Prüfung durch den Bundesrechnungshof
Inhalt
  • ;ffentlichen Rechts kann das zuständige Bundesministerium im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der
  • finanzielles Interesse des Bundes besteht. Die nach bisherigem Recht zugelassenen Ausnahmen bleiben unberührt.
  • bundesunmittelbaren juristischen Personen des öffentlichen Rechts. Die §§ 89 bis 100, 102 und 103
  • (1) Der Bundesrechnungshof prüft die Haushalts- und Wirtschaftsführung der

Domainrecht: .eu-Domains nicht für Unternehmen ausserhalb der EU

Rechtsanwalt Jens Ferner vom 19.07.2012
Inhalt
  • Unternehmen in Europa erwarb ein Recht an der Marke. Allerdings war es alleine das Recht, eine mit der Marke
  • Rechte” berechtigt waren. Die Umgehung Wie Eingangs erwähnt denke ich, ist der genaue Sachverhalt zu
  • Die zweite Kammer des EUGH (C?376/11) hat sich in einer heute verkündeten Entscheidung mit dem
  • Recht beschäftigt, eine .eu-Domain zu erhalten. Meines Erachtens verfehlt wäre es, diese Entscheidung
  • des Grundsatzes der Vergabe nur an Personen mit Sitz in der EU – seien sie nun juristische oder

§ 1 OEG

Anspruch auf Versorgung
Inhalt
  • rechtmäßig im Bundesgebiet aufhalten;2.ausschließlich einkommensunabhängige
  • Leistungen erhalten Ausländer, die sich ununterbrochen rechtmäßig noch nicht drei Jahre im
  • Bundesgebiet aufhalten.Ein rechtmäßiger Aufenthalt im Sinne dieses Gesetzes ist auch
  • ält er für jedes begonnene Jahr seines ununterbrochen rechtmäßigen Aufenthalts im
  • ist mit den Maßgaben anzuwenden, daß an die Stelle der in Absatz 1 Satz 3 genannten Zahl

OLG Frankfurt - 24 U 15/96

Oberlandesgericht Frankfurt am Main vom 02.07.2004
Inhalt
  • steht aber mit den einschlägigen Normen des öffentlichen Rechts im Einklang; die ihm erteilte
  • in gleicher Höhe leisten. Der Kläger ist mit mehr als 20.000,00 € beschwert. Gründe 1. 1Der Kläger
  • unbeschränkten Recht, mit dem Grundstück nach Belieben zu verfahren (§ 903 Alt. 1 BGB) und einem denkbar
  • Grundstück des Klägers ist mit einem eingeschossigen Wohnhaus mit geneigtem Dach bebaut. Die Terrasse
  • ) beantragte im Jahre 1992 die Erteilung einer Baugenehmigung mit dem Ziel einer Aufstockung seines Wohnhauses

§ 19 VVG 2008

Anzeigepflicht
Inhalt
  • ässig verletzt hat. In diesem Fall hat der Versicherer das Recht, den Vertrag unter Einhaltung
  • hat den Versicherungsnehmer in der Mitteilung auf dieses Recht hinzuweisen.
  • Mitteilung in Textform auf die Folgen einer Anzeigepflichtverletzung hingewiesen hat. Die Rechte sind
  • Versicherungsnehmers, aber vor Vertragsannahme Fragen im Sinn des Satzes 1, ist der Versicherungsnehmer auch insoweit
  • Anzeige kannte.(6) Erhöht sich im Fall des Absatzes 4 Satz 2 durch eine Vertragsänderung die Pr

„Bundes­weites Krisen­netz­werk Rechts­rat“ mit kosten­freier Erst­beratung

Rechtsanwalt Joachim Sokolowski vom 27.03.2020
Inhalt
  • bis hin zu Datenschutz- und IT-Rechtsproble-men im Home Office. [...]
  • Erste Rechts-Hilfe leisten. Zunächst bis zum 22. April ist unter der Rufnummer 069 2043 694 694
  • Hilfestellungen reichen von AGB-Recht und Ar-beitsrecht über Bankrecht und Streitigkeiten unter Kaufleuten
  • Strafverteidiger: In Süd­deutschland hat sich ein Team von über 30 Anwältinnen und Anwälten
  • verschiedenster Kanzleien zu einer großen Freiwilligenaktion zusammengetan. Mit einer Telefonhotline