Unwirksame Klausel über Untersuchungs-/Rügepflicht bei Lieferung
„Die Ware ist bei Erhalt unverzüglich im Beisein des Fahrers auf Beschädigungen zu überprüfen. Beschädigungen sind auf dem Frachtbrief zu vermerken und uns schnellstmöglich, spätestens jedoch nach 3 Tagen zu melden. Spätere Beanstandungen können aus versicherungsrechtlichen Gründen nicht anerkannt werden“
Unwirksame Klausel über Lieferfristen
Liefertermine oder Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform.
LG Bonn | 21.07.2010 | 30 O 75/10