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Rechtsanwältin Kathrin Berger

DR.PALZER BERGER - Rechtsanwältinnen in Bürogemeinschaft
Qualifikation
  • Fachanwältin für IT-Recht
Firma
  • DR.PALZER BERGER - Rechtsanwältinnen in Bürogemeinschaft Rechtsanwältin Rechtsberatung Inhaber Rechtsanwalt Selbstständig

§ 30 GeschmMG 2004

Dingliche Rechte, Zwangsvollstreckung, Insolvenzverfahren
Inhalt
  • (1) Das Recht an einem eingetragenen Design kann 1.Gegenstand eines dinglichen Rechts sein
  • ) Die in Absatz 1 Nummer 1 genannten Rechte oder die in Absatz 1 Nummer 2 genannten Maßnahmen
  • , wenn sie dem Deutschen Patent- und Markenamt nachgewiesen werden.(3) Wird das Recht an einem
  • werden auf Antrag eines Gläubigers oder eines anderen Berechtigten in das Register eingetragen
  • oder auf Ersuchen des Insolvenzgerichts in das Register eingetragen. Für den Fall der

Art 43 BGBEG

Rechte an einer Sache
Inhalt
  • Rechte nicht im Widerspruch zu der Rechtsordnung dieses Staates ausgeübt werden.(3) Ist ein Recht
  • (1) Rechte an einer Sache unterliegen dem Recht des Staates, in dem sich die Sache befindet.(2
  • ) Gelangt eine Sache, an der Rechte begründet sind, in einen anderen Staat, so können diese
  • einen solchen Erwerb im Inland Vorgänge in einem anderen Staat wie inländische zu berücksichtigen.
  • an einer Sache, die in das Inland gelangt, nicht schon vorher erworben worden, so sind für

Art 3 StGrenzVtrAUT1989G

Inhalt
  • ;ber zu treffen, in welcher Weise Rechte, deren Inhalt sich nach österreichischem Recht bestimmt
  • Überleitung solcher Rechte an Grundstücken zu treffen, die in vergleichbare Einrichtungen des
  • deutschen Rechts übergeleitet werden können. (2) Die Regierung des Freistaates Bayern
  • , in das Grundbuch eingetragen und in der Zwangsvollstreckung behandelt werden, 2.Vorschriften zur

Art 25 GrÄndStVtr BW/BY 2

Inhalt
  • Ortsrecht in Kraft; das bisherige Recht tritt außer Kraft.(3) Für Rechte und Rechtsverh
  • (1) Mit Inkrafttreten dieses Staatsvertrages werden die aufgenommenen Gebietsteile in die an sie
  • aufgenommenen Gebietsteilen das Recht des aufnehmenden Landes und das jeweilige Bezirks-, Kreis- und
  • ;ndige Regierungspräsidium im Benehmen mit den beteiligten Gebietskörperschaften.
  • betreffenden Rechts- und Verwaltungsfragen durch Vereinbarung, die der Genehmigung der zustä

§ 152 BBergG

Aufrechterhaltene Rechte und Verträge zur Aufsuchung, Forschungshandlungen
Inhalt
  • ; § 14 ist insoweit nicht anzuwenden.(3) Ist ein Recht im Sinne des Absatzes 1 im Grundbuch
  • (1) Aufrechterhaltene Rechte und Verträge im Sinne des § 149 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, 2 und
  • ) Aufrechterhaltene Rechte im Sinne des § 149 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, die nur zu solchen
  • Erlaubnis hat der Antrag des aus dem erloschenen Recht oder Vertrag Berechtigten den Vorrang vor
  • wenn sie nach dem Inhalt der Rechte oder Verträge nach den beim Inkrafttreten dieses Gesetzes

§ 18 VermG

Grundstücksbelastungen
Inhalt
  • üheren Rechts auszugehen. Absatz 2 Satz 4 gilt entsprechend.(4) Rechte, die auf die Erbringung
  • nicht durchgeführt wurde, ist das Recht nicht zu berücksichtigen. Die Sätze 1 bis 5
  • Volkseigentum untergegangenen dinglichen Rechte vorbehaltlich des Absatzes 7 einen in dem Bescheid
  • Rechte werden bei der Ermittlung des Ablösebetrages nicht berücksichtigt. Im Übrigen k
  • ;ubiger des Rechts vom Staat erhalten hat, nicht in Abzug zu bringen. Dies gilt entsprechend, soweit

§ 5 WahlPrG

Inhalt
  • im Verhandlungstermin nicht erforderlich ist oder nicht zweckmäßig erscheint. Zur Prü
  • Beteiligten des § 6 Abs. 2 eine Woche vorher zu benachrichtigen; sie haben das Recht, Fragen
  • ;fung der Feststellung, dass bei der Vorbereitung oder Durchführung der Wahl Rechte einer
  • ß Rechts- und Amtshilfe zu leisten. Bei Vernehmung von Zeugen und Sachverständigen sind die
  • tritt in eine Vorprüfung ein, insbesondere darüber, ob der Einspruch form- und fristgerecht

