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§ 8 PodG

Inhalt
  • die zuständige Behörde des Landes entgegen, in dem die Dienstleistung erbracht werden soll
  • oder erbracht worden ist. Sie fordert die Informationen nach § 7b Satz 1 an. Die Informationen
  • ;rde des Landes, in dem die Dienstleistung erbracht wird oder erbracht worden ist. Die

§ 15 SGB 6

Leistungen zur medizinischen Rehabilitation
Inhalt
  • ßlich der Versorgung mit Zahnersatz wird nur erbracht, wenn sie unmittelbar und gezielt zur
  • Unterkunft und Verpflegung in Einrichtungen erbracht, die unter ständiger ärztlicher
  • erbracht werden. Sie können für einen längeren Zeitraum erbracht werden, wenn dies erforderlich ist, um das Rehabilitationsziel zu erreichen.

§ 1 AdG

Inhalt
  • bisher geltenden Vorschriften maßgebend.(5) Ist in dem Annahmevertrag das Erbrecht des Kindes dem
  • diesem Fall hat auch der Annehmende kein Erbrecht.(6) § 1761 Abs. 1 des Bürgerlichen

§ 26 AltPflG

Inhalt
  • ;ndige Behörde des Landes entgegen, in dem die Dienstleistung erbracht werden soll oder erbracht
  • ;ndige Behörde des Landes, in dem die Dienstleistung erbracht wird oder erbracht worden ist. Die

§ 4 GOZ 1987

Gebühren
Inhalt
  • ;ndige zahnärztliche Leistungen berechnen, die er selbst erbracht hat oder die unter seiner Aufsicht
  • nach fachlicher Weisung erbracht wurden (eigene Leistungen). Für eine Leistung, die
  • , die nach dieser Verordnung selbst nicht liquidationsberechtigt sind, erbracht, so sind die hierdurch
  • .(5) Sollen Leistungen durch Dritte erbracht werden, die diese dem Zahlungspflichtigen unmittelbar

§ 470 BGB

Verkauf an gesetzlichen Erben
Inhalt
  • ein künftiges Erbrecht an einen gesetzlichen Erben erfolgt.

§ 43a SGB 5

Nichtärztliche sozialpädiatrische Leistungen
Inhalt
  • ärztlicher Verantwortung erbracht werden und erforderlich sind, um eine Krankheit zum frü
  • ädiatrische Leistungen, die unter ärztlicher Verantwortung in der ambulanten psychiatrischen Behandlung erbracht werden.

§ 2 BudgetV

Beteiligte Leistungsträger
Inhalt
  • Pflegekassen und den Integrationsämtern erbracht, von den Krankenkassen auch Leistungen, die nicht
  • Leistungsträger beteiligt, wird es als trägerübergreifende Komplexleistung erbracht.

Exposéangaben im Internet stellen keine provisionsrelevante Maklerleistung dar

Rechtsanwalt Ralf Mydlak vom 20.04.2016
Inhalt
  • , muss eine provisionsrelevante Maklerleistung erbracht werden. Diese kann in dem Nachweis der
  • Leistung erbracht. Somit ist kein Anspruch auf Maklerprovision entstanden.Damit der Makler seinen Lohn
  • erhält, muss eine provisionsrelevante Maklerleistung erbracht werden. Diese kann in dem Nachweis der
  • fördernde Leistung erbracht. Somit ist kein Anspruch auf Maklerprovision entstanden. Denn damit ein Makler
  • seine Provision erhält, muss dieser zunächst eine provisionsrelevante Maklerleistung erbracht haben

§ 4 GOÄ 1982

Gebühren
Inhalt
  • ;rztliche Leistungen berechnen, die er selbst erbracht hat oder die unter seiner Aufsicht nach
  • fachlicher Weisung erbracht wurden (eigene Leistungen). Als eigene Leistungen gelten auch von ihm berechnete
  • ohne eigene Liquidationsberechtigung geleiteten Krankenhauslabors erbracht werden. Als eigene
  • Wahlarztvertrages dem Patienten benannten ständigen ärztlichen Vertreter persönlich erbracht werden
  • Aufsicht erbracht werden.(2a) Für eine Leistung, die Bestandteil oder eine besondere Ausfü

§ 28 SGB 7

Ärztliche und zahnärztliche Behandlung
Inhalt
  • erbracht. Sind Hilfeleistungen anderer Personen erforderlich, dürfen sie nur erbracht werden
  • besondere unfallmedizinische Behandlung angezeigt ist, wird diese erbracht. Die freie Arztwahl kann insoweit eingeschränkt werden.

§ 10 BerRehaG

Allgemeines
Inhalt
  • anzuwendenden rentenrechtlichen Vorschriften. Leistungen nach diesem Abschnitt werden auf Antrag erbracht; im
  • Einzelfall können sie auch von Amts wegen erbracht werden.

§ 37 SGB 2

Antragserfordernis
Inhalt
  • (1) Leistungen nach diesem Buch werden auf Antrag erbracht. Leistungen nach § 24 Absatz 1 und
  • beantragen.(2) Leistungen nach diesem Buch werden nicht für Zeiten vor der Antragstellung erbracht
  • andere Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts erbracht werden, auf den Beginn des aktuellen Bewilligungszeitraums nach § 41 Absatz 3 zurück.

2. Staatsexamen Juni 2010 NRW – Part 1

Dr. Christoph Ohrmann vom 14.06.2010
Inhalt
  • Kurzzusammenfassung: Z1: Urteil, Mietrecht, ordentliche und außerordentliche Kündigung, Erbrecht

Zuviel Geld? Normannisches Recht!

Rechtsanwalt Clemens Kochinke vom 25.04.2012
Inhalt
  • Was geschieht mit Überschüssen nach Sammelklagen? CK - Washington.   Aus dem Trust- und Erbrecht