Suche nach "it-recht"
Ergebnisse 37666
Seite 25 von 2512
Rechtsanwalt Dr. Andreas Wolff
WOLFF SCHULTZE KIEFERLE Fachanwälte für Arbeitsrecht
Arbeitsrecht
- Das sagt jusmeum
-
- Betriebsrat oder mit Gewerkschaften. Dr. Wolff ist Autor einer arbeitsrechtlichen Dissertation mit dem
- Rechtsanwalt Dr. Wolff ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und Gründer der Kanzlei WOLFF SCHULTZE
- KIEFERLE. Er ist seit 2001 als Anwalt zugelassen und berät Unternehmen, die öffentliche Hand sowie
- Vorstandsmitglieder, Geschäftsführer und Führungskräfte ausschließlich im Arbeitsrecht. Dies umfasst im
- Arbeitsverträgen sowie die Abwehr von Ansprüchen nach dem allgemeinen Gleichstellungsgesetz (AGG). Im
- Bietet
-
- Vorständen in eigenen Angelegenheiten (Bestellung/Abberufung, Haftungsfragen etc.), rechtliche
- Organisationen
-
- im Deutschen Anwaltsverein / Export-Club Bayern / Deutsch-Taiwanische Rechtsanwaltsvereinigung / Mitglied bei BrainGuide
- Suche
-
- Interessante Kontakte, Kooperationen mit Spezialkanzleien / Steuerberatern / Wirtschaftsprüfern
- Letze Fälle
-
- Beratung und Vertretung einer Bank in der arbeitsgerichtlichen Auseinandersetzung mit einem Betriebsratsmitglied.
- Beratung eines mittelständischen IT-Unternehmens bei der Beendigung des Dienstverhältnisses des CFO.
- im Hinblick auf gesellschaftsrechtliche und dienstvertragliche Wettbewerbsverbote.
- Beratung und Vertretung des Vorstandsvorsitzenden einer mittelständischen Unternehmensgruppe im
- Zusammenhang mit der streitigen Beendigung seines Dienstverhältnisses.
OLG Hamm - 15 W 162/02
Oberlandesgericht Hamm vom 02.07.2002
- Inhalt
-
- durch die angefochtene Verfügung in seinem subjektiven Recht negativ betroffen ist. Erforderlich ist
- Interessenkollision ungeeignet ist, Rechte der unbekannten Kommanditisten in der
- insoweit ein unmittelbarer, nachteiliger Eingriff in ein dem Beschwerdeführer zustehendes Recht
- . Dickescheid in RGRK, 12. Aufl., § 1913 Rdnr. 13). 17Von diesem Grundsatz ist im vorliegenden Fall
- nicht abzuweichen. Denn es fehlt an einem unmittelbaren Eingriff in ein subjektives Recht der
§ 87 BBergG
Behandlung der Rechte der Nebenberechtigten
- Inhalt
-
- , können aufrechterhalten werden, soweit dies mit dem Grundabtretungszweck vereinbar ist.(2
- berechtigen, wenn der Berechtigte im Besitz des Grundstücks ist, 3.Inhaber von persönlichen
- ;digung für das Eigentum an dem Grundstück, soweit sich ihr Recht auf dieses erstreckt. Das
- (1) Rechte an dem abzutretenden Grundstück sowie persönliche Rechte, die zum Besitz oder
- ) Soweit Rechte nicht aufrechterhalten werden, sind gesondert zu entschädigen 1.Erbbauberechtigte
Rechtsanwalt Alexander Holtz
HML HOLTZ
Gewerblicher Rechtsschutz
Recht der internationalen Organisationen
Arbeitsrecht
- Das sagen andere
-
- . im Rahmen von Patentnichtigkeitsverfahren) ist er mit den Kernproblemen und Strukturen des
- Erfahrung aus, das insbesondere im Rahmen der strategischen Beratung von großer Wichtigkeit ist. Als
- , interne Untersuchungen und Disziplinarverfahren), die Gewerkschaft (in Bezug auf Reformen zum Statut
- Regierungsstellen, der Politik, Strategieberatung, Öffentlichkeitsarbeit u.a.) sowie in Verfahren der
- Internen Beschwerde und Klageverfahren vor dem Gericht der Internationalen Arbeitsorganisation (ILOAT) in
- Das sagt jusmeum
-
- Unternehmen und Privatmandanten im Gewerblichen Rechtsschutz, im Arbeitsrecht und im Recht der
- International Labour Organisation in Genf (ILO-AT). Rechtsanwalt Holtz berät darüber hinaus auch
- und deren Rechte er gegenüber der jeweiligen Organisation vertritt. Dies umfasst die Abwehr von
- Rechtsanwalt Holtz ist seit 1990 als Anwalt zugelassen und Gründer der Kanzlei HML Holtz. Er berät
- internationalen Organisationen. Zu seinen Mandanten im Arbeitsrecht zählen insbesondere Mitarbeiter von
- Letze Fälle
-
- Beratung bei der strategischen Ausrichtung eines Patentportfolio sowie im Zusammenhang mit einer Patentverletzung im Halbleiterbereich (diverse Produktgruppen).
