Rechtsanwalt Volker Schmitt

13086, Berlin
Experte
Experte
Insolvenzrecht

Experte

Geprüfter jusmeum-Experte

Zusammfassung

Berät
Unternehmen und öffentliche Hand.
Schwerpunkte
Insolvenzanfechtungen, Abwehr von Zahlungsansprüchen nach Insolvenzanfechtung

Das sagt jusmeum

Rechtsanwalt Schmitt ist seit 1997 als Anwalt zugelassen und berät Unternehmen, Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie Privatpersonen im Insolvenzrecht sowie insbesondere im insolvenzrechtlichen Anfechtungsrecht. Er fungiert im Rahmen seiner hochspezialisierten Tätigkeit regelmäßig als Gegenpart zum Insolvenzverwalter, wenn der Insolvenzverwalter Zahlungen anficht, die vor der Stellung des Insolvenzantrags von dem insolventen Unternehmen noch geleistet geleistet wurden. Rechtsanwalt Schmitt arbeitet dabei mit seinem Spezialwissen über den Ablauf von Insolvenzverfahren und Insolvenzanfechtungen die für den Insolvenzverwalter bestehenden Risiken einer Rückforderung der angefochtenen Zahlung heraus und kann so Zahlungsansprüche in vielen Fällen abwehren oder zumindest reduzieren. Rechtsanwalt Schmitt vertritt seiner Mandanten auch gerichtlich und verfügt über umfängliche Prozesserfahrung in Klagen gegen Insolvenzverwalter insbesondere auch in Berufungsverfahren vor Oberlandesgerichten sowie dem Berliner Kammergericht.

Rechtsanwalt Schmitt berät nicht im Zusammenhang mit Verbraucherinsolvenzen bzw. Privatinsolvenzen.

