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Rechtsanwältin Kathrin Berger
DR.PALZER BERGER - Rechtsanwältinnen in Bürogemeinschaft
- Qualifikation
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- Fachanwältin für IT-Recht
- Firma
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- DR.PALZER BERGER - Rechtsanwältinnen in Bürogemeinschaft Rechtsanwältin Rechtsberatung Inhaber Rechtsanwalt Selbstständig
§ 30 GeschmMG 2004
Dingliche Rechte, Zwangsvollstreckung, Insolvenzverfahren
- Inhalt
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- (1) Das Recht an einem eingetragenen Design kann 1.Gegenstand eines dinglichen Rechts sein
- ) Die in Absatz 1 Nummer 1 genannten Rechte oder die in Absatz 1 Nummer 2 genannten Maßnahmen
- , wenn sie dem Deutschen Patent- und Markenamt nachgewiesen werden.(3) Wird das Recht an einem
- werden auf Antrag eines Gläubigers oder eines anderen Berechtigten in das Register eingetragen
- oder auf Ersuchen des Insolvenzgerichts in das Register eingetragen. Für den Fall der
Art 43 BGBEG
Rechte an einer Sache
- Inhalt
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- Rechte nicht im Widerspruch zu der Rechtsordnung dieses Staates ausgeübt werden.(3) Ist ein Recht
- (1) Rechte an einer Sache unterliegen dem Recht des Staates, in dem sich die Sache befindet.(2
- ) Gelangt eine Sache, an der Rechte begründet sind, in einen anderen Staat, so können diese
- einen solchen Erwerb im Inland Vorgänge in einem anderen Staat wie inländische zu berücksichtigen.
- an einer Sache, die in das Inland gelangt, nicht schon vorher erworben worden, so sind für
Art 3 StGrenzVtrAUT1989G
- Inhalt
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- ;ber zu treffen, in welcher Weise Rechte, deren Inhalt sich nach österreichischem Recht bestimmt
- Überleitung solcher Rechte an Grundstücken zu treffen, die in vergleichbare Einrichtungen des
- deutschen Rechts übergeleitet werden können. (2) Die Regierung des Freistaates Bayern
- , in das Grundbuch eingetragen und in der Zwangsvollstreckung behandelt werden, 2.Vorschriften zur
Art 25 GrÄndStVtr BW/BY 2
- Inhalt
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- Ortsrecht in Kraft; das bisherige Recht tritt außer Kraft.(3) Für Rechte und Rechtsverh
- (1) Mit Inkrafttreten dieses Staatsvertrages werden die aufgenommenen Gebietsteile in die an sie
- aufgenommenen Gebietsteilen das Recht des aufnehmenden Landes und das jeweilige Bezirks-, Kreis- und
- ;ndige Regierungspräsidium im Benehmen mit den beteiligten Gebietskörperschaften.
- betreffenden Rechts- und Verwaltungsfragen durch Vereinbarung, die der Genehmigung der zustä
§ 152 BBergG
Aufrechterhaltene Rechte und Verträge zur Aufsuchung,
Forschungshandlungen
- Inhalt
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- ; § 14 ist insoweit nicht anzuwenden.(3) Ist ein Recht im Sinne des Absatzes 1 im Grundbuch
- (1) Aufrechterhaltene Rechte und Verträge im Sinne des § 149 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, 2 und
- ) Aufrechterhaltene Rechte im Sinne des § 149 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, die nur zu solchen
- Erlaubnis hat der Antrag des aus dem erloschenen Recht oder Vertrag Berechtigten den Vorrang vor
- wenn sie nach dem Inhalt der Rechte oder Verträge nach den beim Inkrafttreten dieses Gesetzes
§ 18 VermG
Grundstücksbelastungen
- Inhalt
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- üheren Rechts auszugehen. Absatz 2 Satz 4 gilt entsprechend.(4) Rechte, die auf die Erbringung
- nicht durchgeführt wurde, ist das Recht nicht zu berücksichtigen. Die Sätze 1 bis 5
- Volkseigentum untergegangenen dinglichen Rechte vorbehaltlich des Absatzes 7 einen in dem Bescheid
- Rechte werden bei der Ermittlung des Ablösebetrages nicht berücksichtigt. Im Übrigen k
- ;ubiger des Rechts vom Staat erhalten hat, nicht in Abzug zu bringen. Dies gilt entsprechend, soweit
§ 5 WahlPrG
- Inhalt
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- im Verhandlungstermin nicht erforderlich ist oder nicht zweckmäßig erscheint. Zur Prü
- Beteiligten des § 6 Abs. 2 eine Woche vorher zu benachrichtigen; sie haben das Recht, Fragen
- ;fung der Feststellung, dass bei der Vorbereitung oder Durchführung der Wahl Rechte einer
- ß Rechts- und Amtshilfe zu leisten. Bei Vernehmung von Zeugen und Sachverständigen sind die