- Patentrechtliche/ strategische Beratung im Zuge einer Produkteinführung
- Beratung im Zusammenhang mit internen Untersuchungsverfahren bei Internationalen Organisationen
- Beratung im Zusammenhang mit der Statutenänderung internationaler Organisation als Mitglied von CERN
- Bewertung Patentportfolio im Zuge einer Firmenübernahme
§ 13 PostUmwG
Vermögenszuweisung
- Inhalt
-
- Einigung entsprechender Bescheid, der das Recht in grundbuchmäßiger Form bezeichnet. Dieser
- ;rde (Zuweisungsbescheid). Mit einem Zuweisungsbescheid kann auch ein Rechtsübergang nach §
- dingliche oder schuldrechtliche Rechte und Verbindlichkeiten unter Berücksichtigung
- läßt private Rechte Dritter und Ansprüche nach dem Vermögensgesetz oder aus
- (1) Soweit im Bundesanstalt Post-Gesetz, im Postsozialversicherungsorganisationsgesetz oder im
§ 5 GBBerG 1993
Erlöschen von Dienstbarkeiten und vergleichbaren Rechten
- Inhalt
-
- eingegangen ist, daß er auf dem Fortbestand seines Rechts bestehe; die Erklärung kann in
- ;tzen maßgebliche Zeitpunkt vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes, so gilt das Recht mit dem
- , so ist der Tag der Eintragung des Rechts maßgeblich. Liegt der nach den vorstehenden Sä
- eine Erklärung des Berechtigten gemäß Satz 1 bei dem Grundbuchamt eingegangen ist.(2) In
- ßgabe des Absatzes 1 als erloschen geltendes oder gemäß Absatz 2 erloschenes Recht
§ 53 BBauG
Bestandskarte und Bestandsverzeichnis
- Inhalt
-
- ihr Recht bei der Umlegungsstelle angemeldet haben.(4) In den in Absatz 1 Satz 3 Nr. 3 bezeichneten
- Grundbuch in Abteilung II eingetragenen Lasten und Beschränkungen. (2) Die Bestandskarte und die
- Eigentümer und die Inhaber sonstiger Rechte, soweit sie aus dem Grundbuch ersichtlich sind oder
- aus und bezeichnet die Eigentümer. In dem Bestandsverzeichnis sind für jedes Grundstü
- ;ck mindestens aufzuführen 1.die im Grundbuch eingetragenen Eigentümer, 2.die grundbuch
Das Testament im französischen Erbrecht
Rechtsanwalt Bernfried Rose vom 23.10.2019
- Inhalt
-
- ihrem Tod in Frankreich und keine Rechtswahl getroffen haben nach französischem Recht
- hingegen nicht.Anders als im deutschen Recht muss ein Erblasser nach französischem Recht stets
- FrankreichWer kann nach französischem Recht testieren?Französische Staatsbürger kö
- ösische Recht als ihr Heimatrecht wählen und nach diesen Vorgaben verfügen.Ebenso kö
- ;sische Recht?Das französische Erbrecht kennt drei unterschiedliche Testamente:Das
BSG entscheidet erneut über Sozialversicherungspflicht trotz Stimmbindungsvereinbarung
Rechtsanwalt Udo Schwerd vom 08.05.2020
- Inhalt
-
- of this feed on other websites breaches copyright. If this content is not in your news reader, it
- in der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) und nach dem Recht der Arbeitsförderung in einer
- Sozialversicherungspflicht der GmbH-Geschäftsführer seit der Änderung der Rechtsprechung im Jahre 2012 präzisiert. In den
- Gesellschafter an der Stimmbindungsvereinbarung regelmäßig zu einer Innengesellschaft bürgerlichen Rechts
- dreier Gesellschafter-Geschäftsführer einer Familien-GmbH, die sich bei Gründung der GmbH im Rahmen
Art 40 BGBEG
Unerlaubte Handlung
- Inhalt
-
- Haftungsereignisses ihren gewöhnlichen Aufenthalt in demselben Staat, so ist das Recht dieses Staates anzuwenden
