Rechtsanwalt Frank Stege

70619, Stuttgart
Rechtsgebiete
Immobilien, Baurecht, Architektenrecht

Lebenslauf

Fähigkeiten, Erfahrungen und Kenntnisse

Organisationen

siehe www.stcoll.de

Bietet

Kennst du das Land,
wo jeder auf sein Häusle spart,
hat er auch nichts zu kauen;
und wenn er 40, 50 ist,
dann fängt er an zu bauen!

(Auszug aus dem Schwabenlied).

Nicht alleine der schwäbische Häuslebauer ist von den Tücken des Baurechtes betroffen.

Grundlegend raten wir allen bau- und kaufwilligen privaten Immobilienerwerbern dazu, die entsprechenden Bau- und Notarverträge noch rechtzeitig vor deren Beurkundung, bzw. des Vertragsschlusses durch einen Fachanwalt überprüfen zu lassen. Die Tücke steckt im Detail, ob bei der Bau-und Ausstattungsbeschreibung, der Gewährleistungsregelung oder auch nur der Fertigstellungszeit. Bei einem vertretbaren Zeit-und Kostenaufwand, der sich in aller Regel zwischen 1,5 und 2,5 Anwaltsstunden bewegt, lassen sich diese Fallstricke erkennen und noch nachverhandeln.

Ist mit dem Bau bereits begonnen, oder dieser vollendet, dann sind wir sowohl baubegleitend, als auch bei der rechtlichen Durchsetzung von Mängelgewährleistungsansprüchen tätig.

Für gewerbliche Bauträger begleiten wir sämtliche Vertragsgestaltungen, den Grundstückser-werb, sowie die Durchsetzung der gewünschten Bebaubarkeit und nicht zuletzt diejenige zur Bezahlung der vereinbarten Raten.

Und schliesslich vertreten wir Handwerksfirmen aus dem gesamten Spektrum des Baugewerbes (von A wie Asphaltbauer bis Z wie Zimmermann) in der Durchsetzung von Handwerker-abschlags- bis zu den Schlussrechnungen, bei der Abwehr unberechtigter Mängelrügen u.a..

Langjährig mit unserer Kanzlei verbundene Mittelständler aus dem Baugewerbe nutzen unseren Service von Beratungsverträgen, bei denen wir Formulierungshilfen, telefonische und Email Beratung anbieten, zu überraschend günstigen Konditionen einer Monatspauschale, die sich in jedem Fall rechnet.

Ihr kompetenter Ansprechpartner für alle Fragen rund um die Immobilie, dem Bau- oder Architektenrecht ist Herr RA und Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht Frank Stege.

Geht es um Fragen des öffentlichen Baurechts, also etwa die Erteilung der Baugenehmigung, Abwehr von unerwünschten nachbarlichen Baumassnahmen, Fragen zu Bebauungs- und Flächennutzungsplänen, dann können Sie sich vertrauensvoll an Herrn Stefan Oschmann wenden, der als Fachanwalt für Verwaltungsrecht ein ausgewiesener Experte auf diesem Gebiet ist.