Prüfung von arbeitsrechtlichen Abmahnungen
Beratung von Arbeitnehmern im Zusammenhang mit arbeitsrechtlichen Abmahnungen durch den Arbeitgeber
Angebot
Mit einer Abmahnung kann ein Arbeitgeber Fehlverhalten eines Arbeitnehmers sanktionieren. Die Abmahnung dient dabei als Warnung. Bei fortgesetztem Fehlverhalten nach einer Abmahnung kann der Arbeitgeber eine verhaltensbedingte Kündigung aussprechen.
Über den Verlust des Arbeitsvertrags hinaus ergeben sich hieraus weitere Risiken für den Arbeitnehmer wie mögliche Schwierigkeiten im Bewerbungsprozess für einen neuen Arbeitsplatz. Zudem besteht auch das Risiko einer Sperrzeit für das Arbeitslosengeld.
Wenn sie eine Abmahnung erhalten haben, können sie diese anwaltlich überprüfen lassen. Der Anwalt kann sie dazu beraten, ob es sinnvoll ist, der Abmahnung zu widersprechen und eine Gegendarstellung zu formulieren. Wenn der Arbeitgeber sich weigert, die Abmahnung aus der Personalakte zu entfernen, so kann der Anspruch auf Entfernung aus der Personalakte mit gerichtlicher Hilfe durchgesetzt werden.
Über den Verlust des Arbeitsvertrags hinaus ergeben sich hieraus weitere Risiken für den Arbeitnehmer wie mögliche Schwierigkeiten im Bewerbungsprozess für einen neuen Arbeitsplatz. Zudem besteht auch das Risiko einer Sperrzeit für das Arbeitslosengeld.
Wenn sie eine Abmahnung erhalten haben, können sie diese anwaltlich überprüfen lassen. Der Anwalt kann sie dazu beraten, ob es sinnvoll ist, der Abmahnung zu widersprechen und eine Gegendarstellung zu formulieren. Wenn der Arbeitgeber sich weigert, die Abmahnung aus der Personalakte zu entfernen, so kann der Anspruch auf Entfernung aus der Personalakte mit gerichtlicher Hilfe durchgesetzt werden.
Ablauf der Beauftragung
1. Wählen sie die Beratungsanfrage beim Anwalt ihrer Wahl und wir leiten die Anfrage an den ausgewählten Anwalt weiter.
2. Der ausgewählte Anwalt wird ihre Anfrage prüfen. Anschließend wird er mit ihnen Kontakt aufnehmen und sie über das weitere Vorgehen sowie die zu erwartenden Kosten informieren.
3. In der Regel wird der Anwalt die für die Beratung erforderlichen Unterlagen bei ihnen anfordern und ihnen einen Beratungstermin anbieten.
4. Nach der Beratung wird der Anwalt (bei Beauftragung) die erforderlichen Schritte einleiten, die für ihre Rechtsvertretung erforderlich sind.
5. Bei Bedarf erhalten sie Gelegenheit zu Rückfragen und können ihre Vorstellungen von dem vorzubringenden Geschehensablauf und den Argumenten mit ihrem Anwalt besprechen und die erforderlichen Schritte auf ihre Bedürfnisse weiter anpassen lassen.
2. Der ausgewählte Anwalt wird ihre Anfrage prüfen. Anschließend wird er mit ihnen Kontakt aufnehmen und sie über das weitere Vorgehen sowie die zu erwartenden Kosten informieren.
3. In der Regel wird der Anwalt die für die Beratung erforderlichen Unterlagen bei ihnen anfordern und ihnen einen Beratungstermin anbieten.
4. Nach der Beratung wird der Anwalt (bei Beauftragung) die erforderlichen Schritte einleiten, die für ihre Rechtsvertretung erforderlich sind.
5. Bei Bedarf erhalten sie Gelegenheit zu Rückfragen und können ihre Vorstellungen von dem vorzubringenden Geschehensablauf und den Argumenten mit ihrem Anwalt besprechen und die erforderlichen Schritte auf ihre Bedürfnisse weiter anpassen lassen.
Dienstleister zu diesem Angebot
Rechtsanwalt Torsten Jannack
Torsten Jannack | Rechtsanwalt | Fachanwalt für Arbeitsrecht
44135
Dortmund
Rechtsanwalt Lorenz Mayr
MAYR Kanzlei für Arbeitsrecht
10965
Berlin
64291
Darmstadt
Rechtsanwalt Leander van Velzen
Rechtsanwalt seit 2001
34117
Kassel