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10.10.2012
AG Berlin-Mitte: Winterdienstvertrag ist Werkvertrag
Das AG Berlin-Mitte qualifiziert den Winterdienstvertrag (Vertrag über die Durchführung der Schnee-und Glättebekämpfung) als Werkvertrag. In der Folge kann bei Schlechterfüllung der vertraglichen Räumungspflicht ein Minderung des Vertragsentgelts erfolgen.
AG Berlin-Mitte | Urteil vom 01.02.2012 | 29 C 54/10
Anmerkung
Die Einordnung als Werkvertrag ist zwischen den Gerichten umstritten. Es kommt auf die einzelne vertragliche Ausgestaltung an. Daher ist es wichtig, dass Verträge sorgfältig und fachlich kompetent gestaltet werden, um "böse" Überraschungen zu vermeiden.