Der EuGH hat entschieden, dass das nationale Gericht eine missbräuchliche Klausel eines Vertrags zwischen einem Gewerbetreibenden und einem Verbraucher nicht inhaltlich abändern darf und sie lediglich unangewendet zu lassen hat.
EuGH | 14.06.2012 | C 618/10
Quelle: juris
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14.06.2012