§ 2 HalblSchG

Recht auf den Schutz
Inhalt
  • Auftraggeber zu, soweit durch Vertrag nichts anderes bestimmt ist.(3) Inhaber des Rechts auf den Schutz der
  • Topographie auf Grund eines ausschließlichen Rechts zur geschäftlichen Verwertung in der
  • (1) Das Recht auf den Schutz der Topographie steht demjenigen zu, der die Topographie geschaffen
  • hat. Haben mehrere gemeinsam eine Topographie geschaffen, steht ihnen das Recht gemeinschaftlich zu
  • .(2) Ist die Topographie im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses oder im Auftrag eines anderen

BGH - IX ZR 23/05

Bundesgerichtshof vom 22.12.2004
Inhalt
  • Pfändung einer Forderung oder eines Rechts nichtig ist, wenn Forderung oder Recht im Zeitpunkt der
  • Hand anvertraut worden. II. 6Das Berufungsurteil hält rechtlicher Nachprüfung stand. Mit Recht hat
  • Veräußerung hinderndes Recht. BGH, Urteil vom 21. September 2006 - IX ZR 23/05 - OLG Karlsruhe LG Karlsruhe
  • Forderung ein die Veräußerung hinderndes Recht. BGH, Urteil vom 21. September 2006 - IX ZR 23/05 - OLG
  • Treugeberin stehe am Vollstreckungsgegenstand ein die Veräußerung hinderndes Recht im Sinne des § 771

§ 134 LuftPersV

Ordnungswidrigkeiten
Inhalt
  • Absatz 4 Satz 1 oder § 65 Absatz 2 Satz 1 ein dort genanntes Recht ausübt,2.entgegen §
  • der Lizenz verbundenes Recht ausübt, ohne die dort genannte fortlaufende Flugerfahrung zu haben
  • zugehörigen Zeugnis verbundenen Rechte ausübt,b)MED.A.020 Buchstabe d als Flugbegleiter
  • ; 45a Satz 1, auch in Verbindung mit Satz 2, ein Luftsportgerät führt,3.ohne Berechtigung
  • Satz 1 oder FCL.810 Buchstabe a Absatz 1 Satz 1 ein dort genanntes Recht oder eine dort genannte

§ 20a ZHG

Inhalt
  • drei Jahre lang ununterbrochen in Italien tatsächlich und rechtmäßig sowie haupts
  • , rechtmäßig sowie hauptsächlich ausübt.Von der in Satz 1 Nr. 1 genannten
  • Bescheinigung mindestens drei Jahre lang ununterbrochen in Spanien tatsächlich, rechtmäßig
  • , rechtmäßig und hauptsächlich ausübt.(4) Bei Antragstellern, deren
  • äßig den zahnärztlichen Beruf ausgeübt hat.(2) In Italien, Spanien, Ö

Die Datenwoche im Datenschutz (KW52 2015)

Dr. Sebastian Kraska vom 27.12.2015
Inhalt
  • in Richtung eines Kommunikationsverbots). Sonntag, 20. Dezember 2015 Ready Or Not, Here It Comes
  • – doch das Recht entwickelt sich immer mehr in Richtung eines Kommunikationsverbots. Sollten wir das
  • : Die Unterpunkte haben es in sich >>> Datenschutz-Grundverordnung der EU wird zunächst einmal
  • Bundesdatenschutzgesetzes haben Personen das Recht auf Auskunft einer speichernden Stelle zu den dort gespeicherten
  • sich einfach in unseren Newsletter ein und wir informieren Sie über aktuelle Entwicklungen im Datenschutzrecht.

§ 26a GBMaßnG

Eintragungen im Zusammenhang mit der Einführung des Euro
Inhalt
  • Vermerks beantragt wird. Das gleiche gilt, wenn bei dem Recht oder Vermerk eine Eintragung mit
  • Ausnahme der Löschung vorzunehmen ist oder das Recht oder der Vermerk auf ein anderes
  • (1) Für die Eintragung der Umstellung im Grundbuch eingetragener Rechte und sonstiger
  • Inhabers des sonstigen Rechts oder Vermerks, dem die Zustimmung des anderen Teils beizufügen ist; der
  • Vermerke auf Euro, deren Geldbetrag in der Währung eines Staates bezeichnet ist, der an der

Nachbetrachtung: 3. IT-Rechtstag NRW in Köln am 09.09.2013

Rechtsanwalt Jan Gerth vom 12.09.2013
Inhalt
  • für die tägliche Praxis der im IT-Recht tätigen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte gewinnbringend
  • BGH Dirk Büch das Auditorium auf den Aktuellen Stand der Rechtsprechung des BGH zum IT-Recht. Der
  • BGH wusste er charmant zu kontern. Die Aktuelle Rechtsprechung des OLG Düsseldorf zum IT-Recht brachte
  • auf dem 3. IT-Rechtstag NRW.Zum Abschluss gab es dann beim mit Aktuelle Entwicklungen im
  • muss in Zukunft wohl von allen im Bereich des Rechts des Web 2.0 tätigen Rechtsanwälten beachtet