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§ 32 PflSchG 2012
Inverkehrbringen von mit Pflanzenschutzmitteln behandeltem Saatgut, Pflanzgut oder Kultursubstrat
- Inhalt
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- Gesundheit von Mensch und Tier oder zum Schutz vor erheblichen Gefahren insbesondere für den
§ 4 RindSalmV
- Inhalt
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- Tierärzten und von Personen im amtlichen Auftrag betreten werden; nach Verlassen der Räume
§ 76 ViehSeuchG
- Inhalt
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- krankes oder verdächtiges Tier nicht von Orten, an denen die Gefahr der Ansteckung fremder Tiere
§ 17b ViehSeuchG
- Inhalt
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- Tierseuchen 1.die Voraussetzungen zu bestimmen, unter denen ein Tier oder ein Tierbestand als frei von
§ 30 TierSchNutztV
Besondere Anforderungen an das Halten von Jungsauen und Sauen
- Inhalt
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- ;gliche Aufnahme von mindestens 200 Gramm Rohfaser je Tier gewährleistet ist.(7) Trächtige
§ 34 TierSchNutztV
Besondere Anforderungen an Haltungseinrichtungen für Zuchtkaninchen
- Inhalt
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- .für jedes Tier eine uneingeschränkt nutzbare Bodenfläche nach folgender Tabelle zur
§ 15 TierZG 2006
Abgabe von Eizellen und Embryonen
- Inhalt
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- Embryonen dürfen nur von Tierärzten und Fachagrarwirten für Besamungswesen und nur im
Anlage 5 SchHaltHygV
(zu § 4 Absatz 2)Zusätzliche Anforderungen an Freilandhaltungen mit Betriebsgrößen nach § 4 Absatz 2
- Inhalt
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- Tier mindestens drei Wochen lang abgesondert gehalten wurde. Tiere dürfen nur verbracht werden
Anlage 1 SchwZLpV
(zu § 1 Abs. 1)
Grundsätze für die Durchführung von Leistungsprüfungen
und die Beurteilung der äußeren Erscheinung
- Inhalt
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- am Tier selbst, an seinen Geschwistern oder an seinen Nachkommen als Stationsprüfung in Prü
§ 4 VSchwKrSchV
Schutzmaßregeln vor amtlicher Feststellung
- Inhalt
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- betrauten Personen und von Tierärzten betreten werden. Diese Personen müssen die
§ 4 BtMVV 1998
Verschreiben durch einen Tierarzt
- Inhalt
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- (1) Für ein Tier darf der Tierarzt innerhalb von 30 Tagen verschreiben: a)eines der folgenden
Wenn nur noch die Verschrottung bleibt
Rechtsanwalt Osama Momen (LL.M.) vom 13.10.2014
- Inhalt
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- , sowie Mensch und Tier gefährden, in zugelassenen Anlagen verwertet, gelagert oder behandelt werden
Schmerzhafter Abschied vom eigenen Hund kann Arbeitsunfall sein
Rechtsanwalt Thorsten Blaufelder vom 26.06.2013
- Inhalt
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- Arbeit. Als er von weitem seine Frau und den gemeinsamen Schäferhund erblickte, pfiff er nach dem Tier
OLG Koblenz - 12 U 948/02
Oberlandesgericht Koblenz vom 22.09.2003
- Inhalt
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- am 22.09.2003 4 O 165/01 Matysik, Amtsinspektor, LG Trier als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle
- verkündete Urteil des Einzelrichters der 4. Zivilkammer des Landgerichts Trier wird zurückgewiesen. Auf
VG Aachen - 6 L 373/08
Verwaltungsgericht Aachen vom 05.09.2008
- Inhalt
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- . 1516Der Antragsteller hat sowohl der Verpflichtung aus § 2 Nr. 1 TierSchG, wonach, wer ein Tier hält
- , betreut oder zu betreuen hat, das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen
- der Haut zeigte, die als "Sommerekzem" bezeichnet werden und bei dem befallenen Tier einen extremen
- TierSchG, der es verbietet einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zuzufügen
- Anhaltspunkte dafür ergaben, dass das Tier an einer Erkrankung der inneren Organe gelitten haben könnte, wurden