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Rechtsanwalt Dr. Andreas Wolff

Experte
WOLFF SCHULTZE KIEFERLE Fachanwälte für Arbeitsrecht
Arbeitsrecht
Das sagt jusmeum
  • Betriebsrat oder mit Gewerkschaften. Dr. Wolff ist Autor einer arbeitsrechtlichen Dissertation mit dem
  • Rechtsanwalt Dr. Wolff ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und Gründer der Kanzlei WOLFF SCHULTZE
  • KIEFERLE. Er ist seit 2001 als Anwalt zugelassen und berät Unternehmen, die öffentliche Hand sowie
  • Vorstandsmitglieder, Geschäftsführer und Führungskräfte ausschließlich im Arbeitsrecht. Dies umfasst im
  • Arbeitsverträgen sowie die Abwehr von Ansprüchen nach dem allgemeinen Gleichstellungsgesetz (AGG). Im
Bietet
  • Vorständen in eigenen Angelegenheiten (Bestellung/Abberufung, Haftungsfragen etc.), rechtliche
Organisationen
  • im Deutschen Anwaltsverein / Export-Club Bayern / Deutsch-Taiwanische Rechtsanwaltsvereinigung / Mitglied bei BrainGuide
Suche
  • Interessante Kontakte, Kooperationen mit Spezialkanzleien / Steuerberatern / Wirtschaftsprüfern
Letze Fälle
  • Beratung und Vertretung einer Bank in der arbeitsgerichtlichen Auseinandersetzung mit einem Betriebsratsmitglied.
  • Beratung eines mittelständischen IT-Unternehmens bei der Beendigung des Dienstverhältnisses des CFO.
  • im Hinblick auf gesellschaftsrechtliche und dienstvertragliche Wettbewerbsverbote.
  • Beratung und Vertretung des Vorstandsvorsitzenden einer mittelständischen Unternehmensgruppe im
  • Zusammenhang mit der streitigen Beendigung seines Dienstverhältnisses.

OLG Hamm - 15 W 162/02

Oberlandesgericht Hamm vom 02.07.2002
Inhalt
  • durch die angefochtene Verfügung in seinem subjektiven Recht negativ betroffen ist. Erforderlich ist
  • Interessenkollision ungeeignet ist, Rechte der unbekannten Kommanditisten in der
  • insoweit ein unmittelbarer, nachteiliger Eingriff in ein dem Beschwerdeführer zustehendes Recht
  • . Dickescheid in RGRK, 12. Aufl., § 1913 Rdnr. 13). 17Von diesem Grundsatz ist im vorliegenden Fall
  • nicht abzuweichen. Denn es fehlt an einem unmittelbaren Eingriff in ein subjektives Recht der

§ 87 BBergG

Behandlung der Rechte der Nebenberechtigten
Inhalt
  • , können aufrechterhalten werden, soweit dies mit dem Grundabtretungszweck vereinbar ist.(2
  • berechtigen, wenn der Berechtigte im Besitz des Grundstücks ist, 3.Inhaber von persönlichen
  • ;digung für das Eigentum an dem Grundstück, soweit sich ihr Recht auf dieses erstreckt. Das
  • (1) Rechte an dem abzutretenden Grundstück sowie persönliche Rechte, die zum Besitz oder
  • ) Soweit Rechte nicht aufrechterhalten werden, sind gesondert zu entschädigen 1.Erbbauberechtigte

Rechtsanwalt Alexander Holtz

Experte
HML HOLTZ
Gewerblicher Rechtsschutz Recht der internationalen Organisationen Arbeitsrecht
Das sagen andere
  • . im Rahmen von Patentnichtigkeitsverfahren) ist er mit den Kernproblemen und Strukturen des
  • Erfahrung aus, das insbesondere im Rahmen der strategischen Beratung von großer Wichtigkeit ist. Als
  • , interne Untersuchungen und Disziplinarverfahren), die Gewerkschaft (in Bezug auf Reformen zum Statut
  • Regierungsstellen, der Politik, Strategieberatung, Öffentlichkeitsarbeit u.a.) sowie in Verfahren der
  • Internen Beschwerde und Klageverfahren vor dem Gericht der Internationalen Arbeitsorganisation (ILOAT) in
Das sagt jusmeum
  • Unternehmen und Privatmandanten im Gewerblichen Rechtsschutz, im Arbeitsrecht und im Recht der
  • International Labour Organisation in Genf (ILO-AT). Rechtsanwalt Holtz berät darüber hinaus auch
  • und deren Rechte er gegenüber der jeweiligen Organisation vertritt. Dies umfasst die Abwehr von
  • Rechtsanwalt Holtz ist seit 1990 als Anwalt zugelassen und Gründer der Kanzlei HML Holtz. Er berät
  • internationalen Organisationen. Zu seinen Mandanten im Arbeitsrecht zählen insbesondere Mitarbeiter von
Letze Fälle
  • Beratung bei der strategischen Ausrichtung eines Patentportfolio sowie im Zusammenhang mit einer Patentverletzung im Halbleiterbereich (diverse Produktgruppen).
  • Patentrechtliche/ strategische Beratung im Zuge einer Produkteinführung
  • Beratung im Zusammenhang mit internen Untersuchungsverfahren bei Internationalen Organisationen
  • Beratung im Zusammenhang mit der Statutenänderung internationaler Organisation als Mitglied von CERN
  • Bewertung Patentportfolio im Zuge einer Firmenübernahme

