Nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 09.02.2012 (AZ: VI R 23/10) können Aufwendungen für einen arbeitsgerichtlichen Vergleich als Werbungskosten bei der Steuererklärung geltend gemacht werden.
Folgender Sachverhalt lag der Entscheidung des BFH zugrunde:
Nachdem zum 30.09.2003 das Arbeitsverhältnis zwischen dem Kläger und seinem Arbeitgeber beendet worden war, erhob der Arbeitgeber im Oktober 2005 vor dem Arbeitsgericht Klage auf Schadenersatz in Höhe von 929.648,00 €. Der frühere Arbeitgeber des Klägers führte zur Begründung an, der Kläger habe gegen Entgelt konkrete Geschäftschancen an Konkurrenten verraten und daher gegen die arbeitsvertraglich vereinbarte Schweigepflicht verstoßen. Der Kläger habe im Jahre 2003 einer anderen Firma geheime Angebotsdaten und Zeichnungen mitgeteilt, so dass nicht dem früheren Arbeitgeber, sondern der anderen Firma der Auftrag erteilt worden sei. Das arbeitsgerichtliche Verfahren wurde mit einem Vergleich beendet, der alle Ansprüche jeglicher Art zwischen dem früheren Arbeitgeber und dem Kläger erledigte. Im Vergleich verpflichtete sich der Kläger, weitere 60.000,00 € als Schadensersatz zu zahlen.
Der Kläger machte im Rahmen seiner Einkommensteuererklärung bei den Lohneinkünften die Schadenersatzzahlung von 60.000,00 € sowie den Selbstbehalt von 127,80 € bei der Rechtsschutzversicherung als nachträgliche Werbungskosten geltend. Diese Aufwendungen ließ das Finanzamt aber nicht als Werbungskosten gelten.
Zu Unrecht, wie nun das oberste Finanzgericht entschiedet hat:
„Es spricht regelmäßig eine Vermutung dafür, dass Aufwendungen für aus dem Arbeitsverhältnis folgende zivil- und arbeitsgerichtliche Streitigkeiten einen den Werbungskostenabzug rechtfertigenden hinreichend konkreten Veranlassungszusammenhang zu den Lohneinkünften aufweisen. Dies gilt grundsätzlich auch, wenn sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer über solche streitigen Ansprüche im Rahmen eines arbeitsgerichtlichen Vergleichs einigen.“
Damit hatte der arbeitsgerichtliche Rechtsstreit zumindest steuerlich positive Auswirkungen. Aber gar nicht erst zu streiten oder streiten müssen, ist natürlich die noch bessere Alternative.