Rechtsprodukte
IT-Recht
Beratung bei Beanstandungen und Hinweisen durch eine Datenschutzbehörde
Beratung von Unternehmen bei Aufsichtsmaßnahmen der Datenschutzbehörde nach Art. 58 DSGVO z.B. bei Hinweisen, Untersuchungen oder Überprüfungen (Audit) eines Unternehmens und ggf. Erstellung einer Stellungnahme
|