§ 13 PostUmwG

Vermögenszuweisung
Inhalt
  • Einigung entsprechender Bescheid, der das Recht in grundbuchmäßiger Form bezeichnet. Dieser
  • ;rde (Zuweisungsbescheid). Mit einem Zuweisungsbescheid kann auch ein Rechtsübergang nach §
  • dingliche oder schuldrechtliche Rechte und Verbindlichkeiten unter Berücksichtigung
  • läßt private Rechte Dritter und Ansprüche nach dem Vermögensgesetz oder aus
  • (1) Soweit im Bundesanstalt Post-Gesetz, im Postsozialversicherungsorganisationsgesetz oder im

§ 5 GBBerG 1993

Erlöschen von Dienstbarkeiten und vergleichbaren Rechten
Inhalt
  • eingegangen ist, daß er auf dem Fortbestand seines Rechts bestehe; die Erklärung kann in
  • ;tzen maßgebliche Zeitpunkt vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes, so gilt das Recht mit dem
  • , so ist der Tag der Eintragung des Rechts maßgeblich. Liegt der nach den vorstehenden Sä
  • eine Erklärung des Berechtigten gemäß Satz 1 bei dem Grundbuchamt eingegangen ist.(2) In
  • ßgabe des Absatzes 1 als erloschen geltendes oder gemäß Absatz 2 erloschenes Recht

§ 53 BBauG

Bestandskarte und Bestandsverzeichnis
Inhalt
  • ihr Recht bei der Umlegungsstelle angemeldet haben.(4) In den in Absatz 1 Satz 3 Nr. 3 bezeichneten
  • Grundbuch in Abteilung II eingetragenen Lasten und Beschränkungen. (2) Die Bestandskarte und die
  • Eigentümer und die Inhaber sonstiger Rechte, soweit sie aus dem Grundbuch ersichtlich sind oder
  • aus und bezeichnet die Eigentümer. In dem Bestandsverzeichnis sind für jedes Grundstü
  • ;ck mindestens aufzuführen 1.die im Grundbuch eingetragenen Eigentümer, 2.die grundbuch

Das Testament im französischen Erbrecht

Rechtsanwalt Bernfried Rose vom 23.10.2019
Inhalt
  • ihrem Tod in Frankreich und keine Rechtswahl getroffen haben nach französischem Recht
  • hingegen nicht.Anders als im deutschen Recht muss ein Erblasser nach französischem Recht stets
  • FrankreichWer kann nach französischem Recht testieren?Französische Staatsbürger kö
  • ösische Recht als ihr Heimatrecht wählen und nach diesen Vorgaben verfügen.Ebenso kö
  • ;sische Recht?Das französische Erbrecht kennt drei unterschiedliche Testamente:Das

BSG entscheidet erneut über Sozialversicherungspflicht trotz Stimmbindungsvereinbarung

Rechtsanwalt Udo Schwerd vom 08.05.2020
Inhalt
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  • in der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) und nach dem Recht der Arbeitsförderung in einer
  • Sozialversicherungspflicht der GmbH-Geschäftsführer seit der Änderung der Rechtsprechung im Jahre 2012 präzisiert. In den
  • Gesellschafter an der Stimmbindungsvereinbarung regelmäßig zu einer Innengesellschaft bürgerlichen Rechts
  • dreier Gesellschafter-Geschäftsführer einer Familien-GmbH, die sich bei Gründung der GmbH im Rahmen