Mandate

2016
Herausgabe einer Bürgschaftsurkunde im Rahmen einer Anfechtung sowie Verweigerung der Akteneinsicht nach dem Informationsfreiheitsgesetz. Führt dies zulasten des Beklagten zu einer Beweislastumkehr?
2016
Anfechtung nach schleppender Ratenzahlung. Wissenszurechnung bei Körperschaften, Amtshilfeersuchen und bei Gesellschaften (22 O 28/15).
2016
Wann liegt die Kenntnis der drohenden Zahlungsunfähigkeit vor? Auseinandersetzung mit der neueren Rechtsprechung des BGH, die wohl in Zusammenhang mit der beabsichtigten Änderung des § 133 InsO stand. Urteil wie aus einem Lehrbuch in 22 O 88/15.
2016
Bei einer Anfechtung war § 140 InsO entscheidend. Eine Rechtshandlung gilt als in dem Zeitpunkt vorgenommen, in dem ihre rechtlichen Wirkungen eintreten. Diese Norm kann zu unangenehmen Ergebnissen für den Anfechtungsgegner führen. Hier musste vorprozessual anerkannt warden. Es entstand aber kein weiterer Schaden.
2016
Insolvenzanfechtung nachdem die Schuldnerin mit dem Beklagten eine Ratenzahlungsvereinbarung geschlossen hatte.Es ging um die neue Rechtsprechung des BGH zur Auslegung von Ratenzahlungsvereinbarungen (Nikolausurteil) (33 O 406/15).
2016
Der Geschäftsführer der Schuldnerin ließ seinen Bruder vor sechs Jahren eine Bareinzahlung auf das Konto des Beklagten tätigen. Die Anfechtung wird abgewiesen, da der Kläger nicht beweisen konnte, dass diese Zahlung aus dem Vermögen der Schuldnerin stammte. Welche Anforderungen sind an eine Anfechtung nach § 133 InsO zu stellen, wenn die Zahlung vor langer Zeit erfolgte (216 C 585/15).
2016
Eine alteingesessene Baufirma wird insolvent. Über Jahre hinweg gab es eine Krise, wobei aber nicht eindeutig zulasten des Beklagten zu beweisen war, ab wann er von der drohenden Zahlungsunfähigkeit der Schuldnerin ausgehen musste. Der Vortrag hierzu führte zu einem für den Beklagten positiven Vergleich (14 O 410/15, ähnlich gelagert 6 O 11/15).
2016
Der Insolvenzverwalter vertritt mehrere Gesellschaften, die miteinander verbunden waren. Die Gesellschaften stellten sich gegenseitig Rechnungen aus, die jetzt jeweils die Zahlungsunfähigkeit begründen sollen. Es wird dann ein Sonderinsolvenzverwalter bestellt, um dies zu bestätigen. Der Insolvenzverwalter “bestäubt damit sein Feld selbst”. Auch: Inkongruente Deckung als Beweisanzeichen für die Gläubigerbenachteiligungsabsicht (35 O 301716).
2017
Der Insolvenzverwalter ficht fünf Zahlungen nach § 133 InsO an, nachdem der Beklagte das Konto der Schuldnerin gepfändet und die Zahlungen erhalten hatte. Vor dem Landgericht wurde auf die Darlegungs- und Beweislast des Klägers hingewiesen, bzgl. der Umstände, die dem Entstehen des Pfändungspfandrechts entgegen stehen. Trotzdem legte der Kläger nicht die Kontostände offen, die an den Tagen der fünf Überweisungen vorlagen. Er legte nur die Kontoauszüge für ein paar Tage früher oder später offen. Das Landgericht gab dem Kläger keinen Hinweis, dass er seiner Darlegungslast nicht genügt hat. Stattdessen verurteilte es den Beklagten vollständig. Das Berufungsgericht rettete den unschlüssigen Vortrag durch den Hinweis, der Kläger müsse die Kontostände zu den Tagen offen legen, an denen überwiesen wurde. Der Kläger legte dann die Kontostände offen. Zwei Zahlungen waren unanfechtbar, da der PÜB ein Kontoguthaben erfasste. Drei Zahlungen waren anfechtbar, da sie aus einem Dispokredit erfog
2017
Wann ist der Zahlungsanspruch aus seiner Insolvenzanfechtung verjährt? Wann handelt der Insolvenzverwalter grob fahrlässig? Es ging auch um das neue Urteil des BGH vom 15.12.2016, IX ZR 224/15 zur groben Fahrlässigkeit (86 O 492/15) des Insolvenzverwalters.
2017
Der Rechtsanwalt der Schuldnerin erhält eine Zahlung von dieser. Der Anwalt leitet diese Zahlung an den Beklagten weiter. Haften der Anwalt und der Beklagte als Gesamtschuldner? Anfechtung auch von Zahlungen in kritischer Zeit (19 O 28/17).
2017
Anfechtung von Zahlungen aus einem gepfändeten Konto. Wurde das Konto aufgefüllt und ist damit kein Pfändungspfandrecht entstanden? Besteht die Pflicht der Schuldnerin neben dem gepfändeten Konto ein neues Konto zu errichten? Wer trägt die Beweislast für die Kontoauffüllung (86 O 97/16)?
