Experte
Zusammfassung
- Berät
- Unternehmen und Privatmandanten
Das sagt jusmeum
Rechtsanwalt Jannack ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und seit 1997 als Anwalt zugelassen. Er berät Privatmandanten und Unternehmen vor allem im individuellen und kollektiven Arbeitsrecht. Dies umfasst insbesondere die Vertretung in Kündigungsschutzverfahren wegen betriebsbedingter, verhaltensbedingter und/oder personenbedingter Kündigung sowie die Vertretung in Streitigkeiten um die Befristung von Arbeitsverträgen vor den deutschen Arbeitsgerichten. Rechtsanwalt Jannack verhandelt für seine Mandanten auch Aufhebungsverträge, bei denen es auch um die Durchsetzung oder Abwehr von Abfindungen des Arbeitnehmers geht. Im kollektiven Arbeitsrecht tritt er regelmäßig als anwaltlicher Vertreter in Einigungsstellen zur Schlichtung von Meinungsverschiedenheit zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat bzw. Personalrat auf.