- Ersatzpflichtige gehandelt hat. Der Verletzte kann verlangen, daß anstelle dieses Rechts das Recht des
- (1) Ansprüche aus unerlaubter Handlung unterliegen dem Recht des Staates, in dem der
- Staates angewandt wird, in dem der Erfolg eingetreten ist. Das Bestimmungsrecht kann nur im ersten
- beteiligt ist, an dem sich diese befindet.(3) Ansprüche, die dem Recht eines anderen Staates
Art 40 BGBEG
Unerlaubte Handlung
- Inhalt
-
- Haftungsereignisses ihren gewöhnlichen Aufenthalt in demselben Staat, so ist das Recht dieses Staates anzuwenden
- Ersatzpflichtige gehandelt hat. Der Verletzte kann verlangen, daß anstelle dieses Rechts das Recht des
- (1) Ansprüche aus unerlaubter Handlung unterliegen dem Recht des Staates, in dem der
- Staates angewandt wird, in dem der Erfolg eingetreten ist. Das Bestimmungsrecht kann nur im ersten
- beteiligt ist, an dem sich diese befindet.(3) Ansprüche, die dem Recht eines anderen Staates
§ 22 NotSanG
Dienstleistungserbringende Personen
- Inhalt
-
- im Niederlassungsmitgliedstaat rechtmäßig ausgeübt haben,dürfen als
- berechtigt sind und 1.die in einem Mitgliedstaat rechtmäßig niedergelassen sind oder,2.wenn der
- Personen haben beim Erbringen der Dienstleistung im Geltungsbereich dieses Gesetzes die gleichen Rechte
- wird im Einzelfall beurteilt. In die Beurteilung sind Dauer, Häufigkeit, regelmäßige
- übung des Berufs des Notfallsanitäters in einem anderen Vertragsstaat des Europä
Urheberrecht: Das Zitatrecht nach §51 UrhG
Rechtsanwalt Jens Ferner vom 19.10.2012
- Inhalt
-
- Ferner bearbeitet Fälle aus dem gesamten IT-Recht und hat als Autor im Lexikon IT-Recht 2012 u.a. den Abschnitt zum Thema “Urheberrecht” bearbeitet.
- , sofern er sein Recht auf Anonymität nach §13 UrhG gewählt hat, in diesem Wunsch zu respektieren ist. Als
- eine Quelle beim Kopieren angeben reicht nicht. Im Ergebnis gibt es letztlich zwei große Prüfpunkte
- , sich mit urheberrechtlich geschützten Werken konkret auseinander zu setzen: Sei es in Form einer
- Schranke wohl diejenige, die mit am häufigsten Missverstanden wird. Denn: Verbreitet ist bis heute der
§ 70 GNotKG
Gemeinschaften zur gesamten Hand
- Inhalt
-
- anzuwenden. Dies gilt auch für Rechte, die im Schiffsregister, im Schiffsbauregister und im
- Interessenvereinigungen nicht und auf Gesellschaften bürgerlichen Rechts nur für die Eintragung einer Änderung im Gesellschafterbestand anzuwenden.
- (1) Ist oder wird eine Gesamthandsgemeinschaft im Grundbuch eingetragen, sind bei der Berechnung
- Gesamthandsvermögen beteiligt.(2) Ist eine Gesamthandsgemeinschaft im Grundbuch eingetragen und wird
- oder sonstiges Recht steht einem Grundstück gleich; die Absätze 1 und 2 sind entsprechend
Abmahnung wegen Bilderklau: Einbettung in aktive Seite nicht erforderlich – Abruf per URL reicht aus
Rechtsanwalt Stefan Loebisch vom 09.08.2012
- Inhalt
-
- jahrelang gleich aussieht, ist langweilig – und rutscht in den Suchmaschinen schnell nach hinten. So
- über die Jahre hinweg verändert hat, erst recht, wer wegen eines urheberrechtlichen Verstoßes schon
- Seitennavigation erreichbar sein muss. Vielmehr reicht es hiernach aus, dass der Content nur über dessen URL und
- Webseiten sollten nicht mit Bildern und anderem durch Urheberrecht geschützten Content aufgehübscht
- hat sich mittlerweile – größtenteils – durchgesetzt. Das WWW ist kein kostenfreier