Art 40 BGBEG

Unerlaubte Handlung
Inhalt
  • Haftungsereignisses ihren gewöhnlichen Aufenthalt in demselben Staat, so ist das Recht dieses Staates anzuwenden
  • Ersatzpflichtige gehandelt hat. Der Verletzte kann verlangen, daß anstelle dieses Rechts das Recht des
  • (1) Ansprüche aus unerlaubter Handlung unterliegen dem Recht des Staates, in dem der
  • Staates angewandt wird, in dem der Erfolg eingetreten ist. Das Bestimmungsrecht kann nur im ersten
  • beteiligt ist, an dem sich diese befindet.(3) Ansprüche, die dem Recht eines anderen Staates

Art 40 BGBEG

Unerlaubte Handlung
Inhalt
  • Haftungsereignisses ihren gewöhnlichen Aufenthalt in demselben Staat, so ist das Recht dieses Staates anzuwenden
  • Ersatzpflichtige gehandelt hat. Der Verletzte kann verlangen, daß anstelle dieses Rechts das Recht des
  • (1) Ansprüche aus unerlaubter Handlung unterliegen dem Recht des Staates, in dem der
  • Staates angewandt wird, in dem der Erfolg eingetreten ist. Das Bestimmungsrecht kann nur im ersten
  • beteiligt ist, an dem sich diese befindet.(3) Ansprüche, die dem Recht eines anderen Staates

§ 22 NotSanG

Dienstleistungserbringende Personen
Inhalt
  • im Niederlassungsmitgliedstaat rechtmäßig ausgeübt haben,dürfen als
  • berechtigt sind und 1.die in einem Mitgliedstaat rechtmäßig niedergelassen sind oder,2.wenn der
  • Personen haben beim Erbringen der Dienstleistung im Geltungsbereich dieses Gesetzes die gleichen Rechte
  • wird im Einzelfall beurteilt. In die Beurteilung sind Dauer, Häufigkeit, regelmäßige
  • übung des Berufs des Notfallsanitäters in einem anderen Vertragsstaat des Europä

Urheberrecht: Das Zitatrecht nach §51 UrhG

Rechtsanwalt Jens Ferner vom 19.10.2012
Inhalt
  • Ferner bearbeitet Fälle aus dem gesamten IT-Recht und hat als Autor im Lexikon IT-Recht 2012 u.a. den Abschnitt zum Thema “Urheberrecht” bearbeitet.
  • , sofern er sein Recht auf Anonymität nach §13 UrhG gewählt hat, in diesem Wunsch zu respektieren ist. Als
  • eine Quelle beim Kopieren angeben reicht nicht. Im Ergebnis gibt es letztlich zwei große Prüfpunkte
  • , sich mit urheberrechtlich geschützten Werken konkret auseinander zu setzen: Sei es in Form einer
  • Schranke wohl diejenige, die mit am häufigsten Missverstanden wird. Denn: Verbreitet ist bis heute der

§ 70 GNotKG

Gemeinschaften zur gesamten Hand
Inhalt
  • anzuwenden. Dies gilt auch für Rechte, die im Schiffsregister, im Schiffsbauregister und im
  • Interessenvereinigungen nicht und auf Gesellschaften bürgerlichen Rechts nur für die Eintragung einer Änderung im Gesellschafterbestand anzuwenden.
  • (1) Ist oder wird eine Gesamthandsgemeinschaft im Grundbuch eingetragen, sind bei der Berechnung
  • Gesamthandsvermögen beteiligt.(2) Ist eine Gesamthandsgemeinschaft im Grundbuch eingetragen und wird
  • oder sonstiges Recht steht einem Grundstück gleich; die Absätze 1 und 2 sind entsprechend

Abmahnung wegen Bilderklau: Einbettung in aktive Seite nicht erforderlich – Abruf per URL reicht aus

Rechtsanwalt Stefan Loebisch vom 09.08.2012
Inhalt
  • jahrelang gleich aussieht, ist langweilig – und rutscht in den Suchmaschinen schnell nach hinten. So
  • über die Jahre hinweg verändert hat, erst recht, wer wegen eines urheberrechtlichen Verstoßes schon
  • Seitennavigation erreichbar sein muss. Vielmehr reicht es hiernach aus, dass der Content nur über dessen URL und
  • Webseiten sollten nicht mit Bildern und anderem durch Urheberrecht geschützten Content aufgehübscht
  • hat sich mittlerweile – größtenteils – durchgesetzt. Das WWW ist kein kostenfreier