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Markenüberwachung und Durchführung von Widerspruchsverfahren

Einrichtung eines Markenmonitorings und Abwehr rechtsverletzender Markenanmeldungen durch Erhebung von Markenwidersprüchen

Angebot

Wenn eine Marke anmeldet wird, die ihrer Marke zu nahe kommt, besteht die Möglichkeit innerhalb der Widerspruchsfrist von drei Monaten Widerspruch gegen die Markenanmeldung einzulegen und so die Eintragung der Marke zu verhindern. Auch nach Ablauf dieser Frist können sie ihren Markenschutz gegen eine rechtsverletzende Markenanmeldung eines Dritten noch durch eine (vergleichsweise aufwändigere) Klage vor den Zivilgerichten durchsetzen.
Im Hinblick auf die kurze Widerspruchsfrist ist die effektive Verfolgung im Wege von Widerspruchsverfahren nur möglich, wenn eine regelmäßige Überwachung der Markenanmeldungen in den verschiedenen Markenregistern gewährleistet ist.
Ein Rechtsanwalt oder ein Patentanwalt kann für sie die Überwachung ihrer Marken übernehmen, im Bedarfsfall kollidierenden Markenanmeldungen innerhalb der Widerspruchsfrist widersprechen und für sie die Kommunikation mit den Behörden übernehmen.
Wenn sie die regelmäßige Überwachung ihrer Marken sichergestellt haben möchten, sollten sie sich zeitnah von einem Patentanwalt oder einem Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Markenrecht oder gewerblicher Rechtsschutz beraten lassen. Dieser kann ihre individuelle Situation prüfen, sie über mögliche Rechtsfolgen beraten und ihnen Handlungsalternativen aufzeigen.

Ablauf der Beauftragung

1. Stellen sie die Beratungsanfrage beim Anwalt ihrer Wahl und wir leiten die Anfrage an den ausgewählten Anwalt weiter.
2. Der ausgewählte Anwalt wird ihre Anfrage prüfen. Anschließend wird er mit ihnen Kontakt aufnehmen und sie über das weitere Vorgehen sowie die zu erwartenden Kosten informieren.
3. In der Regel wird der Anwalt die für die Beratung erforderlichen Unterlagen bei ihnen anfordern und ihnen einen Beratungstermin anbieten.
4. Nach der Beratung wird der Anwalt (bei Beauftragung) die erforderlichen Schritte einleiten, die für ihre Rechtsvertretung erforderlich sind.
5. Bei Bedarf erhalten sie Gelegenheit zu Rückfragen und können ihre Vorstellungen von dem vorzubringenden Geschehensablauf und den Argumenten mit ihrem Anwalt besprechen und die erforderlichen Schritte auf ihre Bedürfnisse weiter anpassen lassen.

Dienstleister zu diesem Angebot

Patentanwalt  Hans-Dieter Jostarndt

Patentanwalt Hans-Dieter Jostarndt

CEO and Patent Attorney | Jostarndt Patentanwalts-AG