Experte
Zusammfassung
- Berät
- Unternehmen; Privatmandanten
- Schwerpunkte
- Arzthaftungsrecht; Medizinprodukterecht; Vertragsarztrecht; ärztliches Berufsrecht
Das sagt jusmeum
Rechtsanwalt Lutz Maaß ist Fachanwalt für Medizinrecht und Gründer der Kanzlei Maaß und Kollegen. Er ist seit 1977 als Rechtsanwalt zugelassen und berät und vertritt Krankenhäuser, medizinische Einrichtungen, Ärzte und Zahnärzte vor allem bei der Gestaltung von Verträgen unter Berücksichtigung spezifischer medizinrechtlicher Aspekte. Die Beratung von Rechtsanwalt Maaß umfasst auch das Risikomanagement, das ärztliche Berufsrecht, das Krankenhausrecht sowie das Arzthaftungsrecht. Eine besondere Expertise hat er im Medizinprodukterecht, im Zulassungsrecht sowie im Vertragsarztrecht und im Bereich von beruflichen Kooperationen von Ärzten einschließlich der gesellschaftsrechtlichen Fragestellungen. Darüber hinaus berät Rechtsanwalt Maaß auch Patientinnen und Patienten bei der sachverständigen Feststellung von Behandlungsfehlern sowie im Recht der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung.
Rechtsanwalt Maaß war von 1991 bis 1999 Vorstand des Deutschen Anwaltvereins sowie Gründungsmitglied und von 1990 bis 2000 sowie von 2010 bis 2014 Präsident des Sächsischen Anwaltsverbandes e.V. Er wurde von der Rechtsanwaltskammer Sachsen am 22.03.2006 für besondere Verdienste um die Rechtspflege mit der Dr. Schaffrath-Medaille geehrt. Der Vorstand des Deutschen Anwaltvereins hat Rechtsanwalt Maaß im März 2014 wegen seiner Verdienste für die Anwaltschaft das Ehrenzeichen der deutschen Anwaltschaft verliehen.