Rechtsanwalt carsten laumann

4107, Leipzig
Rechtsgebiete
Zivilrecht IT-Recht
15.07.2012

BGH zur Verjährung der Rückforderung aus unwirksamer Schönheitsreparatureklausel

Leitsatz

Zahlt der Mieter aufgrund einer unwirksamen Schönheitsreparaturenklausel an den Vermieter einen Abgeltungsbetrag für nicht durchgeführte Schönheitsreparaturen, so unterliegt der sich hieraus ergebende Bereicherungsanspruch des Mieters der kurzen Verjährung des § 548 Abs. 2 BGB (Bestätigung und Fortführung von BGH, Urteil vom 4. Mai 2011, VIII ZR 195/10, NJW 2011, 1866).

BGH | 20.06.2012 | VIII ZR 12/12