Rechtsanwalt Frank Wiemann

Rechtsanwaltskanzlei Wiemann
14057, Berlin
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Arbeitsrecht Versicherungsrecht
Rechtsgebiete
Arbeitsrecht

Rechtsprodukt

Prüfung von arbeitsrechtlichen Abmahnungen

Beratung von Arbeitnehmern im Zusammenhang mit arbeitsrechtlichen Abmahnungen durch den Arbeitgeber

Angebot

Mit einer Abmahnung kann ein Arbeitgeber Fehlverhalten eines Arbeitnehmers sanktionieren. Die Abmahnung dient dabei als Warnung. Bei fortgesetztem Fehlverhalten nach einer Abmahnung kann der Arbeitgeber eine verhaltensbedingte Kündigung aussprechen.
Über den Verlust des Arbeitsvertrags hinaus ergeben sich hieraus weitere Risiken für den Arbeitnehmer wie mögliche Schwierigkeiten im Bewerbungsprozess für einen neuen Arbeitsplatz. Zudem besteht auch das Risiko einer Sperrzeit für das Arbeitslosengeld.
Wenn sie eine Abmahnung erhalten haben, können sie diese anwaltlich überprüfen lassen. Der Anwalt kann sie dazu beraten, ob es sinnvoll ist, der Abmahnung zu widersprechen und eine Gegendarstellung zu formulieren. Wenn der Arbeitgeber sich weigert, die Abmahnung aus der Personalakte zu entfernen, so kann der Anspruch auf Entfernung aus der Personalakte mit gerichtlicher Hilfe durchgesetzt werden.

Ablauf der Rechtsberatung

1. Wählen sie die Beratungsanfrage beim Anwalt ihrer Wahl und wir leiten die Anfrage an den ausgewählten Anwalt weiter.
2. Der ausgewählte Anwalt wird ihre Anfrage prüfen. Anschließend wird er mit ihnen Kontakt aufnehmen und sie über das weitere Vorgehen sowie die zu erwartenden Kosten informieren.
3. In der Regel wird der Anwalt die für die Beratung erforderlichen Unterlagen bei ihnen anfordern und ihnen einen Beratungstermin anbieten.
4. Nach der Beratung wird der Anwalt (bei Beauftragung) die erforderlichen Schritte einleiten, die für ihre Rechtsvertretung erforderlich sind.
5. Bei Bedarf erhalten sie Gelegenheit zu Rückfragen und können ihre Vorstellungen von dem vorzubringenden Geschehensablauf und den Argumenten mit ihrem Anwalt besprechen und die erforderlichen Schritte auf ihre Bedürfnisse weiter anpassen lassen.

  1. Sie stellen eine Beratungsanfrage
  2. Wir schalten die Frage nach Prüfung für den Anwalt frei.
    Falls Rückfagen entstehen melden wir uns bei Ihnen
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