2016
Herausgabe einer Bürgschaftsurkunde im Rahmen einer Anfechtung sowie Verweigerung der Akteneinsicht nach dem Informationsfreiheitsgesetz. Führt dies zulasten des Beklagten zu einer Beweislastumkehr?
2016
Anfechtung nach schleppender Ratenzahlung. Wissenszurechnung bei Körperschaften, Amtshilfeersuchen und bei Gesellschaften (22 O 28/15).
2016
Wann liegt die Kenntnis der drohenden Zahlungsunfähigkeit vor? Auseinandersetzung mit der neueren Rechtsprechung des BGH, die wohl in Zusammenhang mit der beabsichtigten Änderung des § 133 InsO stand. Urteil wie aus einem Lehrbuch in 22 O 88/15.
2016
Bei einer Anfechtung war § 140 InsO entscheidend. Eine Rechtshandlung gilt als in dem Zeitpunkt vorgenommen, in dem ihre rechtlichen Wirkungen eintreten. Diese Norm kann zu unangenehmen Ergebnissen für den Anfechtungsgegner führen. Hier musste vorprozessual anerkannt warden. Es entstand aber kein weiterer Schaden.
2016
Insolvenzanfechtung nachdem die Schuldnerin mit dem Beklagten eine Ratenzahlungsvereinbarung geschlossen hatte.Es ging um die neue Rechtsprechung des BGH zur Auslegung von Ratenzahlungsvereinbarungen (Nikolausurteil) (33 O 406/15).
2016
Der Geschäftsführer der Schuldnerin ließ seinen Bruder vor sechs Jahren eine Bareinzahlung auf das Konto des Beklagten tätigen. Die Anfechtung wird abgewiesen, da der Kläger nicht beweisen konnte, dass diese Zahlung aus dem Vermögen der Schuldnerin stammte. Welche Anforderungen sind an eine Anfechtung nach § 133 InsO zu stellen, wenn die Zahlung vor langer Zeit erfolgte (216 C 585/15).
2016
Eine alteingesessene Baufirma wird insolvent. Über Jahre hinweg gab es eine Krise, wobei aber nicht eindeutig zulasten des Beklagten zu beweisen war, ab wann er von der drohenden Zahlungsunfähigkeit der Schuldnerin ausgehen musste. Der Vortrag hierzu führte zu einem für den Beklagten positiven Vergleich (14 O 410/15, ähnlich gelagert 6 O 11/15).
2016
Der Insolvenzverwalter vertritt mehrere Gesellschaften, die miteinander verbunden waren. Die Gesellschaften stellten sich gegenseitig Rechnungen aus, die jetzt jeweils die Zahlungsunfähigkeit begründen sollen. Es wird dann ein Sonderinsolvenzverwalter bestellt, um dies zu bestätigen. Der Insolvenzverwalter “bestäubt damit sein Feld selbst”. Auch: Inkongruente Deckung als Beweisanzeichen für die Gläubigerbenachteiligungsabsicht (35 O 301716).
2017
Der Insolvenzverwalter ficht fünf Zahlungen nach § 133 InsO an, nachdem der Beklagte das Konto der Schuldnerin gepfändet und die Zahlungen erhalten hatte. Vor dem Landgericht wurde auf die Darlegungs- und Beweislast des Klägers hingewiesen, bzgl. der Umstände, die dem Entstehen des Pfändungspfandrechts entgegen stehen. Trotzdem legte der Kläger nicht die Kontostände offen, die an den Tagen der fünf Überweisungen vorlagen. Er legte nur die Kontoauszüge für ein paar Tage früher oder später offen. Das Landgericht gab dem Kläger keinen Hinweis, dass er seiner Darlegungslast nicht genügt hat. Stattdessen verurteilte es den Beklagten vollständig. Das Berufungsgericht rettete den unschlüssigen Vortrag durch den Hinweis, der Kläger müsse die Kontostände zu den Tagen offen legen, an denen überwiesen wurde. Der Kläger legte dann die Kontostände offen. Zwei Zahlungen waren unanfechtbar, da der PÜB ein Kontoguthaben erfasste. Drei Zahlungen waren anfechtbar, da sie aus einem Dispokredit erfog
2017
Wann ist der Zahlungsanspruch aus seiner Insolvenzanfechtung verjährt? Wann handelt der Insolvenzverwalter grob fahrlässig? Es ging auch um das neue Urteil des BGH vom 15.12.2016, IX ZR 224/15 zur groben Fahrlässigkeit (86 O 492/15) des Insolvenzverwalters.
2017
Der Rechtsanwalt der Schuldnerin erhält eine Zahlung von dieser. Der Anwalt leitet diese Zahlung an den Beklagten weiter. Haften der Anwalt und der Beklagte als Gesamtschuldner? Anfechtung auch von Zahlungen in kritischer Zeit (19 O 28/17).
2017
Anfechtung von Zahlungen aus einem gepfändeten Konto. Wurde das Konto aufgefüllt und ist damit kein Pfändungspfandrecht entstanden? Besteht die Pflicht der Schuldnerin neben dem gepfändeten Konto ein neues Konto zu errichten? Wer trägt die Beweislast für die Kontoauffüllung (86 O 97/16)?