- tritt in eine Vorprüfung ein, insbesondere darüber, ob der Einspruch form- und fristgerecht
§ 2 HalblSchG
Recht auf den Schutz
- Inhalt
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- Auftraggeber zu, soweit durch Vertrag nichts anderes bestimmt ist.(3) Inhaber des Rechts auf den Schutz der
- Topographie auf Grund eines ausschließlichen Rechts zur geschäftlichen Verwertung in der
- (1) Das Recht auf den Schutz der Topographie steht demjenigen zu, der die Topographie geschaffen
- hat. Haben mehrere gemeinsam eine Topographie geschaffen, steht ihnen das Recht gemeinschaftlich zu
- .(2) Ist die Topographie im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses oder im Auftrag eines anderen
BGH - IX ZR 23/05
Bundesgerichtshof vom 22.12.2004
- Inhalt
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- Pfändung einer Forderung oder eines Rechts nichtig ist, wenn Forderung oder Recht im Zeitpunkt der
- Hand anvertraut worden. II. 6Das Berufungsurteil hält rechtlicher Nachprüfung stand. Mit Recht hat
- Veräußerung hinderndes Recht. BGH, Urteil vom 21. September 2006 - IX ZR 23/05 - OLG Karlsruhe LG Karlsruhe
- Forderung ein die Veräußerung hinderndes Recht. BGH, Urteil vom 21. September 2006 - IX ZR 23/05 - OLG
- Treugeberin stehe am Vollstreckungsgegenstand ein die Veräußerung hinderndes Recht im Sinne des § 771
§ 134 LuftPersV
Ordnungswidrigkeiten
- Inhalt
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- Absatz 4 Satz 1 oder § 65 Absatz 2 Satz 1 ein dort genanntes Recht ausübt,2.entgegen §
- der Lizenz verbundenes Recht ausübt, ohne die dort genannte fortlaufende Flugerfahrung zu haben
- zugehörigen Zeugnis verbundenen Rechte ausübt,b)MED.A.020 Buchstabe d als Flugbegleiter
- ; 45a Satz 1, auch in Verbindung mit Satz 2, ein Luftsportgerät führt,3.ohne Berechtigung
- Satz 1 oder FCL.810 Buchstabe a Absatz 1 Satz 1 ein dort genanntes Recht oder eine dort genannte
§ 20a ZHG
- Inhalt
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- drei Jahre lang ununterbrochen in Italien tatsächlich und rechtmäßig sowie haupts
- , rechtmäßig sowie hauptsächlich ausübt.Von der in Satz 1 Nr. 1 genannten
- Bescheinigung mindestens drei Jahre lang ununterbrochen in Spanien tatsächlich, rechtmäßig
- , rechtmäßig und hauptsächlich ausübt.(4) Bei Antragstellern, deren
- äßig den zahnärztlichen Beruf ausgeübt hat.(2) In Italien, Spanien, Ö
Die Datenwoche im Datenschutz (KW52 2015)
Dr. Sebastian Kraska vom 27.12.2015
- Inhalt
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- in Richtung eines Kommunikationsverbots). Sonntag, 20. Dezember 2015 Ready Or Not, Here It Comes
- – doch das Recht entwickelt sich immer mehr in Richtung eines Kommunikationsverbots. Sollten wir das
- : Die Unterpunkte haben es in sich >>> Datenschutz-Grundverordnung der EU wird zunächst einmal
- Bundesdatenschutzgesetzes haben Personen das Recht auf Auskunft einer speichernden Stelle zu den dort gespeicherten
- sich einfach in unseren Newsletter ein und wir informieren Sie über aktuelle Entwicklungen im Datenschutzrecht.
§ 26a GBMaßnG
Eintragungen im Zusammenhang mit der Einführung des Euro
- Inhalt
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- Vermerks beantragt wird. Das gleiche gilt, wenn bei dem Recht oder Vermerk eine Eintragung mit
- Ausnahme der Löschung vorzunehmen ist oder das Recht oder der Vermerk auf ein anderes
- (1) Für die Eintragung der Umstellung im Grundbuch eingetragener Rechte und sonstiger
- Inhabers des sonstigen Rechts oder Vermerks, dem die Zustimmung des anderen Teils beizufügen ist; der
- Vermerke auf Euro, deren Geldbetrag in der Währung eines Staates bezeichnet ist, der an der
Nachbetrachtung: 3. IT-Rechtstag NRW in Köln am 09.09.2013
Rechtsanwalt Jan Gerth vom 12.09.2013
- Inhalt
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- für die tägliche Praxis der im IT-Recht tätigen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte gewinnbringend
- BGH Dirk Büch das Auditorium auf den Aktuellen Stand der Rechtsprechung des BGH zum IT-Recht. Der
- BGH wusste er charmant zu kontern. Die Aktuelle Rechtsprechung des OLG Düsseldorf zum IT-Recht brachte
- auf dem 3. IT-Rechtstag NRW.Zum Abschluss gab es dann beim mit Aktuelle Entwicklungen im
- muss in Zukunft wohl von allen im Bereich des Rechts des Web 2.0 tätigen Rechtsanwälten beachtet