Experte
Zusammfassung
- Berät
- Unternehmen und öffentliche Hand.
- Schwerpunkte
- Insolvenzanfechtungen, Abwehr von Zahlungsansprüchen nach Insolvenzanfechtung
Das sagt jusmeum
Rechtsanwalt Schmitt ist seit 1997 als Anwalt zugelassen und berät Unternehmen, Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie Privatpersonen im Insolvenzrecht sowie insbesondere im insolvenzrechtlichen Anfechtungsrecht. Er fungiert im Rahmen seiner hochspezialisierten Tätigkeit regelmäßig als Gegenpart zum Insolvenzverwalter, wenn der Insolvenzverwalter Zahlungen anficht, die vor der Stellung des Insolvenzantrags von dem insolventen Unternehmen noch geleistet geleistet wurden. Rechtsanwalt Schmitt arbeitet dabei mit seinem Spezialwissen über den Ablauf von Insolvenzverfahren und Insolvenzanfechtungen die für den Insolvenzverwalter bestehenden Risiken einer Rückforderung der angefochtenen Zahlung heraus und kann so Zahlungsansprüche in vielen Fällen abwehren oder zumindest reduzieren. Rechtsanwalt Schmitt vertritt seiner Mandanten auch gerichtlich und verfügt über umfängliche Prozesserfahrung in Klagen gegen Insolvenzverwalter insbesondere auch in Berufungsverfahren vor Oberlandesgerichten sowie dem Berliner Kammergericht.
Rechtsanwalt Schmitt berät nicht im Zusammenhang mit Verbraucherinsolvenzen bzw. Privatinsolvenzen.