2016
Herausgabe einer Bürgschaftsurkunde im Rahmen einer Anfechtung sowie Verweigerung der Akteneinsicht nach dem Informationsfreiheitsgesetz. Führt dies zulasten des Beklagten zu einer Beweislastumkehr?
2016
Anfechtung nach schleppender Ratenzahlung. Wissenszurechnung bei Körperschaften, Amtshilfeersuchen und bei Gesellschaften (22 O 28/15).
2016
Wann liegt die Kenntnis der drohenden Zahlungsunfähigkeit vor? Auseinandersetzung mit der neueren Rechtsprechung des BGH, die wohl in Zusammenhang mit der beabsichtigten Änderung des § 133 InsO stand. Urteil wie aus einem Lehrbuch in 22 O 88/15.
2016
Bei einer Anfechtung war § 140 InsO entscheidend. Eine Rechtshandlung gilt als in dem Zeitpunkt vorgenommen, in dem ihre rechtlichen Wirkungen eintreten. Diese Norm kann zu unangenehmen Ergebnissen für den Anfechtungsgegner führen. Hier musste vorprozessual anerkannt warden. Es entstand aber kein weiterer Schaden.
2016
Insolvenzanfechtung nachdem die Schuldnerin mit dem Beklagten eine Ratenzahlungsvereinbarung geschlossen hatte.Es ging um die neue Rechtsprechung des BGH zur Auslegung von Ratenzahlungsvereinbarungen (Nikolausurteil) (33 O 406/15).
2016
Der Geschäftsführer der Schuldnerin ließ seinen Bruder vor sechs Jahren eine Bareinzahlung auf das Konto des Beklagten tätigen. Die Anfechtung wird abgewiesen, da der Kläger nicht beweisen konnte, dass diese Zahlung aus dem Vermögen der Schuldnerin stammte. Welche Anforderungen sind an eine Anfechtung nach § 133 InsO zu stellen, wenn die Zahlung vor langer Zeit erfolgte (216 C 585/15).
2016
Eine alteingesessene Baufirma wird insolvent. Über Jahre hinweg gab es eine Krise, wobei aber nicht eindeutig zulasten des Beklagten zu beweisen war, ab wann er von der drohenden Zahlungsunfähigkeit der Schuldnerin ausgehen musste. Der Vortrag hierzu führte zu einem für den Beklagten positiven Vergleich (14 O 410/15, ähnlich gelagert 6 O 11/15).
2016
Der Insolvenzverwalter vertritt mehrere Gesellschaften, die miteinander verbunden waren. Die Gesellschaften stellten sich gegenseitig Rechnungen aus, die jetzt jeweils die Zahlungsunfähigkeit begründen sollen. Es wird dann ein Sonderinsolvenzverwalter bestellt, um dies zu bestätigen. Der Insolvenzverwalter “bestäubt damit sein Feld selbst”. Auch: Inkongruente Deckung als Beweisanzeichen für die Gläubigerbenachteiligungsabsicht (35 O 301716).
2017
Der Insolvenzverwalter ficht fünf Zahlungen nach § 133 InsO an, nachdem der Beklagte das Konto der Schuldnerin gepfändet und die Zahlungen erhalten hatte. Vor dem Landgericht wurde auf die Darlegungs- und Beweislast des Klägers hingewiesen, bzgl. der Umstände, die dem Entstehen des Pfändungspfandrechts entgegen stehen. Trotzdem legte der Kläger nicht die Kontostände offen, die an den Tagen der fünf Überweisungen vorlagen. Er legte nur die Kontoauszüge für ein paar Tage früher oder später offen. Das Landgericht gab dem Kläger keinen Hinweis, dass er seiner Darlegungslast nicht genügt hat. Stattdessen verurteilte es den Beklagten vollständig. Das Berufungsgericht rettete den unschlüssigen Vortrag durch den Hinweis, der Kläger müsse die Kontostände zu den Tagen offen legen, an denen überwiesen wurde. Der Kläger legte dann die Kontostände offen. Zwei Zahlungen waren unanfechtbar, da der PÜB ein Kontoguthaben erfasste. Drei Zahlungen waren anfechtbar, da sie aus einem Dispokredit erfog
2017
Wann ist der Zahlungsanspruch aus seiner Insolvenzanfechtung verjährt? Wann handelt der Insolvenzverwalter grob fahrlässig? Es ging auch um das neue Urteil des BGH vom 15.12.2016, IX ZR 224/15 zur groben Fahrlässigkeit (86 O 492/15) des Insolvenzverwalters.
2017
Der Rechtsanwalt der Schuldnerin erhält eine Zahlung von dieser. Der Anwalt leitet diese Zahlung an den Beklagten weiter. Haften der Anwalt und der Beklagte als Gesamtschuldner? Anfechtung auch von Zahlungen in kritischer Zeit (19 O 28/17).
2017
Anfechtung von Zahlungen aus einem gepfändeten Konto. Wurde das Konto aufgefüllt und ist damit kein Pfändungspfandrecht entstanden? Besteht die Pflicht der Schuldnerin neben dem gepfändeten Konto ein neues Konto zu errichten? Wer trägt die Beweislast für die Kontoauffüllung (86 O 97/16)?
2016
Herausgabe einer Bürgschaftsurkunde im Rahmen einer Anfechtung sowie Verweigerung der Akteneinsicht nach dem Informationsfreiheitsgesetz. Führt dies zulasten des Beklagten zu einer Beweislastumkehr?
2016
Anfechtung nach schleppender Ratenzahlung. Wissenszurechnung bei Körperschaften, Amtshilfeersuchen und bei Gesellschaften (22 O 28/15).
2016
Wann liegt die Kenntnis der drohenden Zahlungsunfähigkeit vor? Auseinandersetzung mit der neueren Rechtsprechung des BGH, die wohl in Zusammenhang mit der beabsichtigten Änderung des § 133 InsO stand. Urteil wie aus einem Lehrbuch in 22 O 88/15.
2016
Bei einer Anfechtung war § 140 InsO entscheidend. Eine Rechtshandlung gilt als in dem Zeitpunkt vorgenommen, in dem ihre rechtlichen Wirkungen eintreten. Diese Norm kann zu unangenehmen Ergebnissen für den Anfechtungsgegner führen. Hier musste vorprozessual anerkannt warden. Es entstand aber kein weiterer Schaden.
2016
Insolvenzanfechtung nachdem die Schuldnerin mit dem Beklagten eine Ratenzahlungsvereinbarung geschlossen hatte.Es ging um die neue Rechtsprechung des BGH zur Auslegung von Ratenzahlungsvereinbarungen (Nikolausurteil) (33 O 406/15).
2016
Der Geschäftsführer der Schuldnerin ließ seinen Bruder vor sechs Jahren eine Bareinzahlung auf das Konto des Beklagten tätigen. Die Anfechtung wird abgewiesen, da der Kläger nicht beweisen konnte, dass diese Zahlung aus dem Vermögen der Schuldnerin stammte. Welche Anforderungen sind an eine Anfechtung nach § 133 InsO zu stellen, wenn die Zahlung vor langer Zeit erfolgte (216 C 585/15).
2016
Eine alteingesessene Baufirma wird insolvent. Über Jahre hinweg gab es eine Krise, wobei aber nicht eindeutig zulasten des Beklagten zu beweisen war, ab wann er von der drohenden Zahlungsunfähigkeit der Schuldnerin ausgehen musste. Der Vortrag hierzu führte zu einem für den Beklagten positiven Vergleich (14 O 410/15, ähnlich gelagert 6 O 11/15).
2016
Der Insolvenzverwalter vertritt mehrere Gesellschaften, die miteinander verbunden waren. Die Gesellschaften stellten sich gegenseitig Rechnungen aus, die jetzt jeweils die Zahlungsunfähigkeit begründen sollen. Es wird dann ein Sonderinsolvenzverwalter bestellt, um dies zu bestätigen. Der Insolvenzverwalter “bestäubt damit sein Feld selbst”. Auch: Inkongruente Deckung als Beweisanzeichen für die Gläubigerbenachteiligungsabsicht (35 O 301716).
2017
Der Insolvenzverwalter ficht fünf Zahlungen nach § 133 InsO an, nachdem der Beklagte das Konto der Schuldnerin gepfändet und die Zahlungen erhalten hatte. Vor dem Landgericht wurde auf die Darlegungs- und Beweislast des Klägers hingewiesen, bzgl. der Umstände, die dem Entstehen des Pfändungspfandrechts entgegen stehen. Trotzdem legte der Kläger nicht die Kontostände offen, die an den Tagen der fünf Überweisungen vorlagen. Er legte nur die Kontoauszüge für ein paar Tage früher oder später offen. Das Landgericht gab dem Kläger keinen Hinweis, dass er seiner Darlegungslast nicht genügt hat. Stattdessen verurteilte es den Beklagten vollständig. Das Berufungsgericht rettete den unschlüssigen Vortrag durch den Hinweis, der Kläger müsse die Kontostände zu den Tagen offen legen, an denen überwiesen wurde. Der Kläger legte dann die Kontostände offen. Zwei Zahlungen waren unanfechtbar, da der PÜB ein Kontoguthaben erfasste. Drei Zahlungen waren anfechtbar, da sie aus einem Dispokredit erfog
2017
Wann ist der Zahlungsanspruch aus seiner Insolvenzanfechtung verjährt? Wann handelt der Insolvenzverwalter grob fahrlässig? Es ging auch um das neue Urteil des BGH vom 15.12.2016, IX ZR 224/15 zur groben Fahrlässigkeit (86 O 492/15) des Insolvenzverwalters.
2017
Der Rechtsanwalt der Schuldnerin erhält eine Zahlung von dieser. Der Anwalt leitet diese Zahlung an den Beklagten weiter. Haften der Anwalt und der Beklagte als Gesamtschuldner? Anfechtung auch von Zahlungen in kritischer Zeit (19 O 28/17).
2017
Anfechtung von Zahlungen aus einem gepfändeten Konto. Wurde das Konto aufgefüllt und ist damit kein Pfändungspfandrecht entstanden? Besteht die Pflicht der Schuldnerin neben dem gepfändeten Konto ein neues Konto zu errichten? Wer trägt die Beweislast für die Kontoauffüllung (86 O 97/16)?