Leitsätze
- Eine in den Allgemeinen Leasingbedingungen enthaltene Schiedsgutachtervereinbarung ist unwirksam, wenn dem Leasingnehmer in jedem Fall die vollen Gutachterkosten auferlegt werden.
- Eine in den Allgemeinen Leasingbedingungen erfolgte vollständige Gleichsetzung von Reparaturkosten und Minderwert ist